Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt den Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Handlungskonzept für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen mit dem Ziel, den Umgebungslärm zu vermeiden bzw. zu reduzieren und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.

Das schließt ein, dass die Bürgerschaft

-                     sich bei künftigen Beschlüssen an den Zielen des Lärmaktionsplanes orientiert,

-                     anstrebt, die empfohlenen Maßnahmen entsprechend ihrer Priorität vertiefend zu untersuchen bzw. schrittweise umzusetzen,

-                     den Lärmaktionsplan fortschreibt und

-                     der Öffentlichkeit auch zukünftig Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet.

Im Rahmen der Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union (EU) sowie zur Beantragung von Fördermitteln bildet der Beschluss des Lärmaktionsplanes eine wesentliche Grundlage.

Der Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) einschließlich Maßnahmenkonzept (Anlage 1) und Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlagen 2 und 3) ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

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Sachdarstellung

Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie die darauf Bezug nehmenden nationalen gesetzlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz. In diesen ist festgeschrieben, dass spätestens alle 5 Jahre die Umsetzung der Lärmaktionspläne zu überprüfen und fortzuschreiben sind.

Der bestehende Lärmaktionsplan für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde im Jahr 2014 von der Bürgerschaft beschlossen. Aktuell ist daher eine Überprüfung / Fortschreibung vorzunehmen.

Die durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie formulierten Anforderungen an Lärmaktionsplanung sind Ausdruck eines gewachsenen Bewusstseins in Politik und Öffentlichkeit über die gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Risiken, die durch Umgebungslärm verursacht werden. Im Rahmen verschiedener Untersuchungen zur Lärmwirkung hat sich gezeigt, dass bei dauerhafter Exposition gesundheitsschädliche Auswirkungen durch Lärm verursacht werden können.

Aus diesen Gründen ist als Hauptziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgegeben „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Hierzu sind die Belastungen der Bevölkerung durch Um-gebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Aktionsplänen zu erarbeiten.

Der Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde vom Planungsbüro SVU-Dresden erarbeitet.

 

Alle durch den Fachgutachter und die beteiligten Experten vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in der AG Verkehr mit den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung sowie wichtigen Akteuren vor Ort (Stadtwerke, ADFC, VCD) diskutiert. Darüber hinaus fand eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Diese beinhaltete folgende Einzelinstrumente:

 

  1. frühzeitige Beteiligung im Rahmen einer Bürgerbefragung (Fragebogen online und im Amtsblatt)
  2. öffentlicher Workshop zur Bestandssituation / Sammlung von Maßnahmenvorschlägen der Bürgerinnen und Bürger
  3. öffentlicher Informationsabend zur Vorstellung und Diskussion des Maßnahmenkonzeptes
  4. öffentliche Auslegung des Berichtentwurfes

 

Die Protokolle und Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind in den Anlage 2 und 3 zusammengefasst. Auch die Abwägungsergebnisse sind dort dokumentiert. Mehrheitlich wurden die im Lärmaktionsplan empfohlenen Maßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern positiv bewertet. Teilweise existieren weitergehende Forderungen, welche jedoch unter Berücksichtigung aller abzuwägenden Belange sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen aktuell aus fachplanerischer Sicht nicht umsetzbar sind.

Die Handlungsempfehlungen des Lärmaktionsplanes sind so konzipiert, dass das Maßnah-menkonzept in erster Linie aus einer Vermeidung und Verlagerung des Kfz-Verkehrs, einer Beruhigung des Verkehrs durch Verstetigung und Verlangsamung des Verkehrsflusses, der Förderung des ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehrs sowie der Verbesserung der Fahrbahnober-flächenzustände besteht.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2019 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - ungeändert abgestimmt

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02.12.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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16.12.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen