14.07.2025 - 8.13 Globalbeschluss zur Vergabe von Gewerbe- und In...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr von Malottki seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

den Beschluss zur „Festpreisregelung für gewerblich genutzte städtische Grundstücke in Bebauungsplangebieten - Aktualisierung 2010“ (B273-14/11 vom 21.02.2011) aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:

 

  1. Die unbebauten, erschlossenen städtischen Gewerbe- und Industriegrundstücke in Bebauungsplangebieten werden grundsätzlich zu mindestens dem jeweils geltenden Verkehrswert gemäß § 56 KV M-V erschließungsbeitragsfrei an Investoren veräußert.

 

  1. Die Bürgerschaft ermächtigt die Verwaltung entsprechende Grundstückskaufverträge und Erbbaurechtsverträge abzuschließen. In die Verträge wird eine Bauverpflichtung aufgenommen. Außerdem wird in den Erbbaurechtsverträgen eine Wertsicherungsklausel vorgesehen. Die Laufzeit der Erbbaurechtsverträge ist frei verhandelbar.

 

  1. Veräußerungen unter dem Verkehrswert nach § 56 KV M-V bedürfen eines gesonderten Beschlusses.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

33

1

2

 

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Anlagen