Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0023-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt

  1. Der Bürgerschaftsbeschluss BV-P/07/0181-02 vom 31. August 2020 wird hinsichtlich der Ausführungen unter „B“ aufgehoben.

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert den Oberbürgermeister auf, keine Organisationen zu unterstützen, die sich bewusst gegen die in dem Bürgerschaftsbeschluss BV-P/07/0181-02 vom 31. August 2020 unter „Teil A“ genannten Ziele stellen, dabei verfassungswidrige Inhalte aufweisen und daher der öffentliche Frieden nicht gewährleistet werden kann.

Dabei gilt:

a)       Der Abschluss privatrechtlicher Verträge obliegt der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und sie trägt die Verantwortung dafür.

b)       Die Bürgerschaft hat volles Vertrauen darin, dass sich die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt dabei an Recht und Gesetz – insbesondere an die Maßgaben des im Grundgesetz niedergelegten Gleichheitsgrundsatzes hält und gemäß Art. 3 Abs. 2 GG ohne Ansehung von Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube und religiöser sowie politischer Anschauung entscheidet. Diese Verpflichtung zur Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes wird nur durch die Strafgesetze, durch das allgemein geltende Ordnungs- und Polizeirecht und durch den rechtskräftigen gerichtlichen Ausspruch der Verfassungswidrigkeit oder der Grundrechtsverwirkung des um Vertragsabschluss nachsuchenden Rechtssubjekts begrenzt.

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Sachdarstellung

Die Greifswalder Erklärung vom 31. August 2020 hat das Ziel, die Wahrung der Menschenwürde aus Artikel 1 GG, den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Abs. 2 GG und die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 GG zu wahren, bekannter zu machen und auf eine handlungsfähige Grundlage zu stellen.

 

Die Formulierung des Teils B war beispielhaft und offen gehalten, um die Anwendung rechtskonform zu ermöglichen. Organisationen und Personen, die sich gegen die genannten Grundgesetzartikel richten, können nicht selbige gleichermaßen in Anspruch nehmen, um gegen diese Artikel zu verstoßen. Diese verfassungswahrenden Schranken gilt es beachten und die Aufmerksamkeit, auch und gerade bei öffentlichen Institutionen, zur Achtung der

Verfassungsnormen zu erhöhen.

 

Ein gewisser Ermessensraum ist gegeben und soll durch die Greifswalder Erklärung ins Bewusstsein gerufen werden. Insbesondere geht es auch um die Wahrung des öffentlichen Friedens und zu verhindernde Rechtsgutsgefährdungen, die sich abzeichnen.

 

Veranstaltungen, die verfassungswidrige Inhalte aufweisen können, können durch Behörden und in öffentlichen Einrichtungen eingeschränkt oder untersagt werden. Die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung muss bei jeder politischen Debatte gewährleistet werden, was eine Pflicht der öffentlichen Hand ergibt, keine Veranstaltungen zuzulassen, die gegen diese

Maßgabe verstoßen.[1]

 

Zudem ist es Aufgabe unseres Gemeinwesens, die freiheitlich-demokratische Verfassung unseres Landes zu schützen und verfassungswidrigen Tendenzen entgegenzuwirken.

 

Diesbezüglich gibt es noch keine höchstrichterliche Klärung zum Handlungsspielraum bei Vermietungen städtischer Räumlichkeiten, sodass der politische Raum in Form der Greifswalder Erklärung tätig werden kann.[2]

 

Somit kann und soll das Selbstverständnis der Universitäts- und Hansestadt Greifswalds als weltoffene Stadt, in der Vielfalt gelebt wird, mit einer entsprechenden Beschlussvorlage untermauert werden.

 

Dies soll hier in voller Anerkennung und Unterstützung des grundgesetzlichen und ordnungsrechtlichen Rahmens durch eine Neueinbringung vorgenommen werden.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist gehalten, ihre Entscheidungen über den Abschluss von Verträgen mit natürlichen und juristischen Personen sowie Gesamthandsgemeinschaften des Privatrechts und über die inhaltliche Gestaltung solcher Verträge nach Maßgabe und unter Verwirklichung des im Grundgesetz niedergelegten Gleichheitsgrundsatzes zu treffen. Dazu gehört gem. Art. 3 Abs. 2 GG insbesondere, dass ohne Ansehung von Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube und religiöser sowie politischer Anschauung entschieden wird. Diese Verpflichtung zur Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes wird nur durch die Strafgesetze, durch das allgemein geltende Ordnungs- und Polizeirecht und durch den rechtskräftigen gerichtlichen Ausspruch der Verfassungswidrigkeit oder der Grundrechtsverwirkung des um Vertragsabschluss nachsuchenden Rechtssubjekts begrenzt, worauf die Beschlussvorlage nach wie vor beruht.

 

Besonders betrifft Punkt 2 der Beschlussvorlage Anträge für Raumvermietungen und insbesondere wenn es um Identitäre Bewegung[3], QAnon[4], Reichsbürger[5] oder antisemitische BDS-Akteure[6] geht. Aufgrund ihrer jeweils weit in die Gesellschaft hineinreichenden Agitation und ideologischen Verbreitung seien diese beispielhaft genannt.Angaben zur Quelle bzgl. Abschnitt Pkt. 2 nach "Dabei gilt: ...": BV-P-ö/07/0022-01

 

 

Referenzen:

[1] siehe BVerfG, B.v. 22.6.2018 - 1 BvR 673/18

 

[2] siehe VGH München, Urteil vom 17.11.2020, 4 B 19.1358, Rn. 71

 

[3] https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/241438/dieidentitaer

en-mehr-als-nur-ein-internet-phaenomen

https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Die-

IdentitaereBewegung-hat-Kontakt-zu-AfD-und-NPD

https://www.belltower.news/identitaere-bewegung-wie-weit-reichen-

sellnerskontakte-zu-australischen-neonazis-85235/ https://kontrast.at/identitaere-

bewegung/

 

 

[4] https://www.rnd.de/politik/qanon-der-aufstieg-einer-

gefahrlichenverschworungstheorie-ORTPE4D5YRFRZKVTMJBTFADJTY.html

https://www.deutschlandfunk.de/verschwoerungsmythen-die-bewegung-

qanonwird-zur-religion.886.de.html

https://www.msn.com/deat/nachrichten/chronik/darum-ist-die-

verschw%C3%B6rungs-sekte-qanon-sogef%C3%A4hrlich/ar-BB19PwXK

https://scilogs.spektrum.de/natur-desglaubens/adrenochrom-satanskultue-die-

dualistischen-verschwoerungsmythenvon-xavier-naidoo/

https://www.stern.de/panorama/in-der-wahnwelt-von-qanon--- eine-aussteigerin-

berichtet-30002682.html

 

[5] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/uni-greifswald-

gibtreichsbuerger-thomas-mann-ein-podium-14298896.html

https://www.focus.de/politik/experten/reichsbuerger-mit-waffen-

militanterechtsextreme-oder-verzweifelte-wirrkoepfe_id_9344640.html

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Wie-Reichsbuerger-Behoerden-

lahmlegen,reichsbuerger102.html

 

[6] https://www.fluter.de/ist-bds-boykott-bewegung-antisemitisch

https://menawatch.com/bds-gruppen-tun-sich-mit-iran-und-hamas-gegen-israel-

zusammen/ https://iibsa.org/de/antisemitische-boykottkampagne-bds-

handreichung/ https://jungle.world/artikel/2021/02/wir-marginalisierten

https://www.ruhrbarone.de/weltoffen-fuer-antisemitismus-die-

initiativeweltoffenheit-pflegt-eklatante-doppelstandards/195019

https://www.watson.de/international/deutschland/265520628-diese-

israelhasserlaufen-auf-linken-demos-mit-das-steckt-hinter-bds

https://kommunalinfomannheim.de/2021/02/15/kontroverse-um-bds-und-

initiative-gg-5-3- weltoffenheit-geht-weiter-leserbriefe/

https://www.nzz.ch/meinung/bds-und-ihresympathisanten-die-nuetzlichen-idioten-

der-antisemiten-ld.1595872 https://www.mena-watch.com/sarah-silverman-hat-

unrecht-ueber-dieisraelboykott-bewegung-bds/

https://www.belltower.news/rezension-wegweiserim-streit-um-die-bds-bewegung-

109609/ https://taz.de/Gastkommentar-BDS-undAntisemitismus/!5593381/

https://www.spiegel.de/kultur/streit-ueber-bdsbewegung-offener-brief-ins-nichts-

a-335955f6-3432-48f7-886f-5603777389e9 https://www.dw.com/de/was-steckt-

hinter-der-bds-bewegung-die-zum-israelboykott-aufruft/a-41610719

https://epaper.tagesspiegel.de/article/ffd9b39b37824c0498c0218eae9ea05ehttps

://www.juedische-allgemeine.de/kultur/bds-ist-im-kern-antisemitisch/

https://www.mena-watch.com/worum-es-der-israelboykottbewegung-bds-

wirklichgeht/ https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/wir-muessen-bds-alsantisemitische-bewegung-ernst-nehmen/ https://www.mena-

watch.com/bdspropaganda-doch-in-oeffentlichen-raeumen/

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/inland/bds-israel-101.html

https://www.tabletmag.com/sections/news/articles/bds-umbrella-group-linked-to-palestinian-terrorist-organizations

https://www.belltower.news/die-jerusalemer-erklaerung-eine-kritik-aus-sicht-der-antisemitismusforschung-116093/

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

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HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

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14.06.2021 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen