13.09.2018 - 6.25 Flurstücke 44/4, 45 und 44/3 am Museumshafen da...

Beschluss:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Grundstücke Gemarkung Greifswald, Flur 5, Flurstücke 44/4 und 45 unbebaut bleiben.

In der weiteren Planung der UHGW (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, informelle Planung wie ein etwaiger Masterplan für die Steinbeckervorstadt) ist die bisherige Grünfläche zu erhalten. Die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes wird an dieser Stelle nicht weiterverfolgt.

 

Dies führt zu einer Abweichung vom Rahmenplan Innenstadt / Fleischervorstadt 2016  (S. 63, 91, 123 sowie Karten S. 51-53) und damit zu einer Änderung des Bürgerschaftsbeschlusses B261-09/15. „Neufassung des Städtebaulichen Rahmenplans Innenstadt / Fleischervorstadt“ vom 09.03.2016.

Die nicht näher lokalisierte Errichtung eines Multifunktionsgebäudes im Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK Greifswald 2030plus (S. 194, 218, 220, siehe Beschluss B513-18/17 „2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes: ISEK Greifswald 2030plus“ vom 20.02.2017) wird für die hier behandelten Grundstücke ausgeschlossen.“