Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0176
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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10.08.2020
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Gestoppt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit
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Beratung
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●
Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sieht in der Fuß- und Radverkehrsförderung eine wichtige Aufgabe und unterstützt daher die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundlicher Kommunen Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV). Der Hauptausschuss beauftragt den Oberbürgermeister, einen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein AGFK MV zu stellen.
Sachdarstellung
In den letzten 10 bis 15 Jahren haben sich in Deutschland in vielen Bundesländern Arbeitsgemeinschaften für fußgänger- und fahrradfreundliche Kommunen gebildet und etabliert. Im vergangenen Jahr z. B. in Sachsen-Anhalt und Sachsen, nur im Saarland und Rheinland-Pfalz gibt es bislang keine Zusammenschlüsse. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem Jahr 2017 einen Zusammenschluss interessierter Kommunen, an dem sich auch die Stadt Greifswald von Beginn an engagiert. Aus diesem Zusammenschluss interessierter Kommunen wird in diesem Jahr 2020 die Vereinsgründung angestrebt.
Neben Greifswald sind Rostock, Schwerin, Stralsund, Neustrelitz, Anklam, Wismar und Heringsdorf im Initiativkreis zur Gründung des Vereins AGFK MV aktiv. Darüber hinaus führt die Projektkoordination mit weiteren Gemeinden, Städten und Landkreisen derzeit Gespräche. Übergeordnetes Ziel ist es, den Fahrrad- und Fußverkehr in Mecklenburg-Vorpommern durch den Aufbau nachhaltiger Netzwerkstrukturen zu stärken.
Mit dem zuständigen Landesministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung ist es gelungen, für den künftigen Doppelhaushalt eine Einigung für eine weitere Förderung zu erzielen, dies setzt jedoch feste Strukturen voraus. Es wurde in den letzten Sitzungen des Initiativkreises herausgearbeitet, dass eine Vereinsstruktur den künftigen Anforderungen am besten gerecht wird. Die Gründung eines eingetragenen Vereins zum Jahr 2020 wird nach dem Vorbild vergleichbarer Arbeitsgemeinschaften in anderen Bundesländern aktuell vorbereitet. Der beigelegte Satzungsentwurf wurde vom Rechtsamt Schwerin vorab geprüft. Die Satzung ist an die Satzungen anderer AGFKs angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises intensiv abgestimmt; das Innenministerium wird hinsichtlich der Satzungsprüfung durch den Projektkoordinator ebenfalls beteiligt. Die Finanzierung des Vereins wird durch eine Mischfinanzierung, bestehend aus Zuwendungen des Landes einerseits sowie jährlichen Beiträgen der Mitgliederkommunen andererseits, realisiert. Die Ziele der AGFK MV sind:
- Austausch und Vernetzung fördern
- Fort- und Weiterbildung organisieren
- Tourismus- und Alltagsverkehr gemeinsam denken
- Gemeinsame Projekte zentral organisieren
- Gemeinsame Stimme und zentraler Ansprechpartner
Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern, institutionell gebündelt und damit koordiniert gegenüber den Ebenen der Landes- und Bundespolitik aufzutreten und von dem stärkeren politischen Gewicht bezogen auf kommunale Belange zu profitieren. Durch gemeinsame bzw. zentral von der Geschäftsstelle der AGFK MV organisierte Projekte sparen die Mitglieder Zeit und Kosten. Mitunter wird die Umsetzung von Kampagnen durch den gemeinsamen Mitteleinsatz erst möglich. Für lokale Herausforderungen können durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen innerhalb des Netzwerkes schneller Lösungen gefunden werden. Vorträge im Rahmen der regelmäßigen Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen zu günstigen Konditionen stellen sicher, dass die Mitglieder auch zeitgemäße Lösungen kontinuierlich kennenlernen und schließlich in der Kommune anwenden können. Für die Mitgliedschaft müssen nach aktuellem Stand folgende Kriterien erfüllt werden:
a) der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins,
b) die Benennung einer festen Ansprechperson,
c) die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung,
d) die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke,
e) der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.
Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft der UHGW werden bereits weitestgehend erfüllt. Eine feste Ansprechperson wird aus der Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde des Stadtbauamtes gestellt. Die Mittel für den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2.500 € werden in der Planung des Doppelhaushalts berücksichtigt. Planungskonzepte hinsichtlich der Förderung des Umweltverbundes liegen ebenfalls vor. So hat sich auch die Bürgerschaft mit den bisher gefassten Beschlüssen u. a. zum Radverkehrsplan, Klimaschutzkonzept, Masterplan 100 % Klimaschutz, Lärmaktionsplan sowie ISEK 2030+ dazu bekannt, nachhaltige Mobilität zu fördern. Die intensive Förderung des Fuß- und Fahrradverkehrs ist dabei ein wesentlicher Baustein, der Fahrradverkehr nimmt bereits eine große Bedeutung in Greifswald ein. Durch den Beitritt in die AGFK MV wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des erwarteten Mehrwerts einer Mitgliedschaft wird der Beitritt in die AGFK MV empfohlen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2020ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
5 |
5.1.1.01.00.0/56420000/56420.40003 |
Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertretungen und Vereinen - Vereinsbeiträge, AGFK-MV |
2.500,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2020 |
0 |
0 |
-2.500,00 |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2020 |
5.1.1.01.00.0/56290000/56290.40009 |
2.500,00 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2021 ff. |
5.1.1.01.00.0/56420000/56420.40003 |
2.500,00 |
Vereinsbeiträge |
2.500,00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
|
(wie Dokument)
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131 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
178,2 kB
|
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4
|
(wie Dokument)
|
126,5 kB
|