Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0267

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlässt für das Jahr 2020 und 2021 für die landseitige Sondernutzung der Hafengebiete durch Gastronomiebetriebe die Gebühren gemäß der §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 5 und 11 Abs. 1 der Hafengebührensatzung 2019/ 2020 / 2021 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Die Greifswalder Gastronomen werden für Sondernutzungen sowohl nach der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen als auch nach der Hafengebührensatzung 2019/ 2020/ 2021 veranlagt.

 

Zur Umsetzung des Beschlusses BV-P/07/0152-01 „Entlastung der Greifswalder Gastronomie“ macht sich aus Gründen der Gleichbehandlung aller Greifswalder Gastronomen eine Beschlussfassung erforderlich, die als Grundlage für den Erlass ebenso die Hafengebührensatzung 2019/ 2020/ 2021 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald benennt.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2020 / 2021

Finanzhaushalt

ja

2020 / 2021

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06      

       5.4.8.01/43229000/60400.11101     

Sondernutzungsgebühren

Ca. 16.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

Gewerbesteuermehreinnahmen 2020     

Ca. 16.000

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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31.08.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen