Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0194
Grunddaten
- Betreff:
-
Pilotprojekt WVG mbH: Schaffung von Unterstellplätzen für Lastenräder, Fahrradanhänger und E-Scooter
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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14.09.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit
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Beratung
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17.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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28.09.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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19.10.2020
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister,
als Gesellschafter der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald [WVG] in der Gesellschafterversammlung darauf hin zu wirken, dass die Einrichtung von Unterstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder, Fahrradanhänger und E-Scooter bei Objekten der WVG mbH Teil der Unternehmensstrategie wird.
Im Neubaugebiet "Ernst-Thälmann-Ring 44-47" soll durch die WVG mbH dazu ein Pilotprojekt initiiert werden, bei dem leicht zugängliche, sichere und trockene Unterstellmöglichkeiten eingerichtet werden sollen. Hierbei ist ein möglichst großzügiger Ansatz an Plätzen je WE zu wählen.
Das Ergebnis des Pilotprojektes soll im Ausschuss für Klimaschutz und Mobilität vorgestellt werden.
Wenn die Evaluation dieses Pilotprojekts positiv verläuft, soll das Ergebnis auf alle zukünftigen Neubauprojekte übertragen werden und auch geprüft werden, ob die Einrichtung von Unterstellmöglichkeiten an den schon bestehenden Wohngebäuden möglich ist.
Sachdarstellung
Die Nutzung von Lastenrädern und Fahrradanhängern als umweltfreundliche und platzsparende Alternative zum PKW nimmt zu.
Dies soll unterstützt und gefördert werden, sodass EinwohnerInnen, die zwar gern ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger anstelle eines PKW nutzen würden, aber bislang aus Mangel an sicheren, trockenen und einfach zugänglichen Unterstellmöglichkeiten davon absehen müssen, die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht.
Keller sind als Unterstellmöglichkeiten für Lastenräder und Fahrradanhänger in der Regel ungeeignet, da sie für die schweren und sperrigen Fahrzeuge schwer bzw. nicht zugänglich sind.
Generell soll sich die WVG mbH auf den Weg begeben, die Einrichtung von Unterstellmöglichkeiten für Lastenräder, Fahrradanhänger und E-Scooter als Standard in Bauprojekte zu übernehmen.
Dazu sollen zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts die Möglichkeiten ausgelotet, gegebenenfalls noch offene Fragen geklärt und weitere Synergieeffekte überprüft werden, z.B. Ladestationen mittels Photovoltaik für Lastenräder mit E-Motor oder E-Scootern oder gemeinsame Projektmöglichkeiten mit der GPG.
Das Ergebnis des Pilotprojekts soll auf alle zukünftigen und bereits vorhandenen Wohngebäude übertragen werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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