20.07.2015 - 6.7 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkauf...

Reduzieren

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungs-/ Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße – wie folgt:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße –  soll gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 i. V. m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden.

 Ziel der Änderung ist es, das Baugebiet, das derzeit als Mischgebiet ausgewiesen ist, als allgemeines Wohngebiet festzusetzen, damit hier vorwiegend Wohngebäude zugelassen werden können.

 

2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

3. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 13a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=44861&TOLFDNR=44861&selfaction=print