Informationsvorlage - IV/07/0025

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Von den sechs vorgeschlagenen möglichen legalen Graffitiflächen befinden sich drei Flächen im städtischen Eigentum. Das sind die Sporthalle II, die Martin-Andersen-Nexö-Sporthalle Ostseeviertel/Parkseite und die Außenfläche des öffentlichen WCs am Südbahnhof. Bei diesen drei Flächen wären die im BV-P/07/0093 gefassten Vorschläge wie folgt umsetzbar: Sporthalle II: Das Aufstellen einer Graffitiübungsfläche für Kategorie 1 * ist nach dem Neubau der Sporthalle machbar. Gleiches gilt für die Sporthalle III. Eine Wand kostet 4.000 € (Graffitifläche (B x H) 10m x 3m - Herstellung: Pfosten mit Fundamenten und Siebdruckplatten). Martin-Andersen-Nexö-Sporthalle Ostseeviertel: Das Aufstellen einer Graffitiübungsfläche für Kategorie 1 * ist machbar. Eine Wand kostet 4.000 € (Graffitifläche (B x H) 10m x 3m - Herstellung: Pfosten mit Fundamenten und Siebdruckplatten). Außenfläche des öffentlichen WCs am Südbahnhof: eine Seite kann in Kategorie 2** gestaltet werden. Anfragen und Entwürfe dazu sind bei der Präventionsbeauftragten der Stadt Greifswald einzureichen. Aussagen zu den drei nichtstädtischen Flächen können derzeit noch nicht erfolgen. Aus Sicht der Stadtverwaltung sind jedoch weitere Flächen derzeit nicht erforderlich. Derzeit stehen schon sieben Flächen in der Kategorie 1* stadtweit zur Verfügung.  Eine Erweiterung auf neun Flächen erfolgt demnächst durch:               die Graffitiwand beim Neubau IGS Erwin Fischer und mit der Freigabe der gesamten Sporthalle II. Diese kann ab sofort bis zum Neubau komplett genutzt werden. Ebenfalls zusätzlich können auf Wunsch durch Engagierte oder durch den Verein am „Bike Park“ Platten zur Graffitigestaltung am Zaun angebracht werden. Fazit: Fast in jedem Wohngebiet stehen somit Flächen für dieses Hobby, die Kunstform Graffiti, zur Verfügung. Kinder- und Jugendliche haben somit die Möglichkeit, sich legal in diesem Genre der Ausdrucksform auszuprobieren.

*Kategorie 1: Übungsflächen mit Motiven von kurzer Bestandsdauer und zur freien Gestaltung

**Kategorie 2: Kleinere und mittlere Flächen für Motive von mittlerer oder langer Bestandsdauer und mit abgestimmter Gestaltung (Kosten werden nicht übernommen)

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Beschlüsse

Erweitern

09.11.2020 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen - zur Kenntnis genommen

Erweitern

10.11.2020 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - zur Kenntnis genommen