27.04.2026 - 8.15 Konkretisierender Beschluss zur Aufnahme von Ve...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung haben Herr von Malottki, Herr Kramer und Herr Weber ihre Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die folgenden Änderungen zum Beschluss vom 31.03.2025, BV-V/08/0125-01:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Verhandlungen über einen Vertrag zur Eingliederung von Teilflächen der Gemeinde Neuenkirchen im Bereich östlich der Stralsunder Landstraße bzw. der Stralsunder Straße in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fortzuführen. Die Größe der Eingemeindungsfläche wird von 74.163 m² auf 33.993 m² verringert.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus mit dem heutigen Beschluss ermächtigt, Verhandlungen über einen Vertrag zur Ausgliederung einer städtischen Fläche in der Gemarkung Ladebow aufzunehmen, die in das Gemeindegebiet der Gemeinde Neuenkirchen übergehen soll (Gemarkung Ladebow, Flur 1, Flurstück 45 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 26/2). Diese insgesamt ca. 70.900 m² große Fläche dient als Tauschobjekt für die Eingliederungsfläche unter Ziffer 1.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

0

0

 

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Anlagen