Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0455-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt der Weiterverfolgung bzw. Umsetzung einer Zeltlösung gemäß Sachdarstellung zur Schaffung einer Interimsspielstätte für die Theater Vorpommern GmbH in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Zeit der Theatersanierung zu. Die notwendigen Haushaltsmittel sind in die Planung der Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 aufzunehmen.

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Sachdarstellung

Stadtverwaltung und Theater haben im Zusammenhang mit der bevorstehenden Sanierung des großen Theaterhauses in Greifswald verschiedene Möglichkeiten zur Schaffung einer Interimsspielstätte geprüft. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit erschien lange Zeit der Bau einer Halle, die zunächst als Ausweichspielstätte und später zur Unterbringung der mittlerweile ebenfalls sanierungsbedürftigen Theaterwerkstätten genutzt würde, als Vorzugsvariante. Nach Abschluss der Grundlagenermittlung und Vorplanung wurde mit Blick auf die hohen Kosten jedoch entschieden, von diesem Projekt Abstand zu nehmen.

 

Die von Theater und Stadt nunmehr favorisierte Lösung ist die Errichtung eines Theaterzeltes auf der Veranstaltungsfläche am Museumshafen. Das Zelt soll während der Sanierungsphase durchgehend dort stehen bleiben, das heißt, dass andere Veranstaltungen auf alternative Standorte, wie die Jungfernwiese, den Fischmarkt, das Mühlentor oder andere Orte ausweichen müssen. Angestrebtes Ziel ist dabei, Greifswald für Zirkusbetriebe, Festivalorganisator*innen und andere Veranstalter*innen weiterhin attraktiv zu halten. Mögliche Nachteile aus der Standortverlagerung könnten z. B. durch geringere Standmieten oder eine stärkere Zusammenarbeit mit der Greifswald Marketing GmbH, um entsprechende Werbe-, Beschilderungs- und Marketingkonzepte zu erarbeiten, kompensiert werden.

 

Nach aktuellem Planungsstand soll der Zeltaufbau im Juni 2022 beginnen, sodass die Spielzeiteröffnung des Theaters im Herbst 2022 in der Interimsspielstätte stattfinden kann. Je nachdem, wie zügig die Sanierungsarbeiten am großen Haus vorangehen, wird mit einer dreijährigen Nutzungs- bzw. Standzeit des Zeltes gerechnet.

 

Ein wesentlicher Vorteil der Zeltlösung ist, dass Produktionen aller Sparten des Theaters auch während der Schließung des großen Hauses weiterhin in Greifswald gezeigt werden können. Damit bleibt für die Bewohner*innen der Universitäts- und Hansestadt und des Umlandes ein breites kulturelles Angebot erhalten. Die innenstadtnahe Lage sichert zudem eine gute Erreichbarkeit.

 

Es ist vorgesehen, neben der Zeltanlage Container aufzustellen, in denen die Theaterkasse sowie der Backstage- und Gastronomiebereich untergebracht werden. Die Verwaltung des Theaters kann bis zum Wiedereinzug in das sanierte Haus Räumlichkeiten der Stadt in der Goethe-Straße 2a nutzen, in denen bislang Mitarbeiter*innen des Amtes für Bildung, Kultur und Sport, der Abteilung Allgemeine Finanzwirtschaft und der Abteilung für Wirtschaft und Tourismus untergebracht sind. Deren Arbeitsplätze werden u. a. in das Stadthaus und in die Walther-Rathenau-Straße verlagert.

 

Noch nicht abgeschlossen ist die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für die Schneiderei. Aus Platzgründen ist deren Unterbringung im großen Theaterhaus nach der Sanierung nicht mehr möglich. Ebenso muss eine Lösung für die Theaterwerkstätten gefunden werden, da sich die im Gewerbegebiet Herrenhufen gelegenen Gebäude mittlerweile in einem baufälligen Zustand befinden. Beide Sachverhalte sollen im Austausch mit den anderen Gesellschaftern des Theaters geklärt werden.

 

Das Ballett könnte seine Proben während der Theatersanierung in eine bislang von der Berufsschule genutzten Sporthalle in der Siemensallee verlegen. Diese würde über die notwendige Größe und entsprechende Nebenräume verfügen (Sanitär/Duschen/Umkleiden). Aktuell wird geprüft, ob der Ballettboden aus dem großen Haus bei Bedarf übergangsweise dort verlegt werden könnte. Die Kaltmiete würde voraussichtlich 1.400 EUR pro Monat betragen.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts sind für das Haushaltsjahr 2022 rund 460 T€ für Umzugs- und (anteilige) Mietkosten im Zusammenhang mit einer Interimsspielstätte für das Theater eingeplant worden. Nach jetzigem Kenntnisstand sind diese Planansätze ausreichend und keine überplanmäßigen Ausgaben zu erwarten. Für die Folgejahre 2023 bis 2025 wird geschätzt, dass neben dem „regulären“ Theaterzuschuss weitere Zuwendungen an das Theater zur Finanzierung der Interimslösung zwischen 600 und 700 T€ notwendig werden. Die genauen Kosten wird man erst nach Vorlage aller Ausschreibungsergebnisse ermitteln können. Aktuell läuft die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Interimsspielstätte. Diese ist Grundlage für das folgende Ausschreibungsverfahren zur Einholung von Angeboten für Zeltlösungen.

 

Bei der weiteren Planung und Umsetzung sind die Vorgaben unterschiedlichster Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen sein (Landesbauordnung, Versammlungsstättenverordnung, Imissionsschutzgesetz, Stellplatzverordnung etc.). Ebenso ist die Einholung einer Baugenehmigung mit Betriebs- und Brandschutzkonzept erforderlich. Angesichts der ambitionierten Zeitschiene wird es einen regelmäßigen Austausch hierzu mit allen zuständigen Fachämtern sowie den Stadtwerken und dem Eigenbetrieb Abwasserwerk geben

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2023-2025

Finanzhaushalt

Ja

2023-2025

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

09

2.6.1.00.00.0/54120000/54120.40002

Miete Interimsspielstätte (Zelt einschließlich Container, Ballettprobebühne und Verwaltung i. d. Goethestraße)

600.000,-

2

09

2.6.1.00.00.0/54120000/54120.40003

Zuschuss Umzugskosten

100.000

 

 

HHJahr

Planansatz (Planung)

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2023

420.000,-

0,-

-180.000,-

1

2024

420.000,-

0,-

-180.000,-

1

2025

0.-

0,-

-600.000,-

2

2023

0,-

0,-

 

2

2024

0,-

0,-

 

2

2025

0,-

0,-

-100.000,-

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

Haushaltsmittel sind in die Planung der Haushaltsjahre 2023,2024 und 2025 aufzunehmen

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

Ja

 

 

Begründung:

Es wird davon ausgegangen, dass die Sanierung auch zu energetischen Einsparungen im Theaterhaus führt.

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Beschlüsse

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16.08.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - nicht auf TO gesetzt

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18.08.2021 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - ungeändert abgestimmt

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30.08.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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13.09.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen