Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0180
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept für Pachtnachlässe auf städtischen landwirtschaftlich genutzten Pachtflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FRAKTION DIE LINKE UND PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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10.08.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit
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Beratung
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13.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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17.08.2020
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept für Pachtnachlässe bei städtischen, landwirtschaftlich genutzten Pachtflächen zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Vor Beschlussfassung durch die Bürgerschaft sind die vorgeschlagenen Regeln in einem Beteiligungsprozess mit der GAI e.V. und hiesigen Vertretern aus Natur- und Umweltverbänden zu diskutieren. Das Ergebnis ist als Abwägungspapier dem Konzept beizulegen.
Beschlusskontrolle:
Bürgerschaft IV. Quartal 2020
Sachdarstellung
Mit dem Beschluss B734-28/18 vom 2.7.2018 beschloss die Bürgerschaft, auf städtischen, landwirtschaftlich-genutzten Pachtflächen künftig auf eine nachhaltige Landwirtschaft umzustellen.
Um einen größtmöglichen Flächeneffekt zu erreichen, sollten möglichst weitere Verpächter wie die Universität Greifswald und die Peter-Warschow-Stiftung mit eingebunden werden. Es soll aber auch erreicht werden, dass die Pächter*innen auch ihren Gesamtbetrieb in diesen Prozess mit einbringen.
Um diese beiden Aspekte zu erreichen, wurde die GAI e.V. gegründet. Eine ihrer ersten Aufgaben ist gemäß dieses Beschlusses B734-28/18 vom 2.7.2018 die Erstellung eines Konzeptes zur Reduktion von „Biodiversität gefährdenden Stoffen“ bis Ende 2020. Dieser Beschluss enthält auch eine Kooperationsvereinbarung, wo folgendes miteinander vereinbart wird: „Leistungen der Betriebe z.B. im Biodiversitätsschutz die über diese allgemeinen Anforderungen hinausgehen, müssen angemessen honoriert werden und wirtschaftlich tragfähig sein.“
Somit ist das Ziel der Pachtnachlässe, eine Honorierung von außergewöhnlichen Leistungen der Pächter*innen auf dem gepachteten Land im Sinne von Biodiversität und aber auch in Hinblick auf die Umsetzung einer ökologisch/biologischen Landwirtschaft im Sinne der EU-Regelung "EU-Biodiversitätsstrategie für 2030" vom 20.5.2020.
Dazu hat die Bürgerschaft per Beschluss BV-V/07/0041 vom 4.11.2019 im Punkt 11 eine entsprechende, jedoch sehr generelle Festlegung getroffen.
Ziel dieser Vorlage ist es, diese generelle Festlegung konkreter zu unterfüttern und für alle Beteiligten nachvollziehbar und transparent zu gestalten.
Dazu soll die Stadtverwaltung ein Konzept für Pachtnachlässe erarbeiten. Das Regelwerk zum Verfahren der Pachtnachlässe sollte transparent und verpflichtend für alle in Bälde vorliegen.
Damit können sich die Bieter*innen schon im Ausschreibungsverfahren konkreter und mehr wettbewerbsfördernd zu ihren spezifischen Naturschutzvorhaben festlegen. Das soll helfen, schneller und effizienter die nächsten Schritte zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft zu unterstützen.
Um möglichst kooperativ die verschiedenen Aspekte der Pachtnachlässe bei Umsetzung und Zielrichtung zu erfassen, sollte der Konzeptentwurf vor dem endgültigen Beschluss der Bürgerschaft mit den Partnern diskutiert werden (via GAI eV: Universität, PWS, Pächter; sowie mit Vertretern der hiesigen Natur- und Umweltverbände, z.B. FINC, SUCCOW Stiftung).
Idee: Mit der Abgabe eines Angebots zu einer Ausschreibung legt sich jede Interessent*in fest, welche Maßnahmen aus dem spezifischen Umweltgutachten zum vollen Pachtpreis umzusetzen sind und welche weiteren Maßnahmen zusätzlich umzusetzen wären, wenn es Pachtnachlässe gibt. Berechnungs-Grundlage könnte ein spezifischer Maßnahmekatalog (Ackerfläche, Grünfläche) sein. Wahlweise sollten die Pächter*innen auch einen pauschaleren Ansatz bevorzugen können: 30% bei Totalverzicht auf chemisch-synthetische Pestizide oder auch 50%, wenn der Pächter sich vertraglich verpflichtet, seinen gesamten Betrieb als rein ökologisch (zertifizierten Ökolandbaubetrieb) zu führen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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