13.09.2018 - 6.18.1 Beschluss zum Ausbau des Trelleborger Weges sow...

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TOP 6.18.

 

06/1512

B760-29/18

Beschluss zum Ausbau des Trelleborger Weges sowie zur Abschnittsbildung, Kostenspaltung und Klassifizierung für die Abrechnung der Straßenbaumaßnahme nach der Straßenbaubeitragssatzung 

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Herr Al Najjar

. beantragt Rederecht für Herrn Mehl.

 

Frau Socher lässt über das Rederecht abstimmen:

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

mehrheitlich

2

einige

 

Herr Mehl

. berichtet, dass in den letzten Ausschusssitzungen immer wieder die Anregung gegeben worden sei, dass sich die Eigentümergesellschaft und die Stadt einigen sollten. Daraufhin habe die Eigentümergesellschaft die Stadt angeschrieben und einen Vorschlag mit einer Kostenbeteiligung von 50 Prozent unterbreitet. Darauf habe es vonseiten der Verwaltung keine Reaktion gegeben.

Es werde eingesehen, dass die Anlieger verpflichtet seien, die Straßenausbaubeiträge zu bezahlen, jedoch nicht in dieser Art und Weise und auch nicht in dieser Höhe.

Frau von Busse habe bereits ein Entgegenkommen signalisiert. Beim Kauf der Grundstücke sei ein Beitrag von 5,50 pro m² für die Ausgleichspflanzung von den Eigentümern bezahlt worden. Dieser Betrag sei fälschlicher Weise in die Kostenaufstellung miteinbezogen worden. Die Stadt würde nun anbieten, diesen Betrag wieder herauszurechnen.

Ein weiteres Problem gebe es mit dem sogenannten „doppelten Weg“. Ein Gehweg sei hier großzügig geplant worden, was jedoch auch keinen Vorteil für die Grundstücke bringe.

 

Frau Socher

. informiert darüber, dass eine Stellungnahme der Verwaltung zu dieser Beschlussvorlage heute eingegangen sei.

 

Frau von Busse

. erklärt, dass sie die E-Mail von Herrn Mehl parallel zur Sitzung des Hauptausschusses am 03.09.2018 erhalten habe und sie auf diese gleich in der Sitzung eingegangen sei. Daher habe sie nicht noch einmal auf die E-Mail reagiert.

. sieht rechtlich keine Möglichkeit, den Anliegern noch entgegen zu kommen, da über zu erhebene Beiträge nicht verhandelt werden könne. Der einzige Weg sei die Anrechnung des Betrages, der ursprünglich im Rahmen des Kaufvertrages gezahlt worden sei.

Die Empfehlung aus den Ausschüssen sei durch eine Miteigentümerin in der Eigentümergesellschaft entstanden, die sich an den Bürgerbeauftragten gewandt und um Beratung gebeten habe. Daraufhin habe es eine Kommunikation zwischen dem Bürgerbeauftragten und der Stadtverwaltung gegeben.

Insbesondere mit der Frage, ob es sich bei Grünanlagen, Parkbänken und Straßenlampen, die im Randbereich zusätzlich geschaffen worden seien, um einen Ausbau handele, für den ein Beitrag zu erheben sei, habe sie sich an das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern gewandt. Dies sei vom Ministerium bestätigt worden.

Dass der Beitrag zu erheben sei, habe auch der Bürgerbeauftragte noch einmal erläutert. Man könne über Beiträge nicht verhandeln. Wenn persönliche Gründe vorlägen, aus denen man nicht zahlen könne, könnten entsprechende Anträge an die Verwaltung gestellt werden, um eine vernünftige Lösung zu finden.

Auch der Bürgerbeauftragte sei vor der Sitzung der Bürgerschaft noch einmal angefragt worden, ob er sich in der Lage sehe, seine rechtliche Einschätzung zu dieser Angelegenheit zur Verfügung zu stellen. Diese sei heute Morgen bei der Stadtverwaltung eingegangen, welches dann den Mitgliedern der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben worden sei.

 

Herr von Malottki

. hätte sich gewünscht, dass Frau von Busse darlegt, was in dieser Angelegenheit schief gelaufen sei. Erst sei den Bürgern vermittelt worden, dass sie nichts zahlen müssten, wodurch auch keine Bürgerbeteiligung erfolgt sei und am Ende hätten sie doch eine Rechnung erhalten.

. bringt den Änderungsantrag ein.

. hätte sich von der Verwaltung eine Entschuldigung gewünscht.

 

Herr Dr. Kasbohm

. fasst die Fakten zusammen und pflichtet Herrn von Malottki bei, dass man aus heutiger Sicht ruhig sagen könne, dass damals etwas falsch gelaufen sei. Durch die fehlenden Diskussionen und Einbindungen der Einwohner sei ein Rücklauf nicht gegeben. Daher werde die Fraktion DIE LINKE den Änderungsantrag unterstützen.

 

Herr Dr. Meyer

. fragt nach einer Bewertung des Änderungsantrages durch die Verwaltung.

 

Der Oberbürgermeister

. sagt, dass bereits mehrfach öffentlich gesagt worden sei, dass die damalige Aussage falsch gewesen sei.

Der Änderungsantrag werde nicht im Vorfeld geprüft. Sollte er eine Mehrheit finden und Anlass gesehen werden, ihn rechtlich zu prüfen, werde dies natürlich erfolgen. Im Zweifel werde man sich dann wieder an das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern wenden.

 

Frau von Busse

. zitiert aus dem Schreiben des Bürgerbeauftragten.

Die Verwaltung müsse Beiträge von den Anwohnern erheben und daher könne man auch nicht beliebig über die Höhe verhandeln.

. tritt der Aussage entgegen, dass bei einer Beteiligung der Bürger anders gebaut worden wäre. In Sanierungs- und Fördergebieten sei eine bestimmte Zielstellung für die Entwicklung vorgegeben, die auch einzuhalten sei. Daher sei die Straße „Trelleborger Weg“ nicht anders ausgebaut worden, als die angrenzenden Straßen. Ein Gebiet sollte einheitlich entwickelt werden.

 

Herr Multhauf

. geht auf das Ergebnis der Ortsteilvertretung ein.

. stimmt dem Änderungsantrag von der SPD-Fraktion zu. Sollte dieser keine Mehrheit finden, werde er die Vorlage der Verwaltung ablehnen. Es könne nicht sein, dass die Verwaltung ihre Aussagen nicht einhalte und nicht dazu stehe.

. fragt was hinter der Finanzierungsquelle „Sonderposten für öffentlich nutzbare Objekte von Dritten“ stecke. Wie viel Geld sei hierin enthalten und wofür könnten diese Mittel noch verwendet werden?

 

Frau Socher

. bittet, die Beantwortung von Herrn Multhaufs Frage, dem Protokoll hinzuzufügen. 

(Die Beantwortung wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.)

 

Herr Madjarov

. macht darauf aufmerksam, dass damals zwar ein Fehler gemacht worden sei, jedoch in dieser Beschlussvorlage nun das korrekte und rechtlich Gebotene stehe.

 

Herr Kruse

. fragt nach der Deckungsquelle des Änderungsantrages der SPD-Fraktion.

 

Herr Dr. Kerath

. gibt folgende Deckungsquelle für den Änderungsantrag an: „Sonderposten für öffentlich nutzbare Objekte von Dritten“.

. stellt klar, dass durch den Änderungsantrag nicht die Abgabenfestsetzung geändert werden solle. Der Änderungsvorschlag beziehe sich nur darauf, dass parallel zum Billigkeitswege ein Drittel der festzusetzenden Abgaben erlassen werden solle. Dies berühre nicht die Rechtmäßigkeit der Festsetzung.

 

Herr Dr. Bittner

. fragt nach der rechtlichen Situation des Änderungsantrages der SPD-Fraktion. Seiner Auffassung nach gebe es keinen Ermessungsspielraum. Die Beiträge müssen so, wie sie in der Satzung stehen, erhoben werden. Daher sei es rechtlich bedenklich, dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu folgen.

 

Frau von Busse

. sagt, dass der Änderungsantrag noch nicht rechtlich geprüft werden konnte, da er dafür zu kurzfristig gekommen sei. Sollte der Änderungsantrag eine Mehrheit finden, werde dieser rechtlich geprüft.

. erklärt, dass es sich beim Sachkonto „Sonderposten für öffentlich nutzbare Objekte von Dritten“ um ein Einnahmekonto handele. Es sei ein Unterkonto des Städtebaulichen Sondervermögens, auf dem Gelder, die von Dritten kommen sollen, eingezahlt werden.

 

Herr Burmeister

. möchte diesbezüglich wissen, ob es richtig sei, dass dann das Konto „Sonderposten für öffentlich nutzbare Objekte von Dritten“ nicht als Deckungsquelle für den Änderungsantrag genutzt werden könne.

 

Frau von Busse

. bestätigt dies.

 

Frau Socher

. weist noch einmal darauf hin, dass laut Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung KV M-V) Beschlüsse ohne Deckungsquelle beanstandet werden müssen.

. lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ergänzt den

Beschluss zum Ausbau des Trelleborger Weges sowie zur Abschnittsbildung, Kos-tenspaltung und Klassifizierung für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme nach der Straßenbaubeitragssatzung um folgende Ziffer 6:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern im Trelleborger Weg durch eine Billigkeitsmaßnahme 1/3 der festzusetzenden Straßenausbaubeiträge zu erlassen. Dabei ist für die Berechnung von dem Straßenausbaubeitrag auszugehen, der sich ergibt, nach dem die Kürzung für die Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden ist.““

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

16

17

3

 

Frau Socher lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:

 

@->Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Straßenausbau des „Trelleborger Weg“, sowie die Abschnittsbildung, die Kostenspaltung und die Klassifizierung, um eine rechtssichere Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der gültigen Fassung (SABS) zu gewährleisten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):

 

  1. Der „Trelleborger Weg“ wurde entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan ausgebaut.
     
  2. Zur beitragsrechtlichen Abrechnung soll für die Baumaßnahme – nach der gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 5 Abs. 2 SABS zu beschließenden Abschnittsbildung - ein Abrechnungsabschnitt von der Einmündung „Stettiner Straße“ bis zum nördlichen Ende des „Trelleborger Weg“ gebildet werden.
     
  3. Da nicht alle Teileinrichtungen des „Trelleborger Weg“ vom Ausbau betroffen sind, soll eine Kostenspaltung gemäß § 7 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V erfolgen. Das Ausbauprogramm umfasst die Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung, Gehweg und Straßenbegleitgrün.
     
  4. Der „Trelleborger Weg“ wird in seiner gesamten Länge zur Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 4 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v. H. aufzubringen.
     
  5. Für die Straßenbaumaßnahme können gemäß § 7 Abs. 4 KAG i.V.m. § 8 SABS Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden. Davon wird im vorliegenden Fall abgesehen.“<-@

 

Ergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

16

10

einige

 

@-><-@