Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0411-03-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Antrag zur Vorlage BV-V/07/0411-04
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.11.2021
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, folgende Änderungen am Satzungsentwurf zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Universitäts- u. Hansestadt Greifswald vorzunehmen:
A:
1) §3, Absatz (3), Ziffer 9 wird folgendermaßen verändert: „9. Plakate oder sonstiges Werbematerial anzuschlagen sowie Waren und gewerbliche Dienste jeglicher Art ohne vorherige Genehmigung anzubieten“
2) §3, Absatz (3), Ziffer 13 wird folgendermaßen ergänzt: „…sowie an den Tagen vor Sonn- und Feiertagen von 24:00 Uhr bis 08:00 Uhr“
§ 3 Absatz 3 Ziffer 13 wird gestrichen
B: Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, bis zur ersten Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit im Jahr 2022 in jedem Stadtteil mindestens eine Grillfläche auszuweisen.
Sachdarstellung
Sachdarstellung Die unter Punkt A des Änderungsantrages vorgeschlagenen Änderungen dienen dazu, eine Über- Reglementierung für die Nutzung der Grünanlagen und Grünflächen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu vermeiden. Stattdessen wird die verantwortungsvolle Nutzung der Grünflächen durch alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie durch andere Besucher*innen der Grünanlagen angestrebt. Dies wird u.a. dadurch ermöglicht, dass Zuwiderhandlungen gegen die Satzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können (siehe §15) oder dass Platzverweise ausgesprochen werden können (siehe §13). Dies gilt insbesondere beim Verstoß gegen die Nachtruhe bzw. bei der Störung anderer Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlagen/ Grünflächen sowie bei entstandenen Verunreinigungen oder Schäden, z.B. durch gemeinsames Grillen. Mit der Möglichkeit, Verstöße gegen die Satzung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden oder Platzverweise auszusprechen, wird auch der Kommunale Ordnungsdienst in die Lage versetzt, die Einhaltung der Satzung durchzusetzen. Mit der Einfügung von Punkt B im Änderungsantrag wird dem Umstand Rechnung getragen, dass mit der Verabschiedung der vorliegenden Satzung im Jahr 2022 lediglich ein öffentlicher Grillplatz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausgewiesen wäre. Dies ist bezogen auf die Gesamtzahl der in Greifswald lebenden Menschen nicht ausreichend. Um möglichst vielen Leuten auch weiterhin das Grillen im öffentlichen Raum zu ermöglichen, soll pro Stadtteil spätestens zum Beginn des Frühjahrs mindestens eine Grillfläche ausgewiesen sein. Sollte dies nicht möglich sein, soll hinsichtlich des öffentlichen Grillens der status quo zum Zeitpunkt vor der Verabschiedung der Satzung automatisch wieder hergestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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06 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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