Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0467
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe Sanierung Außenanlagen Nexö Grundschule
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.2 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Hochbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)
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Beratung
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20.09.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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27.09.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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28.09.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.10.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.11.2021
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Sachdarstellung
Bereits 2012 hat die Nexöschule einen Antrag auf Sanierung der Außenanlagen gestellt. Die vorhandene Anlage ist zwar gut gepflegt, jedoch in die Jahre gekommen. Der westliche Teil mit dem ehemaligen Schulgarten und einem Spielplatz mit Kleinspielgeräten ist bei schlechtem Wetter nicht nutzbar. Hier sollte mit den im Haushalt eingestellten und durch die Bürgerschaft aufgestockten Mitteln von 150.000 € zumindest eine Verbesserung der Situation erreicht werden. Der Rest der Außenanlagen hätte später jedoch auch saniert werden müssen. Das Arbeiten in solchen Abschnitten erfordert immer Kompromisse und führt an den Schnittstellen zur Verdoppelung des Aufwandes und der anteiligen Kosten.
Daher hat die Verwaltung im Rahmen des „Schulbauprogramms des MV-Schutzfonds“ einen Antrag gestellt um mit geringerem finanziellem Mehraufwand die umfassende Sanierung Außenanlagen in einem Zuge nunmehr komplett zu erneuern. Das Schulbauprogramm des MV-Schutzfonds fördert Maßnahmen, die der Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen dienen.
Der Bewilligungsbescheid vom 29.07.2021 für die vollständige Sanierung der Außenanlagen liegt mit Eingang bei der UHGW am 03.09.2021 vor. Die volle beantragte Zuwendung i.H.v. 311.497,50 EUR wurde genehmigt. Insofern ist die komplette Sanierung in einem Zuge notwendig und unabdingbar.
Die Umgestaltung des Schulhofes an der Martin-Andersen-Nexö-Grundschule unterstützt die Schule bei der Umsetzung der durch die Corona-Pandemie entstandenen neuen und zusätzlichen Vorgaben, vor allem hinsichtlich der Abstandsregelungen. Durch die uneingeschränkte ganzjährige Nutzbarmachung des Schulhofes besteht die Möglichkeit diesen als zusätzliches, offenes Klassenzimmer zu nutzen. Somit werden die Räumlichkeiten in der Schule entlastet. Gleichzeitig ermöglicht die Umgestaltung eine bessere Verteilung der Schüler*innen auf der Schulhoffläche. Des Weiteren ist auch angestrebt, diese dann neugestaltete Fläche mit Spiel- und Sportgeräten sowie Aufenthaltsmöglichkeiten allen Bürger*innen außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung zu stellen. Dieses Vorgehen wird bei allen bereits durchgeführten Vorhaben in hohem Maße angenommen.
Die der Fördermittelbeantragung zugrunde liegende Summe der Baumaßnahme entspricht 670.000,- €. Bei einem Fördersatz von 50 % und nur anteilig zuwendungsfähigen Baunebenkosten beträgt der Eigenanteil der UHGW entsprechend nachfolgender Darstellung 358.502,50 €:
Gesamtbaukosten |
670.000,00 Euro |
Zuwendungsfähige Kosten |
622.995,00 Euro |
Zuschuss |
311.497,50 Euro |
Eigenanteil UHGW |
358.502,50 Euro |
Im Haushalt sind dafür in den Jahren 2021/22 150.000,-€ investiv vorgesehen, so dass überplanmäßig 208.502,50 € bereitgestellt werden müssen. Dies soll überwiegend aus dem Titel Schwerpunktspielplätze des Amtes 66 erbracht werden. Dafür sind im Haushalt 2021 50.000,- € und 2022 300.000.- € vorgesehen. Die Deckung soll aus der Jahresscheibe 2022 genommen werden. Die Außenanlagen der Nexö Grundschule werden nur von Schulkindern und nachmittags auch von den Hortkindern des Horts „Kunterbunt“ genutzt. Durch die Sanierung verbessern sich deren Bedingungen im Außenbereich erheblich. Daher erscheint es folgerichtig, die Deckungsmittel aus dem Bereich der Schwerpunktspielplätze zu nehmen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2021ff |
Finanzhaushalt |
ja |
2021ff |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
9 |
21102/0962/ 09620.40069 |
Aufwertung Außenanalgen |
670.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2021 |
30.000 |
0,00 |
+9.000 |
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2 |
2022 |
120.000 +9.000 (EMÜ aus 2021) |
0,00 |
-520.000,00 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
55100.09640000 (09640.40022) – Schwerpunkt-Spielplätze |
208.502,50 |
1 |
2022 |
11401.52313000 (02101.50000) – DR Werterhaltung zur Zwischenfinanzierung |
311.497,50 |
1 |
2022 |
21102.23310000 – Fördermittel |
311.497,50 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2023ff |
21102.523142000 (21160.50011) |
4.800 |
Wartung/ Instandsetzung |
200,00 |