Informationsvorlage - IV/07/0024-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung von Parkplätzen vor der Kita OT Riems (Fortsetzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
07.09.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
14.09.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
15.09.2020
|
Sachdarstellung
Das Parkplatzproblem auf der Insel Riems, insbesondere im Umfeld der Kita „Inselkrabben“ war in der Vergangenheit schon mehrfach Thema in den politischen Gremien der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Erstmalig eingebracht von der Vorsitzenden der OTV Riems- Frau Heinrich, wurde die o. g. Thematik mit der Beschlussvorlage B623-22/17 zum Beratungsgegenstand „Schaffung von Parkplätzen vor dem Kindergarten im OT Riems“. Mit dem Beschluss der Vorlage durch die Bürgerschaft am 05.10.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah Parkplätze vor der Kita, entsprechend Standortvorschlag der OTV Riems (quer zur Fahrtrichtung) auf dem Rasenplatz zu schaffen (vgl. Anlage 1 zur BV B623-22/17 vom 05.10.2017 entspricht Anlage 1 zu dieser IV).
In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V, der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Tiefbau- und Grünflächenamt sowie dem Stadtbauamt wurde die Realisierbarkeit zur Errichtung von Parkplätzen vor dem Eingang zur Kita geprüft. Die Schaffung von Parkplätzen an dem von der OTV vorgeschlagenen Standort ist nicht möglich. In diesem Bereich der denkmalgeschützten Siedlung sind wichtige Blickbeziehungen zu berücksichtigen. Die vorhandene bedeutende Sichtachse zwischen Kindertagesstätte und der ehemaligen Schule darf nicht unterbrochen werden. Somit konnte dem Wunschstandort für die Errichtung der Parkplätze durch die Verwaltung nicht zugestimmt werden, da dies nicht vereinbar mit den denkmalpflegerischen Zielen für den Bereich Rasenplatz ist.
Über das Prüfergebnis informierte die Verwaltung mit der Informationsvorlage zum Bürgerschaftsbeschluss B623-22/17 zur „Schaffung von Parkplätzen vor dem Kindergarten im OT Riems“ vom 05.10.2017.
Gemäß o. g. Prüfauftrag wurde die Verwaltung darüber hinaus gebeten, nach alternativen Lösungsmöglichkeiten für die angespannte Parkplatzsituation an bzw. vor der Kita zu suchen.
Grundsätzlich sind die Inhalte in der o.g. Informationsvorlage der Verwaltung (B623-22 vom 05.10.2017) weiterhin aktuell. Zwischen den für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Behörden sowie der Stadtverwaltung erfolgte eine Erörterung verschiedener baulicher Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Stellflächen im Bereich der Grünfläche zwischen Kindergarten und ehemaliger Schule, ohne dabei die denkmalpflegerischen Zielstellungen zu gefährden.
Durch die Verwaltung wurden verschiedene Ausbauvarianten entwickelt und in einem gemeinsamen Termin am 10.09.2019 mit dem Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde besprochen und bewertet. Die darin unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen ermittelte Vorzugsvariante sieht die Anordnung von insgesamt 15 Parkplätzen und 2 Behindertenparkplätzen an den Längsseiten der Grünfläche in je 2 Blöcken vor (vgl. Lageplan Anlage 2, Plan Variante A - Vorzugsvariante. Speziell diese Ausbauvariante wurde durch das Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V bestätigt. Die anderen Varianten wurden verworfen.
Das Konzept bedarf im Rahmen der Umsetzung und des Genehmigungsverfahrens der Konkretisierung.
Diese innerhalb der Verwaltung und mit den Denkmalbehörden abgestimmte Vorzugsvariante beinhaltet den Erhalt der Sichtachsen und würde die Parksituation in diesem Bereich insgesamt entlasten. Darüber hinaus könnte die wiederholt durch die Ortsteilvertretung angeführte Situation mangelnder Parkmöglichkeiten in der Siedlung verbessert werden. Der damit verbundene Eingriff in den Bestand ist denkmalpflegerisch nicht unempfindlich, resultiert aber aus der im Prüfauftrag formulierten Aufgabenstellung. Nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange stellt der Vorschlag einen vertretbaren Kompromiss dar.
Wie bereits in einer Stellungnahme des Dezernates für Bauwesen, Umwelt, Bürgerservice und Brandschutz vom 30.05.2017 mitgeteilt, sind für investive Maßnahmen entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen. Diese Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2019/2020 nicht enthalten. Sofern die nunmehr vorliegende Ausbauvariante umgesetzt werden soll, um damit zusätzliche öffentliche Stellflächen im Bereich des Kindergartens „Inselkrabben“ zu schaffen, sind zunächst die dafür erforderlichen Finanzmittel in die Haushaltsplanung aufzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
82,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
171,9 kB
|