03.07.2017 - 5.14 Bebauungsplan Nr. 115 - Am Aalbruch -, Aufstel...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 115 - Am Aalbruch -, wie folgt:

  1. Für den Bereich zwischen der Grimmer Straße  und dem Graben 22Z/004 (Abgrenzung gem. Plan der Anlage 1) soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes. Dies setzt eine städtebauliche Anordnung voraus im angrenzenden Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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