Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0001
Grunddaten
- Betreff:
-
12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01.0.1 Kanzlei der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
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|
25.06.2019
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die folgende
12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald:
Artikel 1
Im Inhaltsverzeichnis wird unter 6. das Wort “Seniorenbeirat“ durch das Wort „Beiräte“ ersetzt.
Artikel 2
1.
§ 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:
Name |
Aufgabengebiete |
Rechnungsprüfungsausschuss |
Örtliche Rechnungsprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung |
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen |
Haushaltsplanung. Finanzwesen und Liegenschaftsangelegenheiten |
Ausschuss für Bau und öffentliche Ordnung |
Bauwesen und öffentliche Ordnung |
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit |
Behandlung aller Themengebiete, die Auswirkungen auf Klima, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit haben |
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung |
Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus, Stadtmarketing und Digitalisierung |
Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen |
Soziales, Gesundheit, Menschen mit Handicap, Senioren, Gleichstellung, Wohnen und Jugend |
Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft |
Bildung, Universität, Wissenschaft, Schulen, Kultur und internationale Beziehungen |
Ausschuss für Sport |
Alle Themen, die den Breiten-, Wettkampf-, organisierten und nicht organisierten Sport betreffen, Neubauten, Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen von Sportstätten, Evaluierung der Sportförderrichtlinie und Umsetzung der Sportentwicklungsplanung |
Die vorstehenden Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Bürgerschaft vor, indem sie diese beraten.
Die Ausschüsse können eigene Beschlussvorlagen erarbeiten.
Der Vorsitzende des Ausschusses hat in der Bürgerschaft das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ausschusses betroffen sind.“
2.
Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Hiervon abweichend besteht der Rechnungsprüfungsausschuss und der Ausschuss für Sport aus neun Mitgliedern zu je fünf Bürgerschaftsmitgliedern und vier sachkundigen Einwohnern.“
Artikel 3
§ 15 wird folgendermaßen neu gefasst:
„ § 15 Beiräte
1) In der Stadt soll es einen Kinder- und Jugendbeirat geben, der auf der Grundlage der von der Bürgerschaft beschlossenen Satzung arbeitet.
2) Darüber hinaus arbeiten in der Stadt auf der Grundlage der von der Bürgerschaft beschlossener Satzungen der Seniorenbeirat sowie der Frauenbeirat.
3) Die Beiräte sollen bei relevanten Entscheidungen in allen Ausschüssen und Ortsteilvertretungen gehört werden.
Sie unterstützen den Oberbürgermeister und die Bürgerschaft bei der politischen Entscheidungsfindung.
Frauenbeirat und Seniorenbeirat informieren die Bürgerschaft einmal im Jahr über ihre Arbeit.“
Artikel 4
In § 17 werden die folgenden Änderungen vorgenommen:
1. In Absatz 1 wird
a) in Satz 4 die Zahl „656,10“ durch die Zahl „850“; die Zahl „129,60“ durch die Zahl „180“ und die Zahl „210,60“ durch die Zahl „250“ ersetzt.
b) in Satz 5 die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.
c) in Satz 6 die Zahl „64,80“ durch die Zahl „90“ ersetzt.
d) in Satz 7 die Zahl „45“ durch die Zahl „65“ ersetzt.
2. In Absatz 2 wird
a) in Satz 1 wird die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.
b) folgender Satz 3 eingefügt:
„Die Mitglieder der Bürgerschaft erhalten, sofern sie keine funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung empfangen, zusätzlich zur sitzungsbezogenen
Aufwandsentschädigung einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 85 Euro.“
3. In Absatz 3 wird
a) in Satz 1 die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.
b) in Satz 2 die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.
4. In Absatz 4 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „35“ ersetzt.
5. In Absatz 5 wird die Zahl „54“ durch die Zahl „60“ ersetzt.
Artikel 5
In § 18 werden die folgenden Änderungen vorgenommen:
1. Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Die finanziellen Mittel setzen sich aus einem Betrag von 1.500 Euro pro
Fraktionsmitglied zusammen.“
2. Neu eingefügt wird als Absatz 2:
„Die Fraktionen erhalten eine Personalkostenausstattung in Form eines Sockels je
Fraktion in Höhe von fünf Stunden pro Woche und eine Aufstockung um jeweils zwei
Stunden pro Woche je zugehöriges Fraktionsmitglied. Die Vergütung richtet sich nach
dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Bereich der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (TVöD/VKA), Entgeltgruppe 9 bzw. 10 in der jeweiligen Stufe.“
3. Die bisherigen Absätze 2, 3, 4 und 5 werden zu den Absätzen 3, 4, 5 und 6.
Artikel 6
In § 19 Absatz 6 Satz 1 wird der Link „http://www.pvrat.de/ratsinfo/greifswald/Meetingsearch.html“ durch den Link „https://greifswald.sitzung-mv.de/public/“ ersetzt.
Artikel 7
Die 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt zum 01.07.2019 in Kraft.
Greifswald, den
Dr. Stefan Fassbinder
Oberbürgermeister
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den
Dr. Stefan Fassbinder
Oberbürgermeister
(Die Satzung wurde am im Internet öffentlich bekannt gemacht.)
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2019 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2019 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
1 |
11104.50130000 |
Pauschalentschädigung |
185.100 |
|
|
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|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2019 |
105.100 |
105.100 |
-80.000 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2019 |
11200.50221000 |
80.000 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127 kB
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