Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie, beschlossen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 27. Januar 2021, in Kraft getreten am xx. Januar 2021 (GVOBl M-V,  S. xx) beschließt die Bürgerschaft nachfolgendes:

 

I. Schaffung von technischen Voraussetzungen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

a)    die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Gremien als Videokonferenz durchgeführt werden können.

b)    alle Voraussetzungen zu schaffen, dass alle Möglichkeiten, die das am xx. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungs-fähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie eröffnet, für die kommunal-politische Arbeit der Bürgerschaft und Gremien umgesetzt werden können.   

 

II. Übertragung von Angelegenheiten auf den Hauptausschuss

 

Unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Vorpommern-Greifswald als Hochrisikogebiet eingestuft ist, werden – zunächst befristet bis zum 30.04.2021 – die 

 

1. nach § 22 Absatz 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ausschließlich der Bürgerschaft obliegenden Angelegenheiten auf den Hauptausschuss übertragen.

 

2. Höchstwertgrenzen, der nach § 22 Abs. 4 KV M-V in § 5 Abs. 5 Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald benannten Zuständigkeiten aufgehoben.

 

 

Die weitreichenden Übertragungen nach 1. und 2. erfordern die Legitimation von zwei Drittel aller Mitglieder der Bürgerschaft.

Beschließt der Hauptausschuss in Ausübung von der Bürgerschaft übertragener Kompetenzen einen Bebauungsplan, muss er auch die Abwägungsentscheidung über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen treffen.

 

III. Beschussfassung im Umlaufverfahren

 

1. In Angelegenheiten, die vorher keiner Beratung bedürfen (Angelegenheiten einfacher Art), können Beschlüsse im elektronischen Verfahren außerhalb einer Sitzung gefasst werden (Umlaufverfahren).

 

2. Das Umlaufverfahren kommt für eine Angelegenheit nur zustande, wenn alle Mitglieder der Bürgerschaft dieser Verfahrensweise zustimmen.

 

3. Anträge aus der Mitte der Bürgerschaft übersendet der Präsident der Bürgerschaft auf elektronischem Weg an die Mitglieder der Bürgerschaft.

Die Rücksendefrist beträgt sieben Kalendertage. Der Fristlauf beginnt am Tag nach der Übersendung der E-Mail des Präsidenten der Bürgerschaft.

Für die Rücksendungsmail ist die in der Kanzlei der Bürgerschaft bekannte und im Ratsinformationssystem ALLRIS hinterlegte Mailadresse zu verwenden. Dies ist erforderlich, damit die Stimmabgabe zweifelsfrei einem Mitglied der Bürgerschaft zugeordnet werden kann.

Die Antwort umfasst einerseits die Zustimmung oder Ablehnung des Verfahrens selbst (Verfahrensentscheidung) sowie – nur bei Zustimmung – die Stimmabgabe in der Sachentscheidung.

Nach Ablauf der Frist wertet der Präsident der Bürgerschaft den Rücklauf aus. Er stellt fest, ob ein Beschluss zustande gekommen ist, und teilt dies den Mitgliedern der Bürgerschaft unverzüglich mit.

Innerhalb eines Monats erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Umlaufbeschlüsse.

 

4. Abstimmungen, die nach den Bestimmungen der KV M-V geheim erfolgen können, dürfen im Umlaufverfahren nicht durchgeführt werden. Die Geheimhaltung des Abstimmungsverhaltens kann vorliegend nicht gewährleistet werden. Wahlen können daher nur in Präsenzsitzungen durchgeführt werden.

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Sachdarstellung

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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01.02.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen