20.09.2016 - 11.8 Grundsatzbeschluss zur Entwicklung von Wohnbauf...

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Wortprotokoll

Herr Kaiser und Herr Wilde bringen die Vorlage ein.

Geplant und vereinbart mit dem AfRL, dem Amt Landhagen und der Gemeinde Hinrichshagen ist, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald und die Gemeinde Hinrichshagen je einen Grundsatzbeschluss (mit gleichem Wortlaut) zur Entwicklung der o. g. Flächen fassen.

Erst wenn beide Gemeinden jeweils diesen Grundsatzbeschluss gefasst haben, wird diese Planung weiter verfolgt, d. h. Planung mit der Straßenverbindung von der Herrenhufenstraße bis zur Loitzer Landstraße.

Für den Fall, dass die Gemeinde Hinrichshagen keinen Grundsatzbeschluss fasst, bliebe

zu entscheiden, ob die Planung mit einer Erschließung, die nur mit einem Stich von der Herrenhufenstraße in das geplante Gebiet führt, weiterverfolgt wird. Dies stellt derzeit aber keine Option dar.

Seitens des zuständigen Ministeriums werden für den Straßenneubau möglicherweise grundsätzlich Fördermöglichkeiten gesehen. Genauere Informationen sind diesbezüglich derzeit nicht möglich.

Herr Hochheim berichtet in diesem Zusammenhang über den beabsichtigten Grundsatzbeschluss für einen Grundschulneubau im Bereich der Stadtrandsiedlung, der zwar nicht in diesem Ausschuss zu beraten war, aber unmittelbar mit dem Grundsatzbeschluss zu den Wohnbauflächen korrespondiert.

Die Planungsbereiche befinden sich ausschließlich auf Ackerflächen. Ökologisch wertvolle Gebiete sind nicht betroffen. Diese befinden sich außerhalb der beabsichtigten Planungsbereiche.

Der Beschlussvorlage wird mit 12 Ja- Stimmen und 2 Stimmenthaltungen zugestimmt.