Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0097
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederaufnahme des Enteignungsverfahrens für das Gebäude Baderstraße 2
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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31.05.2021
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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14.06.2021
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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15.06.2021
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Sachdarstellung
Am 3. September 2015 hat die UHGW beim Ministerium für Inneres als der Enteignungsbehörde beantragt, das Haus Baderstraße 2 zu enteignen.
In seinem Schreiben vom 4. Februar 2016 bezweifelt das Innenministerium, dass Enteignungsgründe vorliegen, weil noch mildere Mittel angewendet werden könnten. Als ein solches benennt es ausdrücklich ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB und § 1, § 20 DSchG. Ein solches Gebot würde jedoch nicht mehr erreichen, als die Stadt bereits durch die mit Städtebaufördermitteln finanzierten Sicherungsarbeiten bewirkt hat. Darüber hinaus hat Prof. Dr. Joachim Lege bereits am 19. Februar 2014 festgestellt: „Es kann nicht richtig sein, die Enteignung deshalb für unzulässig zu halten, weil die öffentliche Hand den Eigentümer weiter subventionieren könnte.“ Durch ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot würde auch keine Nutzung des Gebäudes herbeigeführt, die allein für eine dauernde Erhaltung und eine funktionale Eingliederung in den Stadtraum sorgen könnte.
Deshalb hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeister am 4. November 2019 beauftragt, „Verhandlungen mit dem Eigentümer der Baderstraße 2 (Sibylla-Schwarz-Haus) über den Abschluss eines Mietvertrages mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufzunehmen“.
Der Oberbürgermeister hat der Bürgerschaft hierüber noch nicht abschließend berichtet. Die bloße Dauer der Verhandlungen berechtigt aber zu der Annahme, dass die Verhandlungen zu keinem Ziel führen. Daher möge die Bürgerschaft beschließen, Punkt 3 der BV vom 4. November 2019 wieder aufleben zu lassen und das Enteignungsverfahren weiterzuverfolgen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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