Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0342

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Annahme einer Sachspende in Höhe von 2.526,39 € von der ALBERS GmbH, Marktflecken 2, 17498 Neuenkirchen, für die Kindertagesstätte „Inselkrabben“. Bei der Sachspende handelt es sich vornehmlich um Dekorations- und Verbrauchsmaterial für die Weihnachtszeit.

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Sachdarstellung

Der Beschluss zur Annahme einer Spende ist gem. § 44 Abs. 4 KV M-V notwendig. Die Spende hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2020

Finanzhaushalt

Ja

2020

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

501

23159000

Spende von sonst. priv. Bereich

2.526,39

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.01.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

01.02.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen