Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0078-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderrichtlinie für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
14.06.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
15.06.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlusskontrolle
|
|
|
13.09.2021
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, eine Förderrichtlinie für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen zu erlassen. Gefördert werden sollen Gebäudeeigentümer wie z.B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften) sowie Wohnungseigentümer von selbst genutztem Wohnraum, sofern sie an anderer Stelle keine Fördergelder erhalten haben. Individuelle Anpassungen im Wohnraum zum Abbau von Barrieren sollen mit bis zu 5.000,00 € pro Haushalt gefördert werden. Sollte ein Antrag auf Grund aufgebrauchter Fördergelder abgelehnt werden, soll die Möglichkeit der erneuten Antragsstellung im Folgejahr bestehen. Anträge von bedürftigen Haushalten sind zu bevorzugen. Die Richtlinie soll möglichst zum 01.09.2021 in Kraft treten und bei Privatpersonen eine Einkommensbegrenzung enthalten (z.B. angelehnt an §3 in BV-P-ö/07/0003-05).
Beschlusskontrolle:
Übermittlung der Förderrichtlinie an Bürgerschaft: vor dem 01.09.2021
Bürgerschaft: 13.09.2021
Sachdarstellung
Mit der Förderrichtlinie für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen unterstützt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Einige Menschen sind im Laufe ihres Lebens auf Grund altersbedingter Mobilitätseinschränkungen oder einer Behinderung auf barrierefreien Wohnraum angewiesen. Viele von ihnen hegen den Wunsch, trotz dieser Einschränkungen möglichst lange zu Hause wohnen zu können. Mit wenigen baulichen Veränderungen kann der Wunsch nach Selbstständigkeit und Eigenverantwortung auch im Alter oder im Krankheitsfalle erfüllt werden.
Gefördert werden sollen individuelle Anpassungen des Wohnraums sowie eine barrierefreie und altersgerechte Gestaltung von Außenanlagen. Dazu gehören beispielsweise Badumbauten, Türvergrößerungen, Treppenlifte, Zugänge zur Terrasse oder zum Balkon, eine stufenarme Erschließung von Gebäudezugängen, beidseitige Handläufe oder die Installation eines elektrischen Türantriebes.
Die Förderung ist eine Freiwilligkeitsleistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Die Fördermittel sind begrenzt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, wird – auch bei vollständiger und richtiger Antragstellung – keine Förderung mehr gewährt. Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Ein Beispiel für eine solche Förderrichtlinie kann in Stuttgart nachverfolgt werden.
Mit dem Beschluss BV-P/07/0176-01 vom 31.8.2020 wurde eine entsprechende Prüfung beauftragt. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde die rechtliche Zulässigkeit für die UHGW inzwischen bestätigt. Am 1.3.2021 beschloss die Bürgerschaft für 2021 und 2022 auch die erforderlichen Mittel.
Die Bürgerschaft möchte vor dem 01.09.2021 über die Förderrichtlinie in Kenntnis gesetzt werden.
Link zur Förderrichtlinie in Stuttgart: https://www.stuttgart.de/medien/ibs/Foerderrichtlinie-barrierefreies-altersgerechtes-Wohnen-GRDrs-1452-2019-Anlage-2.pdf
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2021/22 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2021/22 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
1 |
111.02.00.0/54190000 |
Zuschüsse an Sonstige für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen |
50.000 |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2021 |
50.000 |
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2021 |
Zuschüsse an Sonstige für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen |
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2022 |
Zuschüsse an Sonstige für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen |
50.000 |
|
50.000 |