13.09.2018 - 6.18 Beschluss zum Ausbau des Trelleborger Weges sow...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Straßenausbau des „Trelleborger Weg“, sowie die Abschnittsbildung, die Kostenspaltung und die Klassifizierung, um eine rechtssichere Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der gültigen Fassung (SABS) zu gewährleisten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):

 

  1. Der „Trelleborger Weg“ wurde entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan ausgebaut.
     
  2. Zur beitragsrechtlichen Abrechnung soll für die Baumaßnahme – nach der gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 5 Abs. 2 SABS zu beschließenden Abschnittsbildung - ein Abrechnungsabschnitt von der Einmündung „Stettiner Straße“ bis zum nördlichen Ende des „Trelleborger Weg“ gebildet werden.
     
  3. Da nicht alle Teileinrichtungen des „Trelleborger Weg“ vom Ausbau betroffen sind, soll eine Kostenspaltung gemäß § 7 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V erfolgen. Das Ausbauprogramm umfasst die Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung, Gehweg und Straßenbegleitgrün.
     
  4. Der „Trelleborger Weg“ wird in seiner gesamten Länge zur Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 4 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v. H. aufzubringen.
     

Für die Straßenbaumaßnahme können gemäß § 7 Abs. 4 KAG i.V.m. § 8 SABS Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden. Davon wird im vorliegenden Fall abgesehen.“