Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0196
Grunddaten
- Betreff:
-
Einschränkung des Silvesterfeuerwerks
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)
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Beratung
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08.09.2020
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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09.09.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
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Beratung
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15.09.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit
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Beratung
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17.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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28.09.2020
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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19.10.2020
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister eine Richtlinie zur Durchsetzung des Verbots von Silvesterfeuerwerk in den Stadtteilen Eldena, Innenstadt, Steinbeckervorstadt, Mühlenvorstadt und Fleischervorstadt zur Beschlussfassung in der Bürgerschaftssitzung am 16. Dezember 2020 vorzulegen. Diese Richtlinie soll auch die Genehmigung von Ausnahmen enthalten.
Sachdarstellung
Gemäß Beschluss der Bürgerschaft B 867-33719 vom 09. April 2019 wurde eine umfangreiche Bürger*innenbeteiligung zum Thema „Einschränkung des Silvesterfeuerwerks“ durchgeführt. Die Verwaltung hat in der Vorlage IV/07/0019 über die Ergebnisse der unterschiedlichen Beteiligungen informiert. Insgesamt haben über 2000 Greifswalder*innen an der Befragung teilgenommen. Dabei hat sich in den genannten Stadtteilen eine Mehrheit für ein Verbot von Feuerwerkskörpern ausgesprochen. Diesem Bürgeranliegen soll nun durch den Erlass einer entsprechenden Satzung entsprochen werden.
Ein Verbot von Feuerwerkskörpern ist nicht nur geboten, weil damit erhebliche Belästigungen bis hin zu gesundheitlichen Einschränkungen insbesondere bei älteren und kranken Menschen vermieden werden können. Betroffen sind vor allem auch Kleinkinder und die große Zahl der in der Stadt lebenden Haustiere, die unter dem Feuerwerk besonders leiden.
Ein solches Verbot ist aber auch aus umweltpolitischer Sicht geboten. So erzeugen die Feuerwerkskörper nicht nur eine hohe Feinstaubbelastung, sondern hinterlassen nachdem abbrennen auch erhebliche Mängel Müll, der die Straßen, Plätze und Grünanlagen der Stadt verdreckt. Aber auch Sicherheitsaspekte sind in diesem Zusammenhang zu beachten, so werden Feuerwerkskörper oftmals im Bericht von Mülltonnen angezündet.
Zurzeit besteht ein teilweises Verbot von Feuerwerkskörpern in insgesamt 91 Städten in der Bundesrepublik Deutschland und die Zahl wird jedes Jahr mehr.
Dabei ist es für die Umsetzung und Einhaltung eines solchen Verbotes nicht damit getan eine entsprechende Verbotssatzung zu erlassen. Erforderlich ist es auch durch gezielte Maßnahmen auf das Verbot und seine Sinnhaftigkeit hinzuweisen. Und für seine Akzeptanz zu werben. Eine Verbotssatzung sollte auch die Möglichkeit zur Beschlagnahme der Feuerwerkskörper sowie das Aussprechen von Verwarnungsgeldern beinhalten.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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