29.06.2015 - 7.7 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebow...

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Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keinen Diskussionsbedarf.

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:

 

„Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee – wie folgt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.
  2. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  3. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee –, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen.
    Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 – Ladebower Chaussee – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekanntzumachen.“
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