01.10.2018 - 6.14 Gemeindliches Einvernehmen zum Neubau eines Woh...

Beschluss:
einstimmig
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Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

 

  1. das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zum Bauantrag zur Errichtung eines Wohn-und Geschäftshauses in der Langen Straße/Kapaunenstraße und An der Jakobikirche herzustellen,

die Abweichungen von der Gestaltungssatzung Innenstadt in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.03.2010 bezüglich der Fassadenrücksprünge, der Materialwahl und der Dachneigung entsprechend der Ausführungen in der Sachdarstellung werden befürwortet.“