Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0237
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Schaffung von Beamtenplanstellen bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ab 2021
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 10 Haupt- und Personalamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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10.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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17.08.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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31.08.2020
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Sachdarstellung
Wie der gesamte öffentliche Dienst sieht sich auch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit den Folgen des demografischen Wandels konfrontiert. Die große Konkurrenz um Fachkräfte erfordert eine gezielte Gewinnung, Bindung und Förderung bestens ausgebildeter Nachwuchskräfte.
Zu diesem Zweck bildet die Universitäts- und Hansestadt Greifswald Stadtverwaltungsinspektoranwärter*innen für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Allgemeiner Dienst aus. Das Studium zum „Bachelor of Laws - öffentliche Verwaltung“ an der Fachhochschule Güstrow ist für eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit konzipiert und bereitet zielgerichtet auf eine kommunale Tätigkeit vor. Vergleichbare Studiengänge für Angestellte des öffentlichen Dienstes werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht angeboten.
Der Stellenplan 2020 weist 92 Beamtenstellen (mit den Stellen der Berufsfeuerwehr) aus. Hoheitsrechliche Aufgaben werden überwiegend nicht von Beamt*innen, sondern von Tarifbeschäftigten erfüllt. Dies stellt eine Nichteinhaltung des verfassungsrechtlichen Funktionsvorbehaltes aus Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz dar, nach dem die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Eine Schaffung von weiteren Beamtenstellen kann diesem Zustand entgegenwirken. Gleichzeitig ist dies erforderlich, um Anwärter*innen unmittelbar im Anschluss an die erfolgreiche Laufbahnprüfung eine Berufung in ein Beamtenverhältnis anbieten zu können und Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen.
Zudem steht die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bei der Fachkräftenachwuchsgewinnung in Konkurrenz zur Landes- und zu anderen Kommunalverwaltung. Dort werden meistens mehr Beamtenstellen angeboten, als in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Da Nachwuchsfachkräften oft gezielt Beamtenstellen suchen, ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hier im Nachteil.
Zur weiteren Sachdarstellung wird auf das "Konzept zur Schaffung von Beamtenplanstellen bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ab 2021“ und die Anlagen zum Konzept verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2021 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2021 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Aufgrund der Vielzahl individueller Fallgestaltungen lassen sich allumfassende Kostenvergleiche zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten nicht ziehen. Eine umfangreiche Schilderung der finanziellen Auswirkungen ist daher dem „Konzept zur Schaffung von Beamtenplanstellen bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ab 2021“ sowie der Anlage 2 zum Konzept zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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421,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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529,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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141,6 kB
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