Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0022-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Anwendungsbereichs der „Greifswalder Erklärung für Vielfalt, Weltoffenheit und Demokratie“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.12.2020
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Unterbrochen
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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01.03.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen
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Beratung
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08.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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22.03.2021
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft stellt fest, dass der Bürgerschaftsbeschluss BV-P/07/0181-02 vom 31.08.2020 „Greifswalder Erklärung für Vielfalt, Weltoffenheit und Demokratie“ in Bezug auf deren Teil B keinen Anwendungsbereich hat.
2. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist gehalten, ihre Entscheidungen über den Abschluss von Verträgen mit natürlichen und juristischen Personen sowie Gesamthandsgemeinschaften des Privatrechts und über die inhaltliche Gestaltung solcher Verträge nach Maßgabe und unter Verwirklichung des im Grundgesetz niedergelegten Gleichheitsgrundsatzes zu treffen. Dazu gehört gem. Art. 3 Abs. 2 GG insbesondere, dass ohne Ansehung von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube und religiöser sowie politischer Anschauung entschieden wird. Diese Verpflichtung zur Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes wird nur durch die Strafgesetze, durch das allgemein geltende Ordnungs- und Polizeirecht und durch den rechtskräftigen gerichtlichen Ausspruch der Verfassungswidrigkeit oder der Grundrechtsverwirkung des um Vertragsabschluss nachsuchenden Rechtssubjekts begrenzt.
Sachdarstellung
Am 31.08.2020 beschloss die Bürgerschaft in getrennter Abstimmung die Teile A und B der Beschlussvorlage BV-P/07/0181-02 „Greifswalder Erklärung für Vielfalt, Weltoffenheit und Demokratie“. Während der unkritische Teil A der Beschlussvorlage einstimmig beschlossen wurde, wies die CDU-Bürgerschaftsfraktion bereits in der Bürgerschaftsdebatte auf die erheblichen rechtlichen Probleme des Teils B der Beschlussvorlage hin. Teil B wurde trotzdem mehrheitlich beschlossen und durch den Oberbürgermeister nicht beanstandet. Dies war Anlass für eine Rechtsaufsichtsbeschwerde der CDU-Bürgerschaftsfraktion beim Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde.
Das Innenministerium hegt ebenfalls rechtliche Bedenken hinsichtlich des Beschlussteils B und hat dem Oberbürgermeister daher mitgeteilt, dass es aufgrund dieser rechtlichen Bedenken davon ausgeht, dass der Beschluss nicht umgesetzt wird und stattdessen eine erneute Beschlussfassung herbeizuführen ist.
Der Beschluss ist somit rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit drückt sich in der durch das Innenministerium angenommenen rechtlichen Konsequenz – Nichtanwendung – aus. Eine formelle Beanstandung des Beschlusses gemäß § 81 der Kommunalverfassung M-V hat es bisher nicht gegeben. Wünschenswert wäre zwar eine deutlichere Herausstellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses seitens der Rechtsaufsicht gewesen. Das Innenministerium stellt aber im Kern fest, dass der Beschluss rechtswidrig ist, eben indem es zu dessen Nichtanwendung auffordert.
Der folgerichtige Schritt in dieser Angelegenheit ist nun aus Sicht der CDU-Faktion ein Feststellungsbeschluss zum Anwendungsbereich des Teils B der „Greifswalder Erklärung für Vielfalt, Weltoffenheit und Demokratie“. Diese Beschlussvorlage resultiert auch aus einer Fürsorge für den Oberbürgermeister. Auf diese Weise befreien wir den Oberbürgermeister nämlich aus dem Rechtskonflikt, aus der juristischen Zwickmühle, in der er nun sitzt. In der Sache hat der Beschluss eben keinen Anwendungsbereich, da die Universitäts- und Hansestadt Greifswald überall dort, wo sie hoheitlich tätig wird, an den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG und dort, wo sie privatrechtlich agiert, an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gebunden ist. Einen Restbereich gibt es nicht. Kurzum: Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald darf nicht diskriminieren.
Die unter 2. vorgeschlagene Neufassung des Anwendungsbereichs der Greifswalder Erklärung ist Ausdruck dieses Diskriminierungsverbots und im Lichte der Verfassungskonformität städtischen Handelns geboten.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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