Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0308
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 32 Amt für Bürgerservice und Brandschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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28.10.2020
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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29.10.2020
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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09.11.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
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Beratung
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10.11.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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30.11.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.12.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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01.02.2021
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Sachdarstellung
Durch die Bürgerschaft der Universitäts-und Hansestadt Greifswald wurde am 06.11.2017 die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschlossen (B637-23/17). Neben den Änderungen der Neufassung des Satzungstextes wurde auch die Neukalkulation der Markgebühren und Tagessätze für die Nutzung der kommunalen Markt- und Veranstaltungsflächen beschlossen.
Gemäß § 6 Absatz 2d Satz 2 des KAG M-V soll aller drei Jahre eine neue Gebührenkalkulation aufgestellt werden. Der aktuelle Kalkulationszeitraum läuft zum 31.12.2020 aus. Die vorgenommene Neukalkulation der Gebührensätze für den Zeitraum 2021 -2023 erfolgt auf der gleichen methodischen Grundlage wie bei den aktuellen Gebührensätzen.
Im Rahmen der mit der Beschlussvorlage vorgenommenen turnusmäßigen Überarbeitung der Gebührenkalkulation erfolgte gleichzeitig eine Überprüfung der Praxistauglichkeit der Satzung als auch die Aufnahme des zwischenzeitlich gefassten Beschlusses der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Verpachtung von Flächen städtischen Eigentums an Zirkusbetriebe oder Veranstalter ohne Wildtiere, wie Elefanten, Huftieren, Großkatzen, oder Primaten (BV-P/07/0067-01) vom 03.02.2020.
I. Änderung des Satzungstextes
Der Absatz 3 des § 1 Geltungsbereich wurde neu gefasst. Bisher wurden mit den Nutzern der Markt- und Veranstaltungsflächen außerhalb der Wochenmärkte „privatrechtliche“ Nutzungsverträge geschlossen, die sich in Bezug auf die Haftung bei Schäden in der Praxis in einigen Fällen nicht bewährt haben. Zukünftig wird dem Nutzer eine Sondernutzungsgenehmigung nach dem Straßen- und Wegegesetz für die Nutzung der Flächen im Geltungsbereich dieser Satzung erteilt.
In diesem Zusammenhang wurde der § 15 Haftung neu formuliert und in die 1. Änderungssatzung eingearbeitet.
Mit der Neuaufnahme des Absatzes 4 im § 1 erfolgt die Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft (BV-P/07/0067-01) vom 03.02.2020 über ein Verbot der Verpachtung städtischer Flächen an Zirkussen mit Wildtieren in Greifswald.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Markt- und Veranstaltungsflächen wurde in der Vergangenheit vereinzelt festgestellt, dass diese beim Aufstellen von fliegenden Bauten (Zelten, Fahrgeschäfte, Bühnen u.ä.) nicht rechtzeitig bei der unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt wurde. Um der unteren Bauaufsichtsbehörde die ordnungsgemäße Abnahme zu ermöglichen, wurde eine vorherige Anzeigepflicht in den neu eingefügten Absatz 5 des § 1 aufgenommen.
Die redaktionelle Anpassung des § 2 Absatz 2 erfolgte, um weiterhin Veranstaltern, die mehrmals gegen ergangene Anordnungen, Sondernutzungsgenehmigungen oder Auflagen einer gewerberechtlichen Festsetzung verstoßen haben, als Ultima Ratio von der Nutzung ausschließen zu können.
Die Veränderungen im Satzungstext sind in der als Anlage 2 beigefügten Lesefassung/Synopse dargestellt.
II. Neukalkulation der Gebührensätze
Bei der Kalkulation der Marktgebühren und Tagessätze wurden prognostizierte Gesamtaufwendungen auf die voraussichtlich zu erwartende Nutzung verteilt. Dabei wurden die für jede Markt- und Veranstaltungsfläche durchschnittlich genutzten Quadratmeter bzw. Nutzungstage der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.
Die Berechnung der Umlagen der allgemeinen Kostenstellen erfolgt auf der Grundlage der Gewichtung der Quadratmeter unter Berücksichtigung der zeitlichen Verfügbarkeit.
Bei den Reinigungskosten wurde wie bisher auch ein Öffentlichkeitsanteil von 33,33 % abgezogen. Da die Reinigung der vom Wochenmarkt genutzten Fläche nicht im Turnus der Straßenreinigung enthalten ist und eine Reinigung auch ohne stattfindenden Wochenmarkt erfolgen müsste, können nur zwei von durchschnittlich drei Reinigungen pro Woche dem Wochenmarkt zugerechnet werden.
Hinsichtlich des Personalaufwandes wurde der Durchschnitt der voraussichtlich in den nächsten drei Jahren anfallenden Kosten in den Ansatz gebracht. Dabei wird eine Steigerung der Personalkosten unter Berücksichtigung bevorstehender Tarifvertragsänderungen von jährlich ca. 2% berücksichtigt. Davon wurde der Verwaltung der Veranstaltungsfläche „Forum am Museumshafen“ und „Festspielplatz an der Jungfernwiese“ für die Jahre 2021-2023 10 % (alt 12 %,) dem Tagessatz für den Historischen Marktplatz 7 % und dem des Fischmarktes 1% der Gesamtpersonalkosten zugeordnet. Die übrigen prozentualen Personalkosten wurden auf die Allgemeine Kostenstelle „Märkte“ verteilt.
Damit erhöht sich der verbleibende prozentuale Anteil, der auf die allgemeine Kostenstelle „Märkte“ umgelegt wird von 80 % auf 82 %.
Der höhere Anteil ergibt sich aus dem Mehraufwand der Mitarbeiter, die im Rahmen der Wochenmarktdurchführung eine erhöhte Präsens zum Führen von Gesprächen mit den Händlern sowie der Akquise von neuen Händlern beschäftigt sind. Dies ist notwendig, um eine optimale Auslastung der Marktflächen zu erreichen als auch den Erhalt der Sortimentsvielfalt auf dem Fischwarenmarkt dient.
Die Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung, die nicht spezifisch den Märkten oder den Veranstaltungsflächen zugeordnet werden konnten, wurden entsprechend den Prozenten des Ansatzes der Personalkostenbemessung mit 57,7 % (1MA 27 % + 1MA 80% + 1 MA 66:3 % MA = 57,7 %) der zu erwartenden Gesamtkosten in Ansatz gebracht.
Das gleiche gilt für die innere Verrechnung, die sonstigen Personalkosten sowie für sonstige laufende Aufwendungen.
Beim Historischen Markt fließen bei der Berechnung der Tagesgebühren nur die Abschreibungen und Zinsen ein, die nicht dem Frischwarenmarkt zugewiesen werden können.
Weiterhin wurde aufgrund der besonderen städtebaulichen Funktion des Historischen Marktplatzes und des Frischwarenmarktes bei beiden Flächen ein Öffentlichkeitsanteil in Höhe von 33,33 % abgesetzt.
Beim Forum am Museumshafen und der Festspielwiese flossen Abschreibungen und Zinsen hingegen vollumfänglich ein. Grundlage für die Tagesgebührenberechnung für die für Nutzung als Veranstaltungsfläche war jeweils die voraussichtliche Nutzung (Anzahl der Veranstaltungen).
Wobei hier anzumerken ist, dass bei der Berechnung der voraussichtlichen Nutzung nur die Anzahl der Veranstaltungen tatsächlich stattgefundenen Veranstaltungen für die Jahre 2018 und 2019 eingeflossen sind. Das Jahr 2020 wurde auf Grund der durch die Corona-Pandemie ausgefallenen Veranstaltungen in die Betrachtung nur bedingt einbezogen.
Die Kalkulation der einzelnen Gebühren ist in Anlage 3 dargestellt. Anlage 4 enthält eine ausführliche Darstellung zur Ermittlung der Abschreibungen und Zinsen sowie zu den Tagessätzen für den Historischen Marktplatz und den Fischmarkt.
Wie in der derzeit gültigen Benutzungs- und Gebührensatzung für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen handelt es sich bei den neu kalkulierten Gebühren um eine Bruttogebühr.
Als kalkulatorischer Rechnungszins für das Anlagevermögen wurden 5,74 % in Ansatz gebracht.
Die neu erarbeitete Kalkulation der umlagefähigen Aufwendungen beruht auf einem Kostendeckungsgrad von 100 %. Der tatsächliche Deckungsgrad letzten drei Jahre liegt durchschnittlich bei 76,7 %.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2021 ff |
Finanzhaushalt |
ja |
2021 ff |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
07 |
57300.43229.00004 |
Benutzungs- und Standgebühren (BgA 0%) Veranstaltungsflächen |
11.300 € |
|
2 |
07 |
57300.43229.00035 |
Benutzungs-und Standgebühren (BgA 0%) Wochenmarkt |
110.000 € |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2021 ff |
11.300 € |
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|
|
2 |
2021 ff |
110.000 € |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz
Ja, positiv |
Ja, negativ |
Nein |
|
|
nein |
Begründung:
Bereits in der derzeit geltenden Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung wurden die Bestimmungen zur Vermeidung von Abfällen aufgenommen. Die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Wochenmärkten haben sich seither nicht verändert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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185,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
|
(wie Dokument)
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318,3 kB
|
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4
|
(wie Dokument)
|
305 kB
|
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5
|
(wie Dokument)
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432,1 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
404,3 kB
|
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7
|
(wie Dokument)
|
562,8 kB
|