10.10.2016 - 6.8 Vermögensauseinandersetzung mit dem Landkreis V...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft beschließt den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwis­chen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifs­wald gemäß § 12 Abs. 1 des Landkreisneuordnungsgesetzes M-V (LNOG M-V) abzu­schlie­ßen und ermächtigt den Oberbürgermeister, alle zum Vertragsschluss erforderlichen Erklä­run­gen abzugeben. Diese Ermächtigung gilt auch für den Fall, dass eine notarielle Beur­kun­dung einzelner Erklärungen zum Vertragsvollzug oder des gesamten Vertrages erforderlich wird.“