Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die folgende

12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald:

 

 

Artikel 1

 

Im Inhaltsverzeichnis wird unter 6. das Wort “Seniorenbeirat“ durch das Wort „Beiräte“ ersetzt.

 

 

Artikel 2

1.

§ 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

Name

Aufgabengebiete

Rechnungsprüfungsausschuss

Örtliche Rechnungsprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung

Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Haushaltsplanung. Finanzwesen und Liegenschaftsangelegenheiten

Ausschuss für Bau und öffentliche Ordnung

Bauwesen und öffentliche Ordnung

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit

Behandlung aller Themengebiete, die Auswirkungen auf Klima, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit haben

Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung

Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus, Stadtmarketing und Digitalisierung

Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen

Soziales, Gesundheit, Menschen mit Handicap, Senioren, Gleichstellung, Wohnen und Jugend

Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft

Bildung, Universität, Wissenschaft, Schulen, Kultur und internationale Beziehungen

Ausschuss für Sport

Alle Themen, die den Breiten-, Wettkampf-, organisierten und nicht organisierten Sport betreffen, Neubauten, Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen von Sportstätten, Evaluierung der Sportförderrichtlinie und Umsetzung der Sportentwicklungsplanung

 

Die vorstehenden Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Bürgerschaft vor, indem sie diese beraten.

Die Ausschüsse können eigene Beschlussvorlagen erarbeiten.

Der Vorsitzende des Ausschusses hat in der Bürgerschaft das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ausschusses betroffen sind.“

 

2.

Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Hiervon abweichend besteht der Rechnungsprüfungsausschuss und der Ausschuss für Sport aus neun Mitgliedern zu je fünf Bürgerschaftsmitgliedern und vier sachkundigen Einwohnern.“

 

 

Artikel 3

 

§ 15 wird folgendermaßen neu gefasst:

„ § 15 Beiräte

1) In der Stadt soll es einen Kinder- und Jugendbeirat geben, der auf der Grundlage der von der Bürgerschaft beschlossenen Satzung arbeitet.

2) Darüber hinaus arbeiten in der Stadt auf der Grundlage der von der Bürgerschaft beschlossener Satzungen der Seniorenbeirat sowie der Frauenbeirat.

3) Die Beiräte sollen bei relevanten Entscheidungen in allen Ausschüssen und Ortsteilvertretungen gehört werden.

Sie unterstützen den Oberbürgermeister und die Bürgerschaft bei der politischen Entscheidungsfindung.

Frauenbeirat und Seniorenbeirat informieren die Bürgerschaft einmal im Jahr über ihre Arbeit.“

 

 

Artikel 4

 

In § 17 werden die folgenden Änderungen vorgenommen:

 

1. In Absatz 1 wird

a)     in Satz 4 die Zahl „656,10“ durch die Zahl „850“; die Zahl „129,60“ durch die Zahl „180“ und die Zahl „210,60“ durch die Zahl „250“ ersetzt.

b)     in Satz 5 die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.

c)     in Satz 6 die Zahl „64,80“ durch die Zahl „90“ ersetzt.

d)     in Satz 7 die Zahl „45“ durch die Zahl „65“ ersetzt.

 

 

2. In Absatz 2 wird

     a) in Satz 1 wird die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.

     b) folgender Satz 3 eingefügt:

          „Die Mitglieder der Bürgerschaft erhalten, sofern sie keine funktionsbezogene 

           Aufwandsentschädigung empfangen, zusätzlich zur sitzungsbezogenen  

          Aufwandsentschädigung einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 85 Euro.“

 

3. In Absatz 3 wird

a)     in Satz 1 die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.

b)     in Satz 2 die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.

 

4. In Absatz 4 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „35“ ersetzt.

 

5. In Absatz 5 wird die Zahl „54“ durch die Zahl „60“ ersetzt.

 

 

Artikel 5

 

In § 18 werden die folgenden Änderungen vorgenommen:

 

1.  Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

      „Die finanziellen Mittel setzen sich aus einem Betrag von 1.500 Euro pro

      Fraktionsmitglied zusammen.“

 

2. Neu eingefügt wird als Absatz 2:

    „Die Fraktionen erhalten eine Personalkostenausstattung in Form eines Sockels je

    Fraktion in Höhe von fünf Stunden pro Woche und eine Aufstockung um jeweils zwei

    Stunden pro Woche je zugehöriges Fraktionsmitglied. Die Vergütung richtet sich nach

    dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Bereich der Vereinigung der kommunalen

    Arbeitgeberverbände (TVöD/VKA), Entgeltgruppe 9 bzw. 10 in der jeweiligen Stufe.“

 

 

3. Die bisherigen Absätze 2, 3, 4 und 5 werden zu den Absätzen 3, 4, 5 und 6.

 

Artikel 6

 

In § 19 Absatz 6 Satz 1 wird der Link „http://www.pvrat.de/ratsinfo/greifswald/Meetingsearch.html“ durch den Link „https://greifswald.sitzung-mv.de/public/“ ersetzt.

 

Artikel 7 

 

Die 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt zum 01.07.2019 in Kraft.

 

Greifswald, den

 

 

 

 

 

Dr. Stefan Fassbinder

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

 

Greifswald, den

 

 

 

 

Dr. Stefan Fassbinder

Oberbürgermeister

 

 

 

 

(Die Satzung wurde am                                   im Internet öffentlich bekannt gemacht.)

 

 

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Sachdarstellung

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2019

Finanzhaushalt

Ja

2019

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

11104.50130000

Pauschalentschädigung

185.100

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2019

105.100

105.100

-80.000

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2019

11200.50221000

80.000

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.06.2019 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen