Informationsvorlage - IV/07/0051-01

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 08.11.2021 (Beschlussvorlage BV-P-ö/07/0147-0-01) den Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in der Straße An den Wurthen zu prüfen.

 

Die Bearbeitung des Prüfauftrages durch die Fachämter hat folgende Ergebnisse erzielt:

 

(1)  Anpassung der Planung bezüglich einer getrennten Führung des Pkw- und Radverkehrs

 

Mit der Errichtung der umfangreichen Wohnbebauung im Rahmen der Umsetzung der Bebauungsplangebiete Nr. 55 - Hafenstraße - und Nr. 55A - Alter Speicher - wird sich das Fußgängeraufkommen deutlich erhöhen. Dementsprechend ist die Straße An den Wurthen mit beidseitigen Gehwegen auszustatten, um den Fußgängern als schwächsten Verkehrsteilnehmern gesicherte Verkehrsräume zur Verfügung zu stellen - siehe auch Städtebaulicher Rahmenplan Innenstadt / Fleischervorstadt (Neufassung 2016): Straße An den Wurthen als Erschließungsstraße mit beidseitigen Gehwegen. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006 (RASt 06) sind an angebauten Straßen Anlagen für den Fußverkehr überall erforderlich.

 

Für die B-Plangebiete Nr. 55 und 55A ist eine Erschließung durch den Stadtbusverkehr vorgesehen. Die Vergabe des Planungsauftrages für die Überplanung des Liniennetzes wird derzeit vorbereitet. Sofern in der Straße An den Wurthen Bushaltestellen angeordnet werden sollten, ist auch auf der Westseite (am Alten Friedhof) ein Gehweg notwendig.

 

Die Verschiebung der Fahrbahn direkt an den Zaun des Alten Friedhofs bedeutet ein dichtes Heranrücken an den sehr wertvollen straßenprägenden und denkmalgeschützten Baumbestand des Alten Friedhofes. Die Bauarbeiten für eine Fahrbahn erfordern größere Aufgrabungen und eine höhere Versiegelung gegenüber einem Gehweg mit Pflasterbefestigung. Für die Gewährleistung des Lichtraumprofils für Busse, Müllfahrzeuge und Lkw-Verkehr ist ggf. ein Ausästen der angrenzenden Friedhofbäume erforderlich. Dies wird von der unteren Denkmalschutzbehörde abgelehnt und ist auch aus grünplanerischer Sicht nicht vertretbar.

 

Parallel zur Planung der Verkehrsanlagen für die Straße An den Wurthen erfolgt die Planung der Ver- und Entsorgungsanlagen im Auftrag der Stadtwerke und des Abwasserwerkes Greifswald. Nach der Information im Bau- und Klimaausschusses am 28.09.2021 über die Vorzugsvariante zur Umgestaltung fand eine gemeinsame Abstimmung aller Beteiligten zum weiteren Vorgehen statt. Besprochen wurde die weiterzuverfolgende Straßenplanung und in Abhängigkeit davon Lage und Verlauf der Ver- und Entsorgungsleitungen. Eine Verschiebung der Fahrbahn und Änderungen am Gehweg würden für die Stadtwerke und das Abwasserwerk eine Änderung / Neuplanung der Leitungstrassen nach sich ziehen.

 

In Tempo-30-Zonen sind gem. § 45 StVO keine benutzungspflichtigen Radwege vorzusehen. Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt.

Dem Neubau eines nicht benutzungspflichtigen einseitigen Radweges wird von den Fachämtern nicht zugestimmt. Gemäß StVO und VwV StVO ist die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden. Die Freigabe in Gegenrichtung ist eine häufige Unfallursache. Für einen einseitigen Zweirichtungsradweg sind zudem die zur Verfügung stehenden Flächen nicht ausreichend.

 

Im Ergebnis der Prüfung wird die von der Politik vorgeschlagene Anpassung der Planung gemäß obenstehender Variante nicht befürwortet und wird nicht weiterverfolgt.

 

Für mehr Sicherheit und Komfort für den Radverkehr in der Straße An den Wurthen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

         Für die Untersetzung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h sind im Straßenverlauf zwei leichte Verschwenkungen der Fahrbahn vorgesehen.

         Es werden geschwindigkeitsreduzierende bauliche Elemente - Plateauaufpflasterungen und / oder Fahrbahneinengungen - angeordnet. Die Plateauaufpflasterungen können durch den Stadtbusverkehr problemlos befahren werden und in den Randbereichen verbleibt beidseits eine befahrbare Breite von 0,8 - 1,0 m für den Radverkehr.

         Die für die Bewohner geplanten Längsstellplätze werden in Parkbuchten angelegt. Damit verbessert sich - auch für den Radverkehr - der Fahrkomfort, da die derzeitige Umfahrung von auf der Fahrbahn parkenden Fahrzeugen entfällt.

         Eine kurze und attraktive Verbindung für den Radverkehr aus den B-Plangebieten Nr. 55 und 55A zur Greifswalder Fahrradachse Bahnhof - Innenstadt - Schönwalde / Ostseeviertel - Elisenhain soll über die Trasse Gertrudenstraße - Käthe-Kollwitz-Straße geschaffen werden. Im Vorentwurf zum B-Plan Nr. 55A ist entlang der östlichen Grenze des Plangebietes eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg vorgesehen, die von der Hafenstraße bis zur südlichen B-Plangrenze mit Anbindung an die Gertrudenstraße führt. Innerhalb des B-Plangebietes ist durchgängig eine komfortable Breite von 4,5 m für den Geh- und Radweg festgesetzt. Um die Befahrung der Gertrudenstraße für den Radverkehr attraktiv zu gestalten, soll im Rahmen der bereits im Städtebaulichen Rahmenplan Innenstadt / Fleischervorstadt als erforderlich dargestellten Sanierung eine Umgestaltung zu einer Fahrradstraße erfolgen. Damit wird eine durchgängige und direkte Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen Ryck / Hafenstraße und der Wolgaster Straße hergestellt.

 

 

(2 a) Gestaltung der Fahrbahnoberfläche zur Anregung einer mittigen Nutzung der Fahrbahn durch Radfahrende durch verbreiterten Randstreifen

 

Die aus der Stellungnahme der Stadtverwaltung übernommene Abbildung zeigt die Gestaltung einer Fahrradstraße in Rotterdam. Die Straße An den Wurthen ist jedoch eine Erschließungsstraße mit Pkw-, Lkw- und geplantem Busverkehr und ist nicht mit der dargestellten Fahrradstraße vergleichbar.

Eine mittige Führung des Radverkehrs widerspricht § 2 StVO - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge -. Dort ist unter Absatz (2) ausgeführt, dass möglichst weit rechts zu fahren ist, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Es gilt das Rechtsfahrgebot.

Die mittig in den Fahrspuren geplanten verkehrsberuhigenden Elemente führen die Radfahrer*innen rechts an ihnen vorbei, so dass der Radverkehr ohne Einschränkungen fahren kann. Grundlage dafür ist das Rechtsfahrgebot.

 

 

(2 b) Prüfung der Anordnung des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen).

Es sollte grundsätzlich eine Breite der Gehwege von 2 m angestrebt werden. Dies könnte beispielsweise in Abschnitt C (Vgl. bisherige Planungsunterlagen[1]) durch eine schmalere Ausführung der Fahrbahn erfolgen.

 

Bzgl. der Anordnung des Zeichens gilt es - wie bei anderen Verkehrszeichen auch - § 45 Abs. 9 StVO zu beachten. Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen „nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.“ Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO dürfen insbesondere „Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“  In der VwV StVO wird dazu ausgeführt, dass Zeichen 277.1 nur dort anzuordnen ist, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefälle- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann.

Falls keine Gefahrenlage vorliegt, verbietet sich eine Beschilderung durch Zeichen 277.1 StVO. Gegenwärtig kann das Vorliegen dieser Voraussetzungen nicht abschließend durch die untere Verkehrsbehörde festgestellt werden. Eine erneute Prüfung wird dazu nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme vorgenommen.

 

Die Anlage durchgehend 2 m breiter Gehwege wurde bereits nach den Hinweisen im Bau- und Klimaausschuss im Oktober 2021 mit dem Planer besprochen. Bei der Erarbeitung der Entwurfsplanung wird dies geprüft und nach Möglichkeit auch realisiert. Voraussichtlich wird sich dies in fast allen Bereichen umsetzen lassen.

 

 

Bei den Planungen für E-Ladesäulen soll der Standort so angepasst werden, dass immer wenigstens zwei Parkplätze an einer Ladesäule anliegen.

 

Dies wird unter Berücksichtigung der für die Errichtung der Ladesäulen erforderlichen Flächen durch den Planer geprüft und nach Möglichkeit auch realisiert.

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Beschlüsse

Erweitern

12.01.2022 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - zur Kenntnis genommen

Erweitern

18.01.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - zur Kenntnis genommen