Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V der Wahl von Herrn André Zielinski zum Ortswehrführer zu.

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Sachdarstellung

In der am 28.02.2020 durchgeführten Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehrr Greifswald wurde Herr André Zielinski im ersten Wahldurchgang mit 34 von 49 Stimmen zum Ortwehrführer gewählt. Die Gemäß § 12 Abs. 8 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald erforderliche Zweidrittelmehrheit konnte erreicht werden. Herr Zielinski hat sich bereit erklärt, die Wahl anzunehmen. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V ist hierfür die Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich.

Der Ortswehrführer wird auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BrSchG M-V zum Ehrenbeamten ernannt.

Der Ortswehrführer erhält gemäß der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Bürgerschaftsbeschluss B803-31/18) derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 170,00 EUR. Die Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt worden und stehen somit in vollem Umfang zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2020ff.

Finanzhaushalt

Ja

2020ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

7

12602.50190000

Personalnebenausgaben

2.040

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2020ff.

45.800

0

0

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2021ff.

12602.50190000

45.800

2021ff.

2.040

 

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Beschlüsse

Erweitern

22.06.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

02.07.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen