Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0203
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2019 des Abwasserwerkes Greifswald - Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Werksausschuss Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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Beratung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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10.08.2020
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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17.08.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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31.08.2020
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit
einer Bilanzsumme von 68.018.665,90 €
einem Eigenkapital von 13.895.238,89 €
und einem Jahresüberschuss von 528.771,21 €
festgestellt.
2. Aus dem Jahresüberschuss werden
a) der zweckgebundenen Rücklage 298.000 € zugeführt und
b) der Restbetrag in Höhe von 230.771,21 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Lagebericht 2019 wird genehmigt. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
4. Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Abwasserwerkes durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis.
Sachdarstellung
Laut Eigenbetriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald ist der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht, die Verwendung des Jahresgewinns sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch die Bürgerschaft festzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes wurden die Formulare entsprechend der Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.
Der Jahresabschluss 2019 ist von der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz haben zu keinen Einwendungen geführt.
Das Abwasserwerk Greifswald schließt das Jahr 2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 528.771,21 € ab. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan ergibt sich eine Differenz von 50 T€. Der Soll-/Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019 (Finanz- und Erfolgsplan) ist als Anlage dem Beschluss beigefügt.
Die Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 298 T€ basiert auf dem Beschluss der Bürgerschaft B319-21/06 vom 06.11.2006. Sie ergibt sich der Höhe nach aus den Auflösungsbeträgen der Zuschüsse und Abwasserabgabe.
Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 kann im Abwasserwerk, Gützkower Landstraße 19 - 21 in 17489 Greifswald eingesehen werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2019 |
Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
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62300-47600000 |
Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung-Gewinn AWG |
528.771,21 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2019 |
579.000 |
0 |
-50.228,79 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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