Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0475

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt, in welcher Form die Doppelförderung bei Anträgen aus dem Ortsteilbudget ausgeschlossen werden soll.

 

Variante 1: „Eine Doppelförderung der beantragten Projekte aus diesem Budget und anderen städtischen Mitteln ist ausgeschlossen.“

 

Variante 2: „Eine Doppelförderung aus diesem Budget und anderen städtischen Mitteln ist ausgeschlossen.“

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Sachdarstellung

 

Die Richtlinie für die Budgets der Ortsteilvertretungen wurde durch die Verwaltung überarbeitet. Die OTVen wurden darüber informiert; Anregungen der OTVs sind bei der Überarbeitung eingeflossen.

 

Gemäß Entscheidung der Bürgerschaft (im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/22, siehe Nr. 44 Änderungsliste) ist eine Doppelförderung aus dem OTV-Budget und anderen städtischen Mitteln auszuschließen. Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten des Ausschlusses:

1.      Die Förderung wird nur für das jeweils beantragte Projekt ausgeschlossen. Das bedeutet, dass z. B. ein Sportverein, der regelmäßige städtische Zuschüsse erhält (z. B. institutionelle Förderung), trotzdem einen Antrag für ein besonderes Projekt stellen darf.

2.      Die Doppelförderung wird generell ausgeschlossen. Das würde bedeuten, dass (Sport-) Vereine, Schulen, die Freiwillige Feuerwehr, der Stadtjugendring usw., die andere städtische Zuschüsse erhalten, grundsätzlich keine OTV-Anträge mehr stellen können, auch wenn die Projektidee in keinem Zusammenhang zu der anderen städtischen Förderung steht.

 

Ein Kompromiss zwischen Nr. 1 und 2 ist nicht praktikabel. Eine Soll-Regelungen („im Regelfall“) würde die Problematik nach sich ziehen, dass es Kriterien geben müsste, wann ein Regelfall und wann eine Ausnahme vorliegt. Die Intention des OTV-Budgets ist es, dass die verwaltungsseitigen Regularien auf ein Minimum reduziert werden, damit es ein einfaches Antragsverfahren gibt und ein großer Spielraum für Entscheidungen der OTVen bleibt. Dies würde dann aber auch bedeuten, dass jede OTV sich mit der Problematik, wann eine Ausnahme gemacht werden kann, auseinandersetzen muss (eigene Kriterien aufstellen). Wahrscheinlich wird es Unterschiede bei den OTVen geben. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung der Antragstellenden führen.

 

Bei einer Vorabstimmung mit den Fraktionen gab es unterschiedliche Reaktionen zur Frage, wie die Doppelförderung auszuschließen ist. Daher sollte die Bürgerschaft diesen Aspekt der neuen Satzung konkret entscheiden, damit die korrekte politische Intention bei der Umsetzung der neuen Richtlinie berücksichtigt wird.

 

Die beiden Varianten sind im Anhang beigefügt und der zu entscheidende Satz jeweils gelb markiert.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.10.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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08.11.2021 - Bürgerschaft (BS) - zurückverwiesen in die OTV

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15.11.2021 - Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie) - Variantenabstimmung

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15.11.2021 - Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV) - Variantenabstimmung

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16.11.2021 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL) - Variantenabstimmung

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16.11.2021 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El) - Variantenabstimmung

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17.11.2021 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - Variantenabstimmung

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17.11.2021 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII) - Variantenabstimmung

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17.11.2021 - Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr) - Variantenabstimmung

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18.11.2021 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I) - Variantenabstimmung

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22.11.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - Variantenabstimmung

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29.11.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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13.12.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen