Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0617
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe / Auszahlung für die Durchführung der Baumaßnahme „Neubau Sporthalle II“ im Städtebaulichen Sondervermögen 193 „SUB - Schönwalde I“
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.1 Stadtbauamt/Abteilung Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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Aug 15, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Aug 18, 2022
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Sachdarstellung
Die Durchführung des Einzelvorhabens „Neubau Sporthalle II“ erfolgt aus Mitteln des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV) 193 „Schönwalde I“.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung sowie seiner Beschlussfassung am 1. März 2021 wurden die Gesamtausgaben noch mit 6.200.000,00 Euro angezeigt. Im weiteren Planungsverlauf wurden die technischen Lösungsmöglichkeiten der Neuerrichtung der Sporthalle II konkretisiert und abgewogen.
Die Gesamtbaukosten wurden mit 7.622.878,96 Euro ermittelt. Die Finanzierung sah nach Abzug der Vorsteuer Städtebaufördermittel in Höhe von 5.577.489,99 Euro und den zwischenzeitlich ebenfalls beschiedenen Zuwendungen aus dem Schulbauprogramm des M-V Schutzfonds in Höhe von 708.222,41 Euro auf zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.615.390,28 Euro vor.
Zwischenzeitlich erfolgte die europaweite Ausschreibung aller Bauleistungen.
Die Prüfungen der vorläufig wirtschaftlich günstigsten Angebote zuzüglich der notwendigen Baunebenleistungen ergeben Gesamtbaukosten in Höhe von 10.500.000,00 Euro.
Gemäß Erlasslage 1/2017 vom 19. Dezember 2017 der Städtebauförderung besteht die Möglichkeit, vor Beauftragung einen Änderungsantrag zum Einsatz von Städtebaufördermitteln beim zuständigen Ministerium zu stellen. Hintergrund sind die festgestellten angebotenen Kostensteigerungen. Dieser Antrag ist mit Schreiben vom 3. August 2022 erfolgt.
Hinsichtlich der Zuwendung aus dem Schulbauprogramm des M-V Schutzfonds bestand auch hier die Möglichkeit einer Nachbeantragung von Fördermitteln. Der entsprechende Antrag ist mit Schreiben vom 4. Juli 2022 gestellt worden.
Des Weiteren wurde auch ein Antrag auf Umschichtung von Städtebaufördermitteln anderer Kommunen beim zuständigen Ministerium mit Schreiben vom 11. Juli 2022 gestellt.
Die Finanzierung aus den Einnahmen setzt sich nunmehr folgendermaßen zusammen:
Gesamtbaukosten 10.500.000,00 Euro
abzgl. bisher bewilligte Finanzhilfen + EA 4.500.000,00 Euro
abzgl. Bereits bezahlter EA der UHGW 50.000,00 Euro
abzgl. in 2023 geplante Ausgabe 2.000.000,00 Euro
abzgl. M-V Schutzfond 779.044,65 Euro
3.170.955,35 Euro.
Der Planansatz der Ausgaben in 2022 mit der Ermächtigungsübertragung und der Verpflichtungsermächtigung beträgt 6.071.400,00 Euro.
Zu den jetzigen Gesamtbaukosten in Höhe von 10.500.00,00 Euro beträgt der auszugleichende Fehlbedarf 4.428.600,00 Euro, wovon 779.000,00 Euro über den M-V Schutzfonds gedeckt werden.
Für den Komplementäranteil des MV-Schutzfonds in Höhe von 1.174.900,00 Euro werden als Deckungsquelle die im Kernhaushalt geplanten Mittel der Komplementäranteile des Städtebaulichen Sondervermögens 161 „Sanierungsgebiet Innenstadt und Fleischervorstadt“ vorgeschlagen. Durch Verzögerungen bei der Durchführung der Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet Innenstadt und Fleischervorstadt werden die veranschlagten Mittel in 2022 nicht vollumfänglich abgerufen werden.
Weitere 2.000.000,00 Euro kommen aus der im Sondervermögen 193 geplanten Baumaßnahme „Kita Regenbogen“, da die Baumaßnahme sich weiter verzögert und die Mittel in den Folgejahren neu veranschlagt werden müssen.
Die dann noch fehlenden 474.700,00 Euro werden aus dem Kernhaushalt zur Verfügung gestellt. Der zusätzliche Eigenanteil für die Grundschule an der Osnabrücker Straße ist mit 500.000,00 Euro geplant und kann aufgrund des verzögerten Baufortschritts nicht abgerufen werden.
Die Beauftragung der Baumaßnahme darf erst erfolgen, wenn die Finanzierung gesichert ist.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2022 ff. |
Finanzhaushalt |
ja |
2022 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
SSV 193 |
51103040 52692000 52692.40007 |
Investiver Aufwand für öffentlich nutzbare Objekte Sporthalle II |
10.500.000,00
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2022 EMÜ VE 2023 |
3.300.000,00 759.300,00 2.012.100,00 6.071.400,00 |
6.071.400,00 |
-4.428.600,00 |
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|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
51103040 / 23983000 23983.00000 Anzahlung auf sonstigen Sonderposten von Land |
779.000,00 |
2 |
2022 |
51103000 / 01920000 01920.40000 Städtebauförderung Geleistete Anzahlungen auf Zuwendungen an Städtebauliche Sondervermögen SSV 161 – SG Innenstadt / Fleischervorstadt |
1.174.900,00 |
3 |
2022 |
51103040 / 52692000 52692.40006 Investiver Aufwand für öffentlich nutzbare Objekte Kita Regenbogen |
2.000.000,00 |
4 |
2022 |
51103000 / 01920000 01920.40106 Geleistete Anzahlungen auf Zuwendungen an Städtebauliche Sondervermögen Zusätzlicher Eigenanteil Neubau Inklusives Schulzentrum |
474.700,00 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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