Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0282
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt und Weiterbetrieb des Segelschulschiffes GREIF
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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28.09.2020
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Gestoppt
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Betriebsausschuss Seesportzentrum Greif
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Beratung
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Gestoppt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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Gestoppt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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Gestoppt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung
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Beratung
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Erhalt und die Sanierung der GREIF mit der Zielrichtung des Weiterbetriebes durch den Eigenbetrieb als Segelschulschiff und bewegliches Denkmal nationaler Bedeutung.
- Die Bürgerschaft nimmt den Geschäftsplan des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF zur Kenntnis, bestätigt den Sanierungsplan und beschließt die Bereitstellung des städtischen Eigenanteils für die Sanierung und Modernisierung der GREIF in Höhe von 940 TEUR vorbehaltlich der Beschlüsse über den Haushaltsplan 2021/22 der Stadt und des Wirtschaftsplanes 2021.
- Die Bürgerschaft stimmt zu, dass die durch den Eigenbetrieb im Rahmen der Restaurierung und Sanierung erforderliche Eigenleistungen (Demontagearbeiten auf der GREIF) bereits nach der Grundsatzentscheidung begonnen werden können.
Sachdarstellung
Wegen der erforderlichen grundlegenden Sanierung der GREIF hat die Bürgerschaft den Eigenbetrieb mit den Beschlüssen zum Wirtschaftsplan und dem Nachtragswirtschaftsplan 2020 beauftragt, ein Sanierungskonzept vorzulegen, welches Grundlage für die Wirtschaftsplanung ab 2021 und die weitere Entwicklung des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF (SZG) sein soll.
Der als Anlage beigefügte Geschäftsplan stellt die grundlegende Sanierung und Modernisierung der GREIF als Voraussetzung für deren weiteren Betrieb unter Segeln sowie die inhaltliche und wirtschaftliche Entwicklung und Ausrichtung des SZG insgesamt bis 2026 dar.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen sind im Geschäftsplan unter 10. dargestellt.
Zusatz für den HA: Der Geschäftsplan wird nach der Beratung im Betriebsausschuss in ALLRIS eingestellt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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