Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0036-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) beauftragt den Oberbürgermeister, einen Projektplan zu erstellen, der darauf abzielt, alle Fußgängerampeln mit Bedarfsanforderung (sog. Bettelampeln) an Kreuzungen in Greifswald umzuprogrammieren und in die reguläre Schaltung zu integrieren.

 

Sollten Ampelanlagen nicht in den Zuständigkeitsbereich der UHGW fallen, so ist mit den entsprechenden Trägern der Straßenbaulast in Verhandlungen zu treten und auf die Umprogrammierung der Bettelampeln hinzuwirken. Die Verhandlungen und deren Ergebnisse sind zu dokumentieren und in den Projektplan aufzunehmen. Der Projektplan ist im Mai 2021 im zuständigen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit vorzustellen.

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Sachdarstellung

So genannte Bettelampeln an Kreuzungen diskriminieren CO2-freie Mobilität und

verteuern zeitlich kurze Wege, die bequem zu Fuß oder mit dem Rad

zurückgelegt werden könnten.

Fußgänger und Radfahrer, die dem Wetter ohne größeren Schutz ausgeliefert

werden, werden durch die Ampeln zusätzlich gezwungen, auch bei Regen an

Ampeln zu verharren, die sie sonst regulär bei gleichzeitiger Grünschaltung für

Fußgänger hätten passieren können, weil sie die berühmte Sekunde zu spät dran

waren.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2021

Finanzhaushalt

Ja

2021

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

54100/52311000

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2021

1.060.000,00

350,00

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2021

54100/52311000

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

  x

 

 

 

Begründung:

 

Förderung des Fuß- und Radverkehrs durch die Abschaffung von Diskriminierung und Schaffung schnellerer Wege. Kurzfristig ist durch verlängerte Kfz-Wartezeiten mit höheren CO2-Emissionen zu rechnen. Dieser Effekt wird als kurzfristig eingestuft, da die Attraktivität anderer Verkehrsmittel zunimmt und damit auch die Anzahl an Nutzer*innen anderer Mobilitätsformen.

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Beschlüsse

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01.03.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen