13.09.2018 - 6.16 Bebauungsplan Nr. 8 - Erneuerbare Energien am H...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 - Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg - wie folgt:

  1. Für das Gebiet östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 22 - Helmshäger Berg - und südlich der Kleingartenanlagen Koppelberg und Klein Schönwalde (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Anlagen für Erneuerbare Energien einschließlich der zugehörigen technischen Vorkehrungen und Einrichtungen zu schaffen.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dem Investor ist vor Rechtskraft des Bebauungsplans ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.“