03.07.2017 - 5.10 Bebauungsplan Nr. 55-A „Alter Speicher“ der Uni...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 55-A „Alter Speicher“ wie folgt:

 

  1. Für das Gebiet westlich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Hafenstraße“ (Abgrenzung gem. Anlage 1), soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 55-A „Alter Speicher“ aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans ist die städtebauliche Neuentwicklung und Neuordnung des Areals.

 

  1.  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit dem Investor ist noch vor dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abzuschließen.

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