27.04.2026 - 8.9 Neufassung der Satzung des Frauenbeirats

Zuständigkeit:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. informiert, dass der Änderungsantrag „Änderungsantrag: Neufassung der Satzung des Frauenbeirats

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0258“ (BV-V/08/0258-03) der Fraktion "Gemeinsam für Greifswald" weitergehender sei und daher zuerst abgestimmt werde.

 

Herr Schreiber

. geht auf den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Neufassung der Satzung des Frauenbeirats

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0258“ (BV-V/08/0258-02) der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft ein und weist darauf hin, dass das Rede- und Antragsrecht der Vorsitzenden durch die Hauptsatzung gemäß der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) geregelt sei. Die Streichung dieses Rechts in der Frauenbeiratssatzung habe daher keine Auswirkung, sondern die Hauptsatzung müsse dahingehend geändert werden.

. macht weiterhin darauf aufmerksam, dass laut des Änderungsantrags der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft ein gewisses Quorum für die Gültigkeit der Wahl notwendig sei. Andernfalls müsse die Wahl wiederholt werden. Dies berge die Gefahr einer endlosen Wahlwiederholung.

. bittet daher, um entsprechende Anpassung oder Ergänzung eines Ausweges im Falle von unzähligen Wahlwiederholungen.

. teilt mit, dass der Inhalt des Änderungsantrages „Änderungsantrag: Neufassung der Satzung des Frauenbeirats

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0258“ (BV-V/08/0258-03) der Fraktion "Gemeinsam für Greifswald" rechtlich zulässig sei, jedoch einen enormen finanziellen, sachlichen und personellen Aufwand mit sich bringe.

 

Der Oberbürgermeister

. erinnert, dass eine Vielzahl an Vorlagen und Änderungsanträgen am heutigen Sitzungstag eingegangen seien und zeigt auf, dass die Verwaltung verpflichtet sei, für jeden Antrag eine entsprechende Deckungsquelle zu benennen.

. appelliert an die Politik, insbesondere, wenn Vorlagen bereits lange bekannt seien, frühzeitig die Änderungsanträge einzureichen. Nur so habe die Verwaltung die Möglichkeit, die finanziellen Auswirkungen entsprechend zu prüfen und zu benennen.

. gibt für den Änderungsantrag „Änderungsantrag: Neufassung der Satzung des Frauenbeirats

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0258“ (BV-V/08/0258-03) der Fraktion "Gemeinsam für Greifswald" zu Protokoll, dass die Deckung über den THH 02 erfolge. Eine konkrete Summe könne aufgrund der Kurzfristigkeit nicht benannt werden.

. weist darauf hin, dass je mehr Wahlen an einem Tag stattfinden, desto mehr Besucheraufkommen in den Wahllokalen und somit auch längere Wartezeiten zu erwarten seien.

 

Herr Burmeister

. bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag: Neufassung der Satzung des Frauenbeirats

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0258“ (BV-V/08/0258-03) der Fraktion "Gemeinsam für Greifswald" ein.

. sieht ebenfalls die Gefahr beim Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft, dass die Wahlwiederholungen nicht aufhören.

. fragt, welcher Ort für die Durchführung des Frauenforums angedacht sei.

 

Herr Weber nimmt an der Sitzung teil.

 

Herr Kramer

. bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Neufassung der Satzung des Frauenbeirats

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0258“ (BV-V/08/0258-02) der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft ein.

. sieht auf Nachfrage der Präsidentin der Bürgerschaft keine Notwendigkeit, den Punkt 1 des Änderungsantrages anzupassen, da dieser Beschluss eine Änderung der Hauptsatzung nach sich ziehen würde.

 

Herr Schreiber

. hält die Auffassung von Herrn Kramer zur sich daraus ergebenden Änderung der Hauptsatzung für schwierig. Wenn dieser Beschluss mit einfacher Mehrheit beschlossen werde, bestehe nicht die Sicherheit, dass für die Änderung der Hauptsatzung die qualifizierte Mehrheit zustande komme. Dann bleibe dieser Konflikt bestehen.

 

Herr Kramer

. stellt klar, dass im Falle der Beschlussfassung des Änderungsantrages bis auf Weiteres das höherrangige Recht und somit die Hauptsatzung gelte.

 

Frau Horn

. plädiert dafür, der Verwaltungsvorlage ungeändert zuzustimmen.

 

Frau Tieding

. bedankt sich bei den Beteiligten für die Erarbeitung der Beschlussvorlage und plädiert für Zustimmung.

. nennt als Ziel eines Frauenbeirats die gezielte Auseinandersetzung mit geschlechterbezogenen Themen über Parteigrenzen hinaus. Eine Interessenvertretung von Frauen berühre alle Ebenen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, an denen Frauen beteiligt seien. Ein eigenes Initiativrecht in den Fachausschüssen und der Bürgerschaft sei ein elementarer Bestandteil der Interessenvertretung.

. weist darauf hin, dass ein Quorum nur für die Wahl des Frauenbeirats gefordert werde und fragt, wie dies mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein solle.

. bittet um Klärung, ob bei einer Änderung der Wahlordnung die gesamte Beschlussvorlage vertagt werden müsse.

 

Herr Heil

. stellt klar, dass sich niemand gegen einen Frauenbeirat ausgesprochen habe.

 

Frau Wuschek

. weist auf das Rede- und Antragsrecht der Vorsitzenden des Frauenbeirats hin und ist der Meinung, dass dieses Recht für Vorsitzende anderer Beiräte nicht gelte.

. findet es demnach folgerichtig, wenn die Wahl umfassender durchdacht werde.

 

Herr von Malottki

. kritisiert, dass der Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft der Hauptsatzung widerspreche.

 

Herr Kramer

. stellt den Geschäftsordnungsantrag auf eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten.

 

Es gibt formale Gegenrede.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über den Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

16

1

 

P A U S E

18:38 Uhr – 18:47 Uhr

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. informiert über eine Änderung des Änderungsantrages „Änderungsantrag zu: Neufassung der Satzung des Frauenbeirats

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0258“ (BV-V/08/0258-02) der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft.

 

Herr Schreiber

. antwortet auf die Frage von Frau Tieding, dass die Satzung auch ohne vorliegende Wahlordnung beschlossen und diese in der nächsten Sitzung der Bürgerschaft nachgereicht werden könne.

 

Frau Wuschek

. stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Aussprache.

 

Es gibt formale Gegenrede.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Aussprache abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

17

2

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über

. den Änderungsantrag „Änderungsantrag: Neufassung der Satzung des Frauenbeirats

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0258“ (BV-V/08/0258-03) der Fraktion "Gemeinsam für Greifswald" abstimmen.

. den geänderten Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Neufassung der Satzung des Frauenbeirats

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0258“ (BV-V/08/0258-02) der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft abstimmen.

. die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Neufassung der Satzung des Frauenbeirats.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

10

10

 

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Anlagen

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