27.02.2017 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorst...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße - wie folgt:

  1. Für das Gebiet an der Verlängerten Scharnhorststraße und westlich der Osnabrücker Straße (Abgrenzung gem. Plan der Anlage 1) soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans soll die städtebauliche Neuentwicklung des Areals zur Stärkung der Wohnsituation sein. Vordergründig ist dabei die Sicherstellung eines Standortes für die Errichtung einer Grundschule.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. “

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