Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0420
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau und Modernisierung des Technologiezentrums Vorpommern
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 07 Abteilung Wirtschaft und Tourismus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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10.05.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung
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Beratung
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12.05.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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31.05.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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14.06.2021
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt die außerplanmäßige Weiterleitung der vom Land zu erhaltenden Fördermittel für den Umbau und die Modernisierung des Technologiezentrums Vorpommern an die WITENO GmbH und befürwortet die mit dieser Maßnahme verbundene Sicherung der Zukunftsfähigkeit in Umsetzung des Konzeptes „TZV 2025“.
Sachdarstellung
- Technologiezentrum Vorpommern der WITENO GmbH - Modernisierungskonzept
Das Technologiezentrum Vorpommern (TZV) ist ein Gründer- und Technologiezentrum und im Markt erfolgreich etabliert. Eigentümer des Gebäudes ist die überwiegend städtische WITENO GmbH. Für den Grund und Boden besteht ein Erbbaurechtsvertrag mit der UHGW. Mit einer Auslastung von über 90% in den letzten Jahren konnte eine positive Entwicklung des TZV erreicht werden. Gleichwohl ist über die Jahre ein Modernisierungsstau entstanden, so dass eine gewisse Erwartungshaltung rein aus der Bezeichnung Technologiezentrum heraus nur noch bedingt erfüllt werden kann, ohne zu modernisieren.
Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Gebäudes und seiner von der WITENO erbrachten Dienstleistungen, die über ein klassisches Gewerbezentrum hinaus gehen und von den Mietern hoch geschätzt sind, soll der Standort mit den Maßnahmen des als Anlage beigefügten Konzeptes „TZV 2025“ modernisiert und auf die Herausforderungen der Zukunft (Digitalisierung, Klimawandel, New Work, Sharing Economy und Pandemie) ausgerichtet werden.
Investitionen sind vor allem in folgenden Bereichen geplant:
• Modernisierung des Konferenzbereichs im Hinblick auf die Digitalisierung (z.B. digitale Angebote und Räume)
• Ausbau und Optimierung der Konferenzbereiche im Hinblick auf die räumliche Aufteilung (Schaffung von variablen Flächen, New Work/Cowork)
• Umsetzung neuer hygienischer Anforderungen Konferenzbereiche (betrifft Lüftung, räumliche Aufteilung und Ausstattung)
• Optimierung genereller Energiekonzepte
• Modernisierung des Empfangsbereiches und Schaffung verbesserter Nutzungsmöglichkeiten (digitalen Service-Zentrale (TZV 4.0), Schallschutz)
• Erweiterung der Nutzflächen und Optimierungen Labor- und Produktionsgebäude
(siehe hierzu Erweiterung Impfzentrum in Punkt 2)
• Optimierte Nutzung der gesamten Außenflächen
• Modernisierung Logistik-Angebote, Schaffung E-Ladesäulen, neue Mobilitätskonzepte
Als erfolgreicher Betreiber von Gründerzentren, des Technologiezentrums Vorpommern und des BioTechnikum Greifswald sowie zukünftig auch des Zentrums für Life Science und Plasma-technologie und des digitalen Innovationszentrums, besteht die Zielstellung der WITENO GmbH in der Förderung von innovativen Unternehmensgründungen, von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und im Technologie- und Wissenstransfer in enger Kooperation mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist an der WITENO GmbH mit 68,7% beteiligt, weitere Gesellschafter sind die Universität Greifswald und die Sparkasse Vorpommern. Gemäß Gesellschaftervertrag der WITENO ist eine Gewinnerzielung nicht primär Zweck der Gesellschaft. Etwaige Gewinne sind nicht auszuschütten, sondern in die Tätigkeit der Gesellschaft zu reinvestieren.
- Fördermittel und Erweiterung Impfzentrum
Im Laborgebäude des Technologiezentrums Vorpommern in der Brandteichstraße befindet sich das hiesige Impfzentrum. Die WITENO GmbH vermietet die Räumlichkeiten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Gemeinsam mit dem Land und dem Landkreis musste im März 2021 wegen der Erhöhung des Impfstoffangebots dringend über eine Erweiterung des Impfzentrums von 2 auf 5 Straßen entschieden werden und aufgrund der aktuellen Corona-Lage kurzfristig vollzogen werden. Dies setzte weitere Investitionen in die Infrastruktur des Geländes, aber auch in die Haustechnik voraus. Mit Schreiben vom 05.03.2021 beantragte daher die Stadt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit die Gesamtmaßnahme „Umbau und Modernisierung des Technologiezentrums Vorpommern“ (siehe Punkt 1) mit einem Umfang von 3.000.000 EUR (für 2021 600.000 EUR, für 2022 2.400.000 EUR). Der Eigenanteil beträgt 10% (300.000 EUR). Bereits mit Schreiben vom 10.03.2021 erhielt die Stadt nach erfolgter baufachlicher Vorprüfung die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, womit die Erweiterung des Impfzentrums als Teil der Gesamtmaßnahme sofort umgesetzt werden konnte.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald sieht das Impfzentrum als eine Zwischennutzung für den akuten Corona-Bedarf, es besteht aber nach Aussage der WITENO grundsätzlich auch ein nachhaltiges Interesse an derartigen Flächen und Angeboten. Die Kosten für die akuten Maßnahmen beliefen sich auf ca. 300.000 Euro als Teil der Gesamtinvestition, die bereits durch die WITENO verauslagt wurden.
Geplant ist, dass seitens der Stadt die für die Maßnahme zur Verfügung gestellten Fördermittel an die WITENO GmbH 1:1 weitergeleitet werden, die auch den Eigenanteil in Höhe von 10% trägt. Der städtische Haushalt wird nicht belastet. Die Vorfinanzierung der Baumaßnahmen und die Refinanzierung des Eigenanteils obliegen der WITENO. Alle Gesellschafter der WITENO GmbH haben dem Vorhaben in einem Umlaufbeschluss zugestimmt. Alle Fördermittelbestimmungen werden bei Weiterleitung der Fördermittel der WITENO auferlegt. Sämtliche mit der Realisierung des Vorhabens zu erbringenden Leistungen werden von der WITENO GmbH beauftragt und bezahlt.
Aufgrund der beschriebenen Dringlichkeit war eine direkte Abbildung der Finanzen im kommunalen Haushalt nicht möglich. Der Haushalt war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits beschlossen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2021/22 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
1 |
57100.23310000 |
Anzahlung auf Sonderposten |
2.700.000,00 |
|
2 |
1 |
57100.01990000 |
Investitionszuschuss |
2.700.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2021 |
0 |
0 |
+ 540.000,00 |
|
1 |
2022 |
0 |
0 |
+ 2.160.000,00 |
|
2 |
2021 |
0 |
0 |
- 540.000,00 |
|
2 |
2022 |
0 |
0 |
- 2.160.000,00 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2021 |
57100.23310000 |
540.000,00 |
1 |
2022 |
57100.23310000 |
2.160.000,00 |
|
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2022 ff. |
57100.53200000 |
0 |
Abschreibung |
33.750,00 |
2 |
2022 ff. |
57100.41510000 |
0 |
Erträge aus der Auflösung Sonderposten |
33.750,00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|