Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0056
Grunddaten
- Betreff:
-
Reduktion des KFZ-Verkehrs Marktsüdseite / Mühlenstraße
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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02.10.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
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Beratung
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15.10.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit
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Beratung
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17.10.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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21.10.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.11.2019
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister:
Die bereits 2013 begonnenen Bemühungen zu einer möglichst weitgehenden Vermeidung des fließenden Kfz-Verkehrs an der Südseite des Marktes und in der nördlichen Rakower Straße (zwischen Domstraße und Markt) nun zu Ende zu führen. Dieser Straßenabschnitt soll in eine „Einfahrt verboten - Anlieger und Fahrräder frei Straße“ umgewidmet werden.
Nach Möglichkeit sollten die erforderlichen Maßnahmen mit Ende der geplanten Umgestaltungsarbeiten in der Mühlenstraße greifen können.
Sollte jedoch im November 2019 die prinzipielle Zusage zu einer Förderung der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes der Innenstadt oder sogar für die ganze Stadt kommen, ist das Umwidmungsanliegen dort mit zu behandeln.
Sachdarstellung
Mit dem Bürgerschaftsbeschluss B592-31/13 vom 8. April 2013 („Verkehrsberuhigung Ra-kower Straße und Marktsüdseite“) wurden bereits die Vorstellung von Maßnahmen beantragt, die für den oben vorgeschlagenen Bereich den fließenden KFZ-Verkehr weitgehend unterbin-den könnten.
Dazu entwickelte die Verwaltung mit Neufassung des Städtebaulichen Rahmenplans Innen-stadt / Fleischervorstadt (B261-09/15 vom 16.11.2015) eine sog. „weiche Fußgängerzonen-Regelung“ für den zentralen Bereich um den Markt. Bereits in diesem Beschluss (B261-09/15 vom 16.11.2015) war eine möglichst kurzfristige Umsetzung dieser Regelung avisiert.
Anscheinend ist wohl die Einbindung der Zufahrt und Abfahrt der Tiefgarage in der Brüggstraße in dieses Regelwerk eines der noch offenen Probleme bei der Umsetzung. Es sollte daher u.a. geprüft werden, ob nicht durch einen Beginn der beruhigten Zone mit der nördlichen Rakower Str. (oberhalb der Domstr.) dieses Verfahren nun erfolgreich zu Ende gebracht werden kann.
Bereits die Einbringer des Beschlusses B592-31/13 vom 8. April 2013 betonten den Bedarf insbesondere an der Ecke Rakower Straße / Markt / Mühlenstraße. Viele FußgängerInnen erkennen nicht, dass zwischen Markt und Post oder zwischen Ausgang Tiefgarage und Markt eine Straße verläuft, die auch von Kfz benutzt werden darf. Dort wurde auch bereits betont, dass durch die Verbindung des Marktes mit dem Vorplatz des Pommerschen Landesmuseums ein attraktiver Stadtraum entstünde, der vielfältig genutzt werden kann.
Dabei sollte beachtet werden, Kfz-Befahrung der Mühlenstraße für AnwohnerInnen und Liefer-verkehr, der Standort der Taxis und der Standort von Behindertenparkplätzen sowie die inner-städtische Radverkehrsachse (Mühlenstraße / Domstraße)
Der Städtebauliche Rahmenplan Innenstadt/Fleischervorstadt listet bei den derzeitigen Regulierungen ein Parksuchverkehr auf, „…so dass hier insgesamt rund 1.000 Kfz pro Tag im Ein-Rich¬tungs-Verkehr fahren“ (S. 117). Dort wird weiter aufgeführt: „Dabei ist die Verkehrsführung derzeit teilweise unübersichtlich, da mehrere Einbahnstraßen sowie die Fahrradstraße aufeinandertreffen und ortsunkundige Fußgänger durch die Oberflächengestaltung den Bereich zur Fußgängerzone rechnen können.“
Auch in der Ortsteilvertretung Innenstadt wurde das Thema in der Vergangenheit mehrfach diskutiert. Hier wünscht man sich in der Rakower Straße unmittelbar nördlich der Abbiegung Domstraße die Umsetzung mit einem Verkehrsschild „Durchfahrt verboten / Anlieger und Fahr-räder frei“. Der Verkehr sollte von der Rakower Straße auch über die Domstraße abfließen können.
In der Bürgerschaftssitzung vom 16.09.2019 informierte die Verwaltung, dass sie im November 2019 die Entscheidung zur Förderung der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes erwartet. Kommt diese Zusage, dann sollte das Umwidmungsanliegen im Gesamtpaket des zu erstellen-den Verkehrskonzeptes mit betrachtet werden. Kommt diese Zusage im November nicht, dann sollte die Umsetzung parallel zur Umgestaltung der Mühlenstraße erfolgen. Die Umwidmung als solches ist bereits mit Bürgschaftsbeschlüssen untersetzt und auch durch frühere Planungen bereits umfangreich bewertet worden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,8 kB
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