Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für das St. Spiritus werden die Mittel für eine mobile Ausschanktheke (Prioritätenliste, Kat. II, ID 68) eingesetzt.

 

Finanzierungsbedarf:

Summe:1.200 €

Jahr: 2021

  1. Die Strandaufspülung Eldena (Prioritätenliste, Kat. III, ID 29) wird in die Liste der finanzierbaren Vorhaben eingeordnet. Dafür wird der Friedhofsweg (Prioritätenliste, Kat. III, ID 9) nicht umgesetzt bzw. um mindestens 4 Jahre geschoben.

Finanzierungsbedarf:

Summe: 125.000 €

Jahr: 2021

Summe: 1.3 Mio. €

Jahr: 2022

Gegenfinanzierung

Summe: - 271.000 €

Jahr: 2021

Summe: - 1.4 Mio. €

Jahr: 2022

Summe: - 90.600 €

Jahr: 2023

  1. Die Maßnahme Verlängerung Herrenhufenstraße (Prioritätenliste, Kategorie III, ID 12) wird um ein Jahr geschoben. Somit wäre der Beginn dann erst 2023.
  2. Zur Errichtung einer Graffiti-Übungsflächen der Kategorie 1 á 10m Breite x 3m Höhe samt Herstellung mit Pfosten in Fundamenten und Siebdruckplatten an der Martin-Andersen-Nexö-Sporthalle Ostseeviertel und der Herrichtung der Außenfläche des öffentlichen WCs am Südbahnhof (als Kategorie 2) sind entsprechende Mittel in den Haushalt einzuordnen.

Finanzierungsbedarf:

Summe: 8.000 €

Jahr: 2021

  1. Es sind im Haushalt entsprechende Mittel zur Umsetzung einer „Förderrichtlinie für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“ (s. BV-P/07/0176-01) zur Unterstützung von max. 10 Haushalten je Jahr einzustellen. Die Mittel sind erst nach Verabschiedung einer solchen Förderrichtlinie durch die Bürgerschaft freizugeben.

Finanzierungsbedarf:

Summe: 50.000 €

Jahr: 2021

Summe: 50.000 €

Jahr: 2022

  1. Das Produkt „Zuschüsse für Vereine/Selbsthilfegruppen“ ist um nachfolgende Positionen zu erhöhen:

Finanzierungsbedarf:

Sozialberatung (z.B. durch Caritas):

Summe: 20.000 €

Jahr: 2021

Summe: 20.000 €

Jahr: 2022

Dorf-Förderverein Friedrichshagen e.V.:

Summe: 8.000 €

Jahr: 2021

  1. Das Produkt 36301 Jugend- und Schulsozialarbeit ist um nachfolgende Positionen zu erhöhen:

Finanzierungsbedarf:

Freizeitpädagoge (Medienzentrum Greifswald e.V.):

Summe: 35.000 €

Jahr: 2021

Summe: 35.000 €

Jahr: 2022

Medienpädagoge (Medienzentrum Greifswald e.V.): 

Summe: 35.000 €

Jahr: 2021

Summe: 35.000 €

Jahr: 2022

  1. Die Zuschüsse zum Sportbund Greifswald (Produkt 42100, Sachkonto 54191000) werden zu den bereits vorgesehenen 20.000 € / Jahr erhöht, so dass die Stelle beim Sportbund auf 30 h/Woche erweitert werden kann. Die entsprechende Leistungsvereinbarung ist ggf. anzupassen.

Finanzierungsbedarf:

Summe: 5.000 €

Jahr: 2021

Summe: 10.000 €

Jahr: 2022

  1. Im Rahmen der künftigen Aktivität zur verbesserten Bürgerbeteiligung „Tag der Entscheidung“ sind auch entsprechende Mittel für Projekte zu einzustellen, die von den Bürgern auszuwählen sind.

Finanzierungsbedarf:

Summe: 100.000 €

Jahr: 2022

  1.         Zu ausgewählten Event-Veranstaltungen in der Innenstadt bieten die Stadt einen kostenfreien zumindest ganztags preisreduzierten ÖPNV an. Die entsprechenden Kosten sind daher der SWG zu erstatten.

Finanzierungsbedarf:

Summe: 10.000 €

Jahr: 2021

Summe: 30.000 €

Jahr: 2022

  1.         Im Produktbuch ist zum Hauptproduktbereich 6 noch im Jahr 2021 ein wesentliches Produkt zu ethisch-nachhaltigen Finanzen zu formulieren. Dieses Produkt sollte auf eine Divestmentstrategie und ein nachhaltiges Re-Investment gemäß ESG-Kriterien basieren. Soweit rechtlich zulässig, sollen diese Richtlinien dann auch für städtische Beteiligungen gelten.
  2.         Das Produkt 25300 Tierpark ist wie folgt zur Absicherung der Wildvogelauffangstation im Tierpark zu erhöhen:  

Finanzierungsbedarf:

Summe: 5.000 €

Jahr: 2021

Summe: 5.000 €

Jahr: 2022

  1.         Im Zusammenhang mit dem Produkt 5.4.1.00.06 Fahrradwege ist das Ziel Pkt. 1 im Produkt 5.4.1.00 wie folgt zu erweitern: „Die jährlichen Ausgaben zum Ausbau, Instandsetzung und Instandhaltung der Radwege sollen nach entsprechender Planung schrittweise bis 2025 in Richtung 30 € je Einwohner entwickelt werden. Damit kommt Greifswald seinem erhöhtem Modalsplit bzgl. Radverkehr entsprechend nach.“
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Sachdarstellung

Zu Pkt. 1

Für die mobile Ausschanktheke wurden im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1.200 € geplant. Diese wurden aber in der vorliegenden Prioritätenliste als nicht finanzierbar eingeordnet. Die Theke wird für Veranstaltungen im Hof benötigt, die wegen der anhaltenden Corona-Lage an Bedeutung gewinnen wird.

 

Zu Pkt. 2

Das Strandbad ist eine der wichtigsten Naherholungsflächen der UHGW. Mit der eintrittsfreien Öffnung des Bades nahm der Besucherandrang stark zu. Andererseits trug das Hochwasser um 2010 viel Sand ab. Um somit ausreichend Strandfläche auch in Zukunft anbieten zu können, sollte die schon seit mehreren Jahren diskutierte Maßnahme nun auch umgesetzt werden.

 

Zu Pkt. 3

In der Finanzplanung sind laut Haushaltsvorlagen im Jahr 2024 die Rücklagen der Stadt nahezu aufge­braucht. Um hier eine sichere Planung zu erzielen, sollte dieses Vorhaben um ein Jahr geschoben werden.

 

Zu Pkt. 4

Im Prüfergebnis zum Beschluss der Bürgerschaft „Legale Graffitiflächen in den Ortsteilen: Ostseeviertel, Schönwalde II und Groß Schönwalde und Schönwalde I/Südstadt BV-P/07/0093“ wurden 4 Flächen als mögliche Graffitiflächen aufgeführt. Die hier vorgeschlagenen beiden Flächen stammen aus diesem Prüfbericht. Die weiteren beiden Flächen aus dem Prüfbericht wären die Sporthalle II und Sporthalle III nach dem Neubau.

 

Zu Pkt. 5

Mit Beschluss BV-P/07/0176-01 wurde das Grundkonzept einer solchen Förderrichtlinie bereits vorgestellt. Das Ergebnis des Prüfauftrages erklärte die prinzipielle Machbarkeit (Information vom 28.1.21). Somit muss nun demnächst eine solche Richtlinie beschlossen werden. Da in Details sicherlich noch offene Aspekte zu behandeln sind, wird im Beschlusstext betont: Freigabe der Mittel erst mit beschlossener Richtlinie.

 

Zu Pkt. 6

Anbieter wie Caritas u.a. bieten kompetente Sozialberatungen in Greifswald an. Diese wird als unverzichtbar betrachtet. Der Landkreis scheint seiner Zuständigkeit nicht nachkommen zu wollen. Eine Schließung dieser Einrichtungen in Greifswald ist jedoch nicht akzeptabel.

Der Stadtteil Friedrichshagen bemüht sich seit mehreren Jahren, um Errichtung eines Kinderspielplatzes. Die Kinderzahl des Ortsteils wächst kontinuierlich. Der bislang avisierte Standort war nicht umsetzbar, da dieser als Biotop ausgewiesen war. Nach erster Einschätzung des Fachamtes des Landkreises war diese Einordnung aber fehlerhaft. Die hier nun angeforderten Mittel sollen als kommunaler Eigenanteil für ein Förderprojekt zur Herrichtung der Fläche dienen. Die entsprechenden Spielgeräte will die OTV dann aus dem OTV- Budget bestreiten.

 

Zu Pkt. 7

Gerade in Aufarbeitung der Corona-Schließungen von Schulen, Kultur- und weiteren Bildungseinrichtungen ist die Stärkung von Jugendarbeit von essenzieller Bedeutung. Freizeit- und Medienpädagogik können hier entscheidende Impulse für die Jugendarbeit entwickeln.

Medienkompetenz ist in unserer digitalisierten Gesellschaft eine Lebenskompetenz geworden, die in allen Bereichen, in denen sich Kinder und Jugendliche bewegen vermittelt werden muss - so auch in der aktiven Jugendarbeit. Derzeit finden in Greifwald Angebote der Medienbildung in dieser Form noch nicht statt.

Mehrere Jugendgruppen im Alter von 13 bis 17 Jahren halten sich regelmäßig an Abenden, am Wochenende und in Ferienzeiten auf dem Hof vom Jugendzentrum klex auf. Teilweise haben die Jugendlichen erste Erfahrungen mit Delinquenz, Vandalismus oder Alkoholkonsum. Die bestehenden Angebote im Wochenplan nutzen sie nur sporadisch oder sie liegen außerhalb ihrer Aufenthaltszeit. Genau hier soll die Freizeitpädagogin oder der Freizeitpädagoge aufsuchend und flexibel tätig werden.

 

Zu Pkt. 8

Der Sportbund Greifswald ist der Dachverband mit den meisten Mitgliedern in der Stadt. Dabei koordiniert die Geschäftsstelle des Sportbundes auch umfangreiche Integrationsaufgaben seiner Mitglieder. Gerade in Aufarbeitung der Corona-Schließungen besteht mit Öffnung (z.B. ab Sommer) ein erhöhter Arbeitsaufwand, das Sportleben und eben auch die Integrationsaufgaben zu koordinieren.

 

Zu Pkt. 9

An einem „Tag der Entscheidung“ wählen die Einwohner mehrere Projekte aus, die dann noch in dem jeweiligen Jahr umzusetzen wären. Erstmals sollte im Frühjahr 2022 eine solche Veranstaltung statt­finden. Dementsprechend müssen auch Mittel für derartige Projekte berücksichtigt werden.

 

Zu Pkt. 10

Das alljährliche Fischerfest bietet bereits erfolgreich einen kostenfreien ÖPNV an (mit dem Eintrittsticket verknüpft). Um den ÖPNV noch attraktiver zu machen und zugleich den Handel in der Innenstadt zu fördern, soll als weitere Komponente eine ähnliche Strategie auch für Events in der Innenstadt angestrebt werden (z.B. Sommerfeste oder besser Herbst- und Jahresend-Events). Dies würde zugleich ebenfalls eine weitere Förderung der Innenstadt darstellen.

 

Zu Pkt. 11

Nachhaltige Anlagestrategien sind ein wichtiger Beitrag für die Erreichung der Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris und der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene hat es in den letzten zwei Jahren vielfältige Aktivitäten gegeben, um gute Rahmenbedingungen für nachhaltige Investments zu schaffen.

Viele Institutionen verfolgen dabei nicht nur eine Divestmentstrategie, sondern auch Strategien für ein nachhaltiges Re-Investment. Unter nachhaltigem Re-Investment wird die Umlenkung von Finanzmitteln, maßgeblich orientiert am Klimaschutz und weiteren Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien (ESG-Kriterien), verstanden.

Beispielsweise haben die Städte Münster, Stuttgart, Bremen und Leipzig sich bereits derartigen Strategien verschrieben. Der Ansatz der Stadt Münster ist beispielsweise hier zu finden (https://www.gar-bw.de/wp-content/uploads/2017/09/Anlagerichtlinie_Muenster_2016.pdf).

 

Im Rahmen der künftigen Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Greifswald ist auch deren Finanzwirtschaft entsprechend umzustellen.

 

Entsprechende generelle Grundlagen sind u.a. hier beschrieben:

Gloger, A-M., van Kaldenkerken, P., McClellan, A., Schütt, S., Schwarz, J., Sterzel, T. (2020) Nachhaltige kommunale Finanzen – Handlungsempfehlungen zum Divestment und zur langfristigen nachhaltigen Ausrichtung kommunaler Finanzen und Kapitalanlagen. adelphi, Berlin

(https://www.adelphi.de/de/publikation/nachhaltige-kommunale-finanzen)

 

Zu Pkt. 12

Die Wildvogelauffangstation erfüllt seit einigen Jahren eine wichtige Rolle im heimischen Tier- und Artenschutz und nimmt damit sogar eine Vorreiterfunktion im gesamten Bundesland ein. Bisher waren keine regulären Mittel vorgesehen. Die Wildvogelauffangstation braucht jedoch eine dauerhafte Perspektive, um weiterhin betrieben werden zu können. Um den Bedarf an Tierarztkosten, Futter und Material sichern zu können, werden die beantragten Mittel benötigt.

 

Zu Pkt. 13

Sowohl der Radverkehrsanteil einer Stadt als auch die Ausgaben für den Radverkehr wirken sich auf die Sicherheit von Radfahrenden aus: In Kopenhagen und Amsterdam liegt beispielsweise das mittlere Unfallrisiko bei einem Unfall pro eine Million Fahrten mit dem Rad. In deutschen Städten liegt der Wert dagegen zehnmal so hoch.

Bei der Anpassung ihrer Verkehrspolitik an die Herausforderungen des Klimawandels, der Luftverschmutzung und der Verkehrssicherheit liegen deutsche Städte Jahrzehnte hinter Fahrradstädten wie Kopenhagen oder Amsterdam. Um diesen Rückstand aufzuholen, müssen in Deutschland laut Greenpeace über die kommenden Jahre etwa 100 Euro pro Einwohner und Jahr in den Bau einer sicheren Radinfrastruktur investiert werden.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) empfiehlt 30 Euro pro Einwohner und Jahr als Investition in den Radverkehr. Der Vergleich mit "Radelhauptstädten" wie Amsterdam, Kopenhagen oder Groningen zeigt, dass die pro-Kopf-Ausgaben der deutschen Kommunen für den Radverkehr signifikant erhöht werden müssen, um auch hierzulande eine ausreichende, sichere und bequeme Radverkehrsinfrastruktur zu schaffen.

 

Greifswald weist ebenfalls im Modalsplit einen hohen Anteil des Radverkehrs aus. Dies widerspiegelt sich jedoch nicht in den Ausbau- und Unterhaltungsaufwendungen. Dies muss aber anhand konkreter Konzepte erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2021, 2022 

Finanzhaushalt

Ja 

2021, 2022 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 x

 x

 x

 

Begründung:

Zu NEIN:  Es wird kein direkter Einfluss auf den Klimaschutz erwartet für Pkte. 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 12.

Zu JA, positiv: Mit einer Bevorzugung von ÖPNV und Rad wird eine Reduzierung von Emissionen aus PKWs angestrebt (Pkte. 10 und 13). Eine Umstellung der kommunalen Finanzwirtschaft auf ethisch-nachhaltige Finanzen fördert generell auch die Finanzierung von Klima-relevanten Vorhaben (Pkt. 11).

Zu JA, negativ: Die Strandaufspülung als solches wird sicherlich mit einem entsprechenden signifikanten Energieaufwand der Maschinen verbunden sein.

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Beschlüsse

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11.02.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - nicht abgestimmt

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22.02.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - Einzelabstimmung

Erweitern

01.03.2021 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen