13.09.2018 - 6.17 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkauf...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zur

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße – wie folgt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.

Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

  1. Aufgrund der §§ 10 und 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2017 (GVOBl. M-V, S. 331), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße –, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

  1. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße – wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2018 gebilligt (Anlage 3).

 

Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Einkaufszentrum Grimmer Straße – gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“