24.07.2025 - 6.1 Haushalt 2025/2026 - Umsetzung der rechtsaufsic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do., 24.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
- Zuständigkeit:
- nicht abgestimmt
Beratung
Herr Al-Khouri kritisiert, dass die aktuelle Liste keine ausreichenden Einsparungen enthält und dass viele Maßnahmen womöglich nicht realisierbar sind.
Des Weiteren sind die geplanten Kürzungen in den sozialen, ehrenamtlichen und schulischen Bereichen nicht tragbar.
Herr Dr. Fassbinder gibt einen Überblick über den aktuellen Stand des Sondervermögens des Bundes. Bei einem ersten Treffen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern wurde vereinbart, dass die Gelder nicht direkt vom Bund an die Kommunen ausgezahlt werden, sondern zunächst an das Land. Es wurde beschlossen, dass die Kommunen 60 % der Gelder erhalten werden. Bezüglich des genauen Verfahrens, der Art und Weise wie das Geld zur UHGW gelangt, hat die Kommune bereits mitgeteilt, dass kein Förderprogramm erwünscht ist, sondern eine direkte Zuweisung. Förderprogramme sind in der Regel mit großen Schwierigkeiten verbunden. Die Gelder des Bundes sind nicht an ein bestimmtes Jahr gebunden. Die endgültige Klärung hinsichtlich der Form und der Summen wird voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres erfolgen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde der Wunsch geäußert, im Zuge der vorliegenden Veränderungsliste möglichst viele Vorschläge zu unterbreiten und diese breit aufzustellen. Die Beschlussfassung zu den geplanten Veränderungen ist für den Monat Oktober anberaumt, sodass einzelne Vorschläge für das Jahr 2025 nicht mehr in vollem Umfang umgesetzt werden können. Die Liste beinhaltet Einsparungen in Höhe von ca. 1 Mio. EUR. Die Höhe der erzielten Einsparungen ist letztlich eine politische Entscheidung. Die Implementierung der Sparmaßnahmen wird sich für viele Menschen als äußerst nachteilig erweisen. Die Verwaltungsspitze der UHGW erachtet diesen Weg als den richtigen, da Sport, Bildung, Kultur und Soziales die Lebensqualität in der UHGW maßgeblich beeinflussen. Für die weitere positive Entwicklung der Stadt ist es von entscheidender Bedeutung, an dieser Stelle ein attraktives Angebot vorzuhalten. Aus diesem Grund empfiehlt die UHGW, von einer vollständigen Kürzung aller Aktivitäten abzusehen. Selbstverständlich besteht diesbezüglich eine gewisse Flexibilität, wobei jedoch auch Konsequenzen einkalkuliert werden müssen.
Herr Al-Khouri äußert Bedenken bezüglich des Schreibens des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung. Sofern das Ministerium zukünftig federführend sein wird und ein Haushaltssicherungskonzept in Erwägung gezogen wird, ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich.
Herr Dr. Fassbinder: Die aktuelle Gesetzeslage besage, dass Kommunen verpflichtet seien, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Die UHGW hat bereits Maßnahmen ergriffen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. So wurde etwa eine Haushaltssperre verhängt, die besagt, dass bei Nicht-Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2025 bzw. 2026 die Implementierung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich ist. Die Kommune entscheidet autonom über die Inhalte des Haushaltssicherungskonzeptes.
Herr Al-Khouri zu Punkt 2 (funktions- und sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen, monatlicher Sockelbetrag Mandatsträger): Es ist zu prüfen, ob die angestrebte Einsparung in Höhe von 250.000 EUR in diesem Jahr realisierbar ist.
Herr Dr. Fassbinder: Die Liste wurde bereits vor einigen Wochen erstellt. Da der Beschluss nun erst im Oktober gefasst werden wird, sind viele Vorschläge, die das Jahr 2025 betreffen, nicht mehr durchsetzbar.
Herr Al-Khouri zu Punkt 3 (Entschädigung für Betreuungskosten) und Punkt 4 (Verdienstausfallentschädigungen): Es wird um die Bestätigung gebeten, ob die genannten Entschädigungen im Jahr 2024 tatsächlich in der ausgewiesenen Höhe ausgezahlt wurden.
Herr Dr. Fassbinder: Die genannten Entschädigungen wurden grundsätzlich an die jeweilige Antragslage angepasst.
Herr Rappen erkundigt sich nach dem Haushaltsbericht vom 30.06.2025. Welche Prognosen hat die Verwaltung bezüglich der Entwicklung der Gewerbesteuer in den kommenden Jahren?
Herr Dr. Fassbinder: Die Voraussage der Gewerbesteuer ist derzeit eines der herausforderndsten Themen. Die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung gestaltet sich als anspruchsvoll. Zudem sieht sich die UHGW mit Rückzahlungen konfrontiert. Für das kommende Jahr sei mit einer Stabilisierung der Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen.
Herr Rappen bittet um Mitteilung, ob der Vertrag für den ÖPNV inzwischen unterzeichnet wurde.
Herr Dr. Fassbinder: Ja.
Herr Rappen: Die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen wird zeitlich verschoben. Besteht die Möglichkeit, diese Maßnahmen detailliert aufzuschlüsseln? Die Nennung einer einzelnen Summe sei unzureichend.
Frau Knoll: Aufgrund der momentanen Situation mussten Abstriche bei den Instandhaltungsarbeiten getätigt werden. Es wurden Maßnahmen zusammengetragen, die vertretbar zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden könnten. Zudem wäre es möglich, eine Liste der Instandhaltungsmaßnahmen zu erstellen.
Herr Lerm weist darauf hin, dass eher notwendige Reparaturen anstelle umfangreicher Sanierungen durchgeführt würden.
Herr Dr. Jess: Bereits im vergangenen Jahr wurde der Vorschlag unterbreitet, höhere Einsparungen zu planen, um einen ordentlichen künftigen Haushalt auszuweisen. Herr Dr. Jess weist den Oberbürgermeister darauf hin, dass die Vorschläge zur Einsparung grundsätzlich von der Verwaltung zu kommen hätten. Die Bürgerschaft würde gegebenenfalls lediglich ihr Einverständnis erteilen. Ob es sinnvoll ist, Einsparungen in Bereichen wie dem Schulwesen vorzunehmen, wird angezweifelt. Die Einsparungen im Bereich der Instandhaltung können in den Folgejahren zu höheren Kosten führen. Es besteht die Notwendigkeit, das Vorgehen zu modifizieren. Vorschläge zu diesem Zweck werden zeitnah vorgelegt. Es ist von essentieller Wichtigkeit, dass sämtliche Kosten in einer transparenten Form präsentiert werden. Von den 500 Sparmaßnahmen wurden lediglich 65 dargestellt. Aufgrund der getroffenen Auswahl ist es nicht möglich, eine Entscheidung über die notwendigen Einsparungen zu treffen. Die Ursache liegt in der Weigerung des Oberbürgermeisters, die Verantwortung zu übernehmen. Die Verzögerung bis Oktober ist ebenfalls darauf zurückzuführen, dass der Oberbürgermeister eine zögerliche Haltung in der Politik einnimmt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass unverzüglich gehandelt werde.
Herr Dr. Fassbinder weist die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Der Termin im Oktober wurde in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden festgelegt. Aus Sicht der UHGW hätten diese Entscheidungen bereits im Juli getroffen werden können. Die Hoheit über den Haushalt obliegt der Bürgerschaft, während die UHGW lediglich die Rolle eines Vorschlagsgebers einnimmt.
Die von der UHGW eingebrachten Vorschläge können von dieser auch verantwortet werden; es ist nicht erforderlich, dass die Bürgerschaft diese teile. Die Bürgerschaft ist berechtigt, Vorschläge einzubringen. Im Haushalt werden sämtliche Kosten der UHGW aufgeführt, darunter Personalkosten, Materialkosten und Instandhaltungskosten. Ebenfalls ist eine Liste aller Subversionen enthalten.
Herr Dr. Jess kritisiert die Zurückhaltung des Oberbürgermeisters. Statt einer Einsparung von 10 Mio. EUR sollten 15 Mio. EUR eingespart werden, tatsächlich werden jedoch nur 2 bis 3 Mio. EUR eingespart.
Herr König thematisiert die Kürzungen bei den Sanierungsbudgets im Hochbau und bittet um eine Aufstellung der einzelnen Themen sowie eine Risikobewertung.
Herr Evers schlägt vor, die zehn größten Posten gesondert aufzulisten.
Herr Rappen: Wie geht die UHGW mit dem Beschluss des Kreistages zur Absenkung der Kreisumlage um?
Herr Dr. Fassbinder: Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung wird die Absenkung gemäß Beschluss akzeptiert.
Herr Rappen: Werden seitens der Kommune noch Änderungen im Kindertagesförderungsgesetz erwartet oder sei das Vorhaben bereits gescheitert? Wird die UHGW die Eltern beteiligen?
Herr Dr. Fassbinder: Der Städte- und Gemeindetag befasst sich seit Jahren intensiv mit dieser Thematik und hat auf die Gefahr einer Kostenexplosion hingewiesen. Die Kosten sind aus verschiedenen Gründen explodiert. Einerseits fehlt es an Anreizen zum Sparen sowohl bei den Eltern als auch bei den Trägern, andererseits gab es Tarifsteigerungen. Die Landesregierung hat klargestellt, dass es keine Pläne gebe, die Beitragsfreiheit zu ändern. Die Gründung einer Taskforce ist das Mittel der Wahl, um Kosten einzusparen. Die Kommunen weisen darauf hin, dass ein Mechanismus in dem System erforderlich sei, der kostenbewusstes Verhalten belohne.
Herr Evers: Die Beschreibung der Konnexität ist nicht korrekt. Eine kostenfreie Leistung wird nicht von den Eltern, sondern vom Land bestellt. Daher ist es unerlässlich, dass auch das Land die Kostensteigerung in seine Überlegungen einbeziehe. Bei ansteigenden Kosten müsse der Zuschuss des Landes erhöht werden und dürfe nicht bei den Kommunen eingefordert werden.
Herr Dr. Fassbinder: Das ist kein Vorwurf an die Eltern. Es liege ein Systemfehler vor.
Herr Rappen: Bisher wurden 2,6 Mio. EUR von den geplanten 54 Mio. EUR abgerufen, die für das Theater, den Bauhof, das Schulzentrum und weitere Vorhaben vorgesehen waren. Welche voraussichtlichen Ausgaben werden für das Jahr 2025 tatsächlich erwartet?
Herr Lerm: Die ursprünglich veranschlagte Summe von 54 Mio. EUR kann im Jahr 2025 nicht, wie geplant realisiert werden. Stattdessen ist mit einem deutlich geringeren Betrag zu rechnen, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht benannt werden kann. Aufgrund von Schwierigkeiten mit dem Theater und dem Schulzentrum kam es zu Verzögerungen.
Herr Rappen bittet zukünftig um Informationen über die geplanten Ausschreibungen. Wurden bereits Ausschreibungen für das Theater vorgenommen?
Herr Lerm: Über große Bauvorhaben wird in den Ausschüssen regelmäßig berichtet, daher ist es sinnvoll, auch über die anstehenden Ausschreibungen zu informieren. Für den Bauhof werden diese umgehend erfolgen, jedoch musste die Aufhebung des Sperrvermerkes abgewartet werden. Bei dem Schulzentrum kam es zu einer Verzögerung, da die Bodenbelastung die in den Gutachten angenommenen Werte übersteige.
Herr Rappen: Könnten die finanziellen und zeitlichen Auswirkungen dargelegt werden?
Herr Lerm: Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. EUR. Bei einer vorübergehenden Verlagerung des Bodens auf unsere eigenen Liegenschaften, ist mit einer Verzögerung von ca. drei Wochen zu rechnen. Für das Theater sind die Abbrucharbeiten bereits vergeben.
Herr König beginnt mit der Auswertung der Veränderungsliste zu folgenden Punkten:
Zu Punkt 2 (funktions- und sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen; monatlicher Sockelbetrag Mandatsträger):
Es wird der Vorschlag unterbreitet, die Anzahl der entschädigten Fraktionssitzungen pro Jahr von 18 auf 8 zu reduzieren.
Zu den Punkten 5 - 12 (OTV-Budget): Warum soll die Kürzung nur in 2025 erfolgen und nicht 2026?
Herr Dr. Fassbinder: Bei den Ortsteilvertretungen wurden die Beträge 2025 vollständig ausbezahlt, für das kommende Jahr wird eine Kürzung von 50 % vorgeschlagen.
Zu Punkt 17 (Unterhaltung der Maschinen, technischen Anlagen und Betriebsvorrichtungen (Spielplätze)): Um die Qualität der Spielplätze aufrechtzuerhalten ist es empfehlenswert, hier keine Kürzungen vorzunehmen.
Zu Punkt 19 (Umzugskostenbeihilfe, Förderung Hauptwohnsitz): Da die Ummeldung gewünscht ist, wird diese Kürzung eher kritisch gesehen.
Zu Punkt 32 (Zuschüsse Miete Jugendkunstschule u. Betriebskosten): Wie ist das Konstrukt? Gibt es einen neuen Mietvertrag, der eine reduzierte Zahlung vorsieht? Zu wessen Lasten gehen die Beträge?
Frau Hauswald: Die Betriebskosten für die Jugendkunstschule wurden an die tatsächlichen Kosten der Vorjahre angepasst. Das hat für die Schule keine Konsequenzen; es handelt sich lediglich um einen durchlaufenden Posten.
Zu Punkt 35 (Nebenkosten eigene Veranstaltungen: Kunst in der Stadt): Die Belebung der Innenstadt ist von großer Bedeutung, daher werde die Kürzung abgelehnt.
Zu Punkt 42 (Zuschuss Jugendclub Riems): Für eine geringe Anzahl von Kindern ist der genannte Betrag von 14.000 EUR zu hoch. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung grundsätzlich sinnvoll ist.
Frau Felkl: Es wird bestätigt, dass der Jugendclub Riems nur von wenigen Kindern und Jugendlichen angenommen wird.
Zu Punkt 44 (Zuschüsse für Jugendarbeit – Medienpädagogik): Auch dieser Punkt sollte aus der Liste gestrichen werden.
Frau Felkl: Die für 2025 geplante Streichung für die Medienpädagogik wurde zurückgezogen. Sollte die Streichung jedoch für 2026 bestehen bleiben, kann die Arbeit nicht stattfinden
Zu Punkt 46 (Straßensozialarbeit): Bitte auch diesen Punkt aus der Liste streichen.
Herr Dr. Fassbinder: Die Anpassung bei den Straßensozialarbeitern erfolgt anhand der tatsächlichen Kosten. Das Angebot und die Leistungen der Sozialarbeit sollen nicht gekürzt werden.
Herr König zum investiven Teil der Veränderungsliste:
Zu Punkt 3 (Wartehäuschen Bushaltestellen): Es sollte geprüft werden, ob eine Einbeziehung der Stadtwerke Greifswald GmbH möglich ist. Diese könnten dann Leistungen erbringen, sodass die Kürzungen höher ausfallen könnten.
Zu Punkt 4 (Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung): Die geplanten Maßnahmen in der Stralsunder Straße sind derzeit noch nicht konkretisiert.
Herr Schick: An der Stralsunder Straße wurden bereits Reparaturen durchgeführt. Für den geplanten Kreisverkehr finden derzeit Gespräche und Vorplanungen statt. Da eine größere Maßnahme bevorsteht, ist es ratsam, zeitnah keine weiteren Investitionen zu tätigen.
Zu Punkt 5 (Lichtsignalanlage (LSA) Anklamer Str./Brinkstraße): In der Anklamer Straße ist eine Ampelanlage derzeit nicht erforderlich, da dort seit vielen Jahren keine solche Anlage installiert ist und nicht benötigt werde.
Herr Schick: Der Bau der LSA ist nicht vor 2027 vorgesehen. Die Planungsphase wird in den Jahren 2025 und 2026 durchgeführt. Es gab bereits Beschwerden, da sich dort eine Augenklinik befindet und der Bus schwer erreichbar sei. Darüber hinaus ist diese LSA von entscheidender Bedeutung für das geplante Parkhaus im Rahmen des Bebauungsplans 108 (Ausfahrt über die Brinkstraße in die Anklamer Straße geplant).
Zu Punkt 6 (Verlängerung Herrenhufenstraße): Das Konzept wurde bereits im Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit vorgestellt, jedoch konnten keine schlüssigen Argumente vorgebracht werden. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage wird von dieser Investition abgeraten. Zunächst sollte das Konzept überarbeitet werden.
Zu Punkt 10 (Straßenentwässerung): Wer übernimmt wann welche Kosten für die Straßenentwässerung?
Herr Schick: Sofern private Nutzer an die Vorflutleitung angeschlossen werden, ist das Abwasserwerk dazu berechtigt, die Kosten umzulegen. Die UHGW ist anteilig immer beteiligt bzw., wenn kein privater Abnehmer vorhanden ist, trägt die UHGW die komplette Verantwortung. Das Abwasserwerk Greifswald hat die UHGW bereits darüber informiert, dass die Leitungen in der Gützkower Landstraße marode sind. Die Stadtwerke Greifswald GmbH planen die Grabenöffnung längs der Gützkower Landstraße und den Anschluss des Grabens im Bereich Am Gorzberg. Dadurch wird ein Teil der Leitungen für die UHGW überflüssig. Aufgrund dessen wurden die Leistungen vorerst zurückgezogen. Die UHGW wartet die endgültige Klärung hinsichtlich der zukünftigen Maßnahmen für den Graben ab.
Herr Rappen äußert Bedenken bezüglich der Sinnhaftigkeit der Einsparungen gemäß der Liste für 2025, da die UHGW sich in der Haushaltssperre befinde. Eine Aufstellung der Maßnahmen nach Themen und nach Teilhaushalten wäre wünschenswert. Zudem soll ein Personalkonzept erstellt werden, um die Personalausgaben langfristig mindestens stabil zu halten.
Herr Dr. Fassbinder erklärt, dass die UHGW vom Ministerium aufgefordert wurde, bis Ende November einen Beschluss mit den Maßnahmen, die zur Verbesserung des Haushaltes ergriffen werden, zu fassen. Die Übermittlung im November bedeutet, dass es sich in erster Linie um einen Beschluss für 2026 handelt. Die UHGW gab an, welche Sparmaßnahmen bereits für das Jahr 2025 ergriffen worden seien. Der Beschluss der Bürgerschaft hat praktisch für das Jahr 2025 keine Auswirkungen mehr, sondern erst für 2026. Die Umsetzung eines Personalkonzeptes erweist sich als anspruchsvoll. Es erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung, um sicherzustellen, dass Aufgaben neu zuzuordnen sind oder Stellen vakant werden. Eine signifikante Reduzierung des Personals erreicht man nur durch eine gleichzeitige Aufgabenreduzierung. Eine Reduzierung der Personalkosten kann nur durch Personalabbau erreicht werden, da die Lohnkosten tarifgebunden sind.
Herr Cymek: Um den Auflagen zu entsprechen, müssen in diesem Jahr 10 Mio. EUR und im kommenden Jahr 40 Mio. EUR eingespart werden. Nach Analyse der Listen sollen 25 % der Einsparungen beim Budget der Bürgerschaft selbst erwirtschaftet werden. Etwa 30 % der Kosten sind auf Verschiebungen zurückzuführen, was nicht als Einsparung betrachtet werden kann. Etwa 23 % des Gesamtbudgets werden bei der Förderung von Kultur, Sozialarbeit und Vereinen eingespart. Lediglich 3 % entfallen auf die Verwaltung. Nach eingehender Prüfung der Vorlage kann dieser nicht zugestimmt werden. Der bereits vorliegende Vorschlag zur Haushaltskonsolidierung aus dem Dezember 2024 wird aufrechterhalten, jedoch mit der Ergänzung, dass in der Sozialarbeit keine Streichungen vorzunehmen sind. Die aktuelle Statistik lässt keine Notwendigkeit für den sofortigen Bau der Regionalschule erkennen.
Herr Evers: In welcher Höhe liegen die finanziellen Einsparungen durch nichtbesetzte Stellen?
Herr Dr. Fassbinder: Die UHGW befindet sich derzeit in der Umsetzung gemäß Planung.
Herr Evers plädiert auf die Einrichtung eines zentralen Controllings in der UHGW, um eine effiziente Einsparung von finanziellen Mitteln zu ermöglichen. Eine Ansiedlung dieser Abteilung im Amt für Finanzen wäre langfristig wünschenswert.
Herr Dr. Fassbinder: Im nächsten Hauptausschuss werde die Ausschreibung diese Stelle zur Diskussion stehen.
Herr König: Ist ein externes Controlling für die UHGW eine Möglichkeit?
Herr Dr. Kerath: Wie sieht die Schulentwicklungsplanung hinsichtlich des Neubaus der Regionalschule aus? Wird die Schule tatsächlich nicht benötigt?
Herr Dr. Fassbinder: Aus Sicht der Regionalschulen wird der Neubau dringend gebraucht. Es ist richtig, dass die Schülerzahlen derzeit etwas rückläufig seien. Finanziell würde die Einstellung des Bauvorhabens der Schule nicht viel bringen, da massive Umplanungen erforderlich seien und viele Aufträge bereits ausgelöst wurden. Es werden Sanierungen in anderen Schulen notwendig, auch da ist die neue Schule eine Alternative.
Herr Cymek legt anhand zahlreicher Auswertungen dar, dass der Schulbau tatsächlich aufgeschoben werden könne, bis es einen ausgeglichenen Haushalt gäbe.
Herr König: Eine Verschiebung der Baumaßnahme bedeutet, dass es Umplanungen geben wird, Jahre mit Inflation, die Baustelle muss mehrfach eingerichtet werden und die Bauarbeiten werden bei bereits laufendem Unterricht in der Grundschule erfolgen.
Herr Lerm: Eine Verschiebung des Baus der Regionalschule wäre schwierig, da die erweiterten Rohbauarbeiten bereits vergeben sind.
Frau Görs bittet darum, die Listen zum Gremienlauf im September anzupassen bzw. zu bereinigen, Herr Dr. Fassbinder stimmt dem zu.
Herr König schlägt vor, die Flächenbewirtschaftung zu optimieren, die Pachtverträge zu prüfen und gegebenenfalls eine Anpassung der Pachten vorzunehmen. Die Beschlussvorlage zur Reduzierung des Pachtzinses könnte demnach wieder gestrichen werden. Die Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH (GPG) erhält derzeit Zuschüsse und tätigt keine Gewinnausschüttung, was als nicht angemessen erachtet wird. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Verkehrsüberwachung zu erhöhen. Die gesamte Thematik ist im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen sehr komplex. Es wird daher angeregt, einen Unterausschuss einzurichten, der sich konkret mit Einsparungen im Haushalt befasst.
Frau Teetz führt aus, dass es vertraglich vereinbart wurde, dass die GPG Kapitalzuschüsse erhält. Diese sind jedoch bereits seit Jahren ausgesetzt. Hier wird ein Überschuss aus der Bewirtschaftung der Parkautomaten erzielt. Derzeit beläuft sich die Summe auf ca. 750.000 EUR, welche vollständig in den Haushalt fließt. Es gäbe positive Tendenzen in Bezug auf das Parkhaus am Nexöplatz, woraufhin die Investitionen starten werden und die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden müssen. Es ist geplant, den Leistungskatalog der GPG für die UHGW ebenfalls zu erweitern.
Herr König: Wird die GPG ab dem nächsten Jahr kostenneutral sein?
Frau Teetz: Die GPG erhält seit Jahren keinen Zuschuss.
Herr Al-Khouri fragt bis wann die neue überarbeitete Vorlage den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen zur Verfügung gestellt wird.
Herr Dr. Fassbinder: Die Verwaltung wird eine neue Liste rechtzeitig zum nächsten Gremienlauf zur Verfügung stellen.
Herr Al-Khouri bittet darum, dass die Fraktion genug Zeit bekommen, auf die Liste zu reagieren, um Vorschläge machen zu können.
Ergebnis: Aufgrund der fehlenden Realisierbarkeit mehrerer Maßnahmen wird die Vorlage nicht abgestimmt.
Anlagen
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