Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0002-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer „Coronataste“ beim Parken in Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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19.10.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister als Gesellschafter über die Gesellschafterversammlung der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH (GPG) die Kostenfreiheit auf von der GPG bewirtschafteten Parkflächen in der ersten Stunde zu ermöglichen („Coronataste“).
- Die Parkgebühren-Verordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (gültig seit dem 01.07.2019) wird im § 2 um einen neuen Absatz (4) ergänzt: Auf den vorstehend benannten öffentlichen Verkehrsflächen ist die erste Stunde des Parkens nicht kostenpflichtig.
Sachdarstellung
Diese Beschlussvorlage wird von der CDU-Fraktion interfraktionell angestrebt.
In verschiedenen deutschen Städten gibt es seit den 2000er Jahren die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum auf parkraumbewirtschafteten Flächen kostenfrei zu parken. Möglich wurde dies durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Jahr 2004. In Mecklenburg-Vorpommern existiert diese Regelung unter anderem in Stralsund, Neubrandenburg und Schwerin. Solche Regelungen steigern die Attraktivität der Innenstädte und des örtlichen Einzelhandels, zudem wird das häufig existierende rechtswidrige Kurzzeitparken vermindert. In Greifswald existiert solch eine Regelung bisher nicht, ist aber durch die Corona-Krise dringlich geworden. Der ohnehin schon unter Druck stehende innerstädtische Handel ist durch Corona schwer geschädigt worden und viele Arbeitsplätze sind in dieser Branche stark gefährdet. Eine Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung würde eine „Coronataste“ darstellen, die ein kostenfreies Parken in der ersten Stunde ermöglicht. Eine solche Forderung wurde jüngst auch von Greifswalder Innenstadthändlern (Papierhaus Greifswald) und der Lokalchefin der Ostsee-Zeitung aufgestellt. Für die sich im öffentlichen Straßenraum befindlichen Parkflächen wird die Parkgebühren-Verordnung geändert, für die Einrichtungen im wirtschaftlichen Bereich der GPG sollte der Oberbürgermeister über die Gesellschafterversammlung tätig werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2020 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2020 ff. |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
06 |
63228000 |
Parkgebühren |
50.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2020 |
620.000 |
620.000 |
-50.000 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2020 |
5.7.1.00 Kommunale Wirtschaftsförderung |
50.000 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2021 ff. |
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