Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0617

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt eine überplanmäßige Ausgabe / Auszahlung in Höhe von 4.428.600,00 Euro für die Durchführung der Baumaßnahme  „Neubau Sporthalle II“  im Städtebaulichen Sondervermögen 193 „SUB - Schönwalde I“.

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Sachdarstellung

Die Durchführung des Einzelvorhabens „Neubau Sporthalle II“ erfolgt aus Mitteln des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV) 193 „Schönwalde I“.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung sowie seiner Beschlussfassung am 1. März 2021 wurden die Gesamtausgaben noch mit 6.200.000,00 Euro angezeigt. Im weiteren Planungsverlauf wurden die technischen Lösungsmöglichkeiten der Neuerrichtung der Sporthalle II konkretisiert und abgewogen.

 

Die Gesamtbaukosten wurden mit 7.622.878,96 Euro ermittelt. Die Finanzierung sah nach Abzug der Vorsteuer Städtebaufördermittel in Höhe von 5.577.489,99 Euro und den zwischenzeitlich ebenfalls beschiedenen Zuwendungen aus dem Schulbauprogramm des M-V Schutzfonds in Höhe von 708.222,41 Euro auf zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.615.390,28 Euro vor.

 

Zwischenzeitlich erfolgte die europaweite Ausschreibung aller Bauleistungen.

Die Prüfungen der vorläufig wirtschaftlich günstigsten Angebote zuzüglich der notwendigen Baunebenleistungen ergeben Gesamtbaukosten in Höhe von 10.500.000,00 Euro.

Gemäß Erlasslage 1/2017 vom 19. Dezember 2017 der Städtebauförderung besteht die Möglichkeit, vor Beauftragung einen Änderungsantrag zum Einsatz von Städtebaufördermitteln beim zuständigen Ministerium zu stellen. Hintergrund sind die festgestellten angebotenen Kostensteigerungen. Dieser Antrag ist mit Schreiben vom 3. August 2022 erfolgt.

Hinsichtlich der Zuwendung aus dem Schulbauprogramm des M-V Schutzfonds bestand auch hier die Möglichkeit einer Nachbeantragung von Fördermitteln. Der entsprechende Antrag ist mit Schreiben vom 4. Juli 2022 gestellt worden.

Des Weiteren wurde auch ein Antrag auf Umschichtung von Städtebaufördermitteln anderer Kommunen beim zuständigen Ministerium mit Schreiben vom 11. Juli 2022 gestellt.

 

Die Finanzierung aus den Einnahmen setzt sich nunmehr folgendermaßen zusammen:

 

Gesamtbaukosten                                                           10.500.000,00 Euro

abzgl. bisher bewilligte Finanzhilfen + EA                        4.500.000,00 Euro

abzgl. Bereits bezahlter EA der UHGW                                  50.000,00 Euro

abzgl. in 2023 geplante Ausgabe     2.000.000,00 Euro

abzgl. M-V Schutzfond                                                          779.044,65 Euro

                                                                                            3.170.955,35 Euro.

 

Der Planansatz der Ausgaben in 2022 mit der Ermächtigungsübertragung und der Verpflichtungsermächtigung beträgt 6.071.400,00 Euro.

 

Zu den jetzigen Gesamtbaukosten in Höhe von 10.500.00,00 Euro beträgt der auszugleichende Fehlbedarf 4.428.600,00 Euro, wovon 779.000,00 Euro über den M-V Schutzfonds gedeckt werden.

Für den Komplementäranteil des MV-Schutzfonds in Höhe von 1.174.900,00 Euro werden als Deckungsquelle die im Kernhaushalt geplanten Mittel der Komplementäranteile des Städtebaulichen Sondervermögens 161 „Sanierungsgebiet Innenstadt und Fleischervorstadt“ vorgeschlagen. Durch Verzögerungen bei der Durchführung der Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet Innenstadt und Fleischervorstadt werden die veranschlagten Mittel in 2022 nicht vollumfänglich abgerufen werden.

Weitere 2.000.000,00 Euro kommen aus der im Sondervermögen 193 geplanten Baumaßnahme „Kita Regenbogen“, da die Baumaßnahme sich weiter verzögert und die Mittel in den Folgejahren neu veranschlagt werden müssen.

Die dann noch fehlenden 474.700,00 Euro werden aus dem Kernhaushalt zur Verfügung gestellt. Der zusätzliche Eigenanteil für die Grundschule an der Osnabrücker Straße ist mit 500.000,00 Euro geplant und kann aufgrund des verzögerten Baufortschritts nicht abgerufen werden.

 

Die Beauftragung der Baumaßnahme darf erst erfolgen, wenn die Finanzierung gesichert ist.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2022 ff.

Finanzhaushalt

ja

2022 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

SSV 193

51103040

52692000

52692.40007

Investiver Aufwand für öffentlich nutzbare Objekte

Sporthalle II

10.500.000,00

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

EMÜ

VE 2023

3.300.000,00

759.300,00

2.012.100,00

6.071.400,00

6.071.400,00

-4.428.600,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2022

51103040 / 23983000

23983.00000

Anzahlung auf sonstigen Sonderposten von Land

779.000,00

2

2022

51103000 / 01920000

01920.40000

Städtebauförderung

Geleistete Anzahlungen auf Zuwendungen

an Städtebauliche Sondervermögen

SSV 161 – SG Innenstadt / Fleischervorstadt

1.174.900,00

3

2022

51103040 / 52692000

52692.40006

Investiver Aufwand für öffentlich nutzbare Objekte

Kita Regenbogen

2.000.000,00

4

2022

51103000 / 01920000

01920.40106

Geleistete Anzahlungen auf Zuwendungen

an Städtebauliche Sondervermögen

Zusätzlicher Eigenanteil

Neubau Inklusives Schulzentrum

474.700,00

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

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Beschlüsse

Erweitern

Aug 15, 2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

Aug 18, 2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen