Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0247-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.475.000,00 € für den Ersatzneubau der Steganlage Holzteich (öffentlicher Geh- und Radweg mit Erschließungsfunktion für die Marina Yachtzentrum GmbH).

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Sachdarstellung

Im Zusammenhang mit der Erschließung B- Plan 30 wurde 1999 eine öffentliche Steganlage in Betrieb genommen, die nach 20 jähriger Nutzung abgängig ist. In der Begründung zum B-Plan 30 heißt es unter 3.1.1 - städtebauliches Erscheinungsbild - wörtlich: „Im Hafenbereich sind die Gebäude rundherum von öffentlichen Verkehrsflächen umgeben, um für den Besucher hafenbezogene Arbeiten erlebbar zu machen“. Eine bereits für den Haushalt 2019/2020 angemeldete Ersatzinvestition konnte leider nicht finanziert werden. Bereits eine Variantenuntersuchung vom 25. April 2018 (Anlage 2) weist dringenden Handlungsbedarf für die Steganlage aus. Es wird u.a. folgendes ausgeführt: „Während der Belag aus Bongossi seiner Natur entsprechend nur geringe Abnutzungserscheinungen aufweist, zeigen alle konstruktiven Elemente deutliche Schäden auf. Praktisch alle sichtbaren Pfahlköpfe sind durch Fäulnis geschädigt und wurden zum Teil bereits ersetzt oder abgedeckt. Die wasserseitigen Pfähle sind auch im Bereich der Wasserwechselzone erkennbar verrottet. Der Balkenrost aus Nadelholz weist, verglichen mit den Pfählen geringere Schäden auf, auffällig ist aber, dass sich zumindest die sichtbaren Bolzenverbindungen beim Anschluss der Zangen an die Pfähle gelockert haben und die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist“ (Seite 6+7 der Anlage 2). Eine im Januar 2020 vorgelegte Unterwasserinspektion (Anlage 1) bestätigte dort massive Schäden. Diese Steganlage erschließt gleichzeitig die Bootsliegeplätze im Holzteich. Insofern können im Extremfall sogar Schadensersatzansprüche des Marinabetreibers auf die Stadt zukommen, wenn der Hauptsteg aus Sicherheitsgründen gesperrt werden muss. In den vergangenen Jahren wurden bereits mehr als 300.000 € für Reparaturen aufgewendet. Geplant ist der Ersatz des Holzsteges durch eine dauerhafte verzinkte Stahlkonstruktion mit einem Belag aus Recyclingkunststoff. Die notwendigen Arbeiten zum Neubau der Steganlage können nur außerhalb der Saison durchgeführt werden. Bei erneuter Anmeldung der Maßnahme im nächsten Doppelhaushalt 2021/22 könnte frühestens im Herbst 2021 die Umsetzung beginnen, sofern die Maßnahme im finanzierten Bereich ist. Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse zum baulichen Zustand der Steganlage (siehe Anlagen) kann nicht sicher angenommen werden, dass die öffentliche Nutzbarkeit so lange noch gewährleistet ist. Deshalb wird die Umsetzung der Maßnahme noch in diesem Jahr vorgeschlagen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus der Infrastrukturpauschale verwendet werden. Diese Zuweisung des Landes dient u.a. für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen an Verkehrsanlagen in den Kommunen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2020/2021

Finanzhaushalt

Ja

2020/2021

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

54100-09620000

Ersatzneubau Steganlage

Holzteich

1.475.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2020

0,00

0,00

-1.475.000

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2020

6110-20121000-20121.00001

1.475.00

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

Ab 2020 ff

54100-52331000

54100-53500000

 

Unterhaltung

Abschreibung

2.500

49.200

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.08.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

31.08.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen