Informationsvorlage - IV/07/0045-01

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Die Ausschüsse nehmen das als Anlage beiliegende „Ladeinfrastrukturkonzept zur bedarfsgerechten Entwicklung einer angepassten Ladeinfrastruktur für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ zur Kenntnis.

 

Hintergrund

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat sich mit dem Masterplan 100% Klimaschutz (B638-23/17) ambitionierte Klimaschutzziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen gesetzt. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll bis zum Jahr 2050 um 95 Prozent und der Umsatz von Endenergie um 50 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, empfiehlt das Masterplanplankonzept die Umsetzung von Maßnahmen in den Handlungsfeldern Stadtentwicklung, Kommunale Gebäude und Anlagen, Ver- und Entsorgung, Mobilität, interne Organisation, Private Haushalte sowie Gewerbe.

Die Umstellung der Antriebstechnologien im Verkehrsbereich von herkömmlichen Verbrennungsmotoren auf klimafreundliche Antriebslösungen ist ein wichtiger Baustein, um Schadstoff- und Treibhausgasemissionen lokal im Stadtgebiet zu verringern. Dabei stellt die Elektromobilität einen wesentlichen Lösungsansatz dar.

Um die Verbreitung der Elektromobilität zu fördern bei gleichzeitiger Stärkung des Umweltverbundes, ist es notwendig, die entsprechenden Voraussetzungen im Bereich Ladeinfrastruktur zu schaffen.

Das nun fertiggestellte „Ladeinfrastrukturkonzept zur bedarfsgerechten Entwicklung einer angepassten Ladeinfrastruktur für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ wurde im Rahmen des Maßnahmenpaketes Mobilität (M), Maßnahme 16 Förderung der Elektromobilität in der Stadt (Masterplan, 2017) erarbeitet.

Das LIS-Konzept enthält eine Prognose des räumlich und zeitlich differenzierten Ladebedarfes und der benötigten Ladeinfrastruktur bis zum Jahr 2030 mit konkreten Standortvorschlägen. Diese Prognose dient der Kommune „als Steuerungsinstrument und ermöglicht die gezielte Abdeckung von Standorten zum Zeitpunkt der steigenden Nachfrage.“ (Ladeinfrastrukturkonzept, 2021)

In die Erarbeitung des Konzeptes wurden die Stadtwerke Greifswald, die lokalen Wohnungsunternehmen sowie weitere Akteure der lokalen Wirtschaft, der Politik und Stadtverwaltung sowie interessierte Bürger*innen einbezogen. Zudem wurden in 2020 zwei Fach-Workshops mit den lokalen Unternehmen durchgeführt. Dadurch konnten die konkreten Anforderungen an Ladeinfrastruktur (LIS) identifiziert und angepasste Lösungen ermittelt werden.

 

Veröffentlichung: Das „Ladeinfrastrukturkonzept zur bedarfsgerechten Entwicklung einer angepassten Ladeinfrastruktur für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ soll dieses Jahr auf der Webseite der Stadt Greifswald veröffentlicht werden. Zudem wird die Mobilitätswerk GmbH das Konzept und die Ergebnisse in einem Vortrag der Öffentlichkeit vorstellen. Der Termin für die Präsentation ist für Januar 2022 geplant.

 

Auftragnehmer: Mobilitätswerk GmbH, Dresden (Auftragsvergabe am 14.10.2019)

 

Förderung: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI, koordiniert durch die Programmgesellschaft NOW GmbH und durch den Projektträger Jülich (PtJ), Zuwendungsbescheid „Ladeinfrastrukturentwicklung_Greifswald“ (FKZ 03EMK3064) vom 3.5.2019 durch den Projektträger Jülich

 

Förderquote: 80%

 

Kosten: 34.380,00 € (Förderung: 27.504,00 €, Eigenmittel: 6.876,00 €)

 

Ziel

Ziel des Ladeinfrastrukturkonzeptes ist es,

  • Elektromobilität zu fördern und Akzeptanz zu schaffen,
  • Informationen zu Elektromobilität und Ladeinfrastruktur bereitzustellen,
  • Anbieter von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum bei der Errichtung zu leiten und ein Angebot für Investoren zu schaffen,
  • Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung bei Antragstellung zu Ladeinfrastruktur bereitzustellen.

Das Ladeinfrastrukturkonzept stellt damit einen Leitfaden mit Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung dar und ist kein Ausbauplan für Ladeinfrastruktur in der Stadt Greifswald. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur liegt in der Verantwortung der wirtschaftlich agierenden Akteure und fällt nicht in den kommunalen Aufgabenbereich der Daseinsvorsorge. Für die Etablierung der Elektromobilität ist der Auf- und Ausbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur jedoch eine wichtige Voraussetzung. Hier kann die Kommune unterstützend und lenkend (im rechtlichen und planerischen Rahmen) eingreifen und die wichtige Funktion der Informationsbereitstellung und Kommunikation einnehmen.

 

Inhalte

Das Ladeinfrastrukturkonzept (123 Seiten) behandelt im Wesentlichen folgende Themen

  • Prognose der benötigten Ladeinfrastruktur (LIS) bis zum Jahr 2030
  • Unterscheidung zwischen privater, halböffentlicher und öffentlicher Ladeinfrastruktur sowie Vorschläge von Lösungsansätzen für diese Bereiche
  • Potentialbetrachtung Energieerzeugung und –bedarf
  • Standortvorschläge im öffentlichen Raum
  • Genehmigung von Ladeinfrastruktur
  • Elektromobilität in der Bauplanung
  • LIS für Pedelecs und E- Bikes
  • Exkurs Wasserstoffmobilität

 

und enthält Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge (18 Maßnahmen) zur Umsetzung des Konzeptes und zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.

 

Ergebnisse

Das Ladeinfrastrukturkonzept enthält eine detaillierte Standortanalyse und Bedarfsprognose für Ladeinfrastruktur. Zur Analyse der erwarteten E-Pkw in Greifswald wurden Studienergebnisse zu Markthochlauf-Szenarien (progressives, moderates und konservatives Szenario) in Deutschland zugrunde gelegt. Für Greifswald wird im erwarteten Szenario (moderat) 2.960 E-Pkw bis 2030 erwartet. Dies entspricht einem E-Pkw- Anteil von 13,5 % in 2030, ausgehend von einem E-Pkw-Anteil von 0,31 % Anfang 2020 (ca. 42 E- Pkw).

Unter Beachtung der Bedarfsprognose sowie der Betrachtung von halböffentlichen und öffentlichen Flächen konnten 40 Standorte für Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet identifiziert werden. Diese Standortvorschläge sind als Empfehlungen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur zu verstehen und als Hinweis dafür, in welchem Bereich des Stadtgebietes ein Bedarf an Ladeinfrastruktur vorhanden ist bzw. sein wird.

Diese Standortvorschläge unterliegen der kontinuierlichen Prüfung, der Anpassung an neu entstehende Bedarfe und des vorhandenen Stromnetzes. Eine enge Zusammenarbeit mit den Akteuren der Stadt, wie den Stadtwerken, den Wohnungsunternehmen und Unternehmen sowie der Fachämter der Stadtverwaltung ist eine wichtige Grundlage zum koordinierten Ausbau der Ladeinfrastruktur und zur Erfüllung der Querschnittsaufgabe.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.11.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - zur Kenntnis genommen

Erweitern

24.11.2021 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - zur Kenntnis genommen